Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von smokie12, 18.08.2011 09:26, Forum Arbeitnehmer

Guten Morgen, Auszug aus § 34 TVÖD Absatz (2): Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem w...

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geschrieben von Gast, 18.08.2011 09:05, Forum Kommunalbeamte

Hallo Kollege! Ich habe durchaus Verständnis für Dein Problem. Und logo würde es mich auch freuen, wenn sich Dein Gesundheitszustand nachhaltig verbessern würde. Zumindest hast Du als Beamter hier Vorteile gegenüber Beschäftigten. Krankmachen geht "fast" auf ewig und die volle Kohle läuft weiter. Pa...

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geschrieben von Gast, 17.08.2011 20:33, Forum Fortbildung

Hallo zusammen, da ich nirgendwo Informationen finde, möchte ich euch um Hilfe bitten. Ich bin im öffentlichen Dienst als Angestellte tätig. Meine Chefin schlug mir nun vor den Verwaltungsfachwirt zu machen, damit ich weiter komme. Ich würde es sehr gerne machen, allerdings nur, wenn zumindest theor...

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geschrieben von Gast, 16.08.2011 22:16, Forum Kommunalbeamte

Hallo @all, wegen massiver Arbeitsplatzprobleme (Bossing durch den obersten Chef und den unmittelbaren Vorgesetzten) bin ich bereits seit Anfang Februar dienstunfähig erkrankt. Während dieser Zeit war ich auch fast 14 Wochen in einer stationären Behandlung in einer Akut-Fachklinik. Dabei ging es mir...

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geschrieben von Gast, 16.08.2011 21:58, Forum Kommunalbeamte

Hallo Tommy, danke für Deine Unterstützung. Am 03.08. ist das Schreiben meines Dienstherrn mit dem Betreff: "Feststellung Ihrer Dienstfähigkeit durch das Gesundheitsamt" bei mir eingegangen. Nachdem ich einer Verlängerung meiner Krankmeldung beim Dienstherr eingereicht hatte und meinen Dienstherr üb...

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geschrieben von maus, 16.08.2011 19:39, Forum Arbeitnehmer

hallo, war 17 jahre in mv als lehrer angestellt, bin jetzt 5 jahre in niedersachsen angestellter lehrer (über 45 ). bin ich mittlerweile aufgrund der beschäftigung im öfftl. dienst "unkündbar", oder zählen nur die jahre in niedersachsen?

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geschrieben von Sunnymarko, 16.08.2011 14:00, Forum Fortbildung

Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu deinen bisherigen Abschlüssen. Mit dem Verwaltungsfachwirt hast du formal rechtlich die Zulassung zum gehobenen Dienst. Was danach folgt ist der Aufstieg in den höheren Dienst. Aus diesem Grund bleibt nur der Weg über den Masterabschluss (diesen Weg bin ich auch...

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geschrieben von Sunnymarko, 16.08.2011 13:52, Forum TVöD

Politessen, Hilfspolizeibeamtinnen oder auch Ordnungspolizeibeamtinnen (je nach Land unterschiedlich) werden im mittleren Dienst eingruppiert. Dies bedeutet bei Beamten eine Besoldung zwischen A5 und A9 mD und bei Angestellten zwischen EG 5 und EG 8. In Stellenausschreibungen werden die Eingruppieru...

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geschrieben von MarcelW, 16.08.2011 12:46, Forum Fortbildung

Hm, ich besuche den BS II dieses Jahr auch noch bei unserem Studieninstitut. Bei meiner Recherche davor konnte ich nirgends etwas von einer Unterkunft und das Tragen der Kosten lesen. Gut ich wohne zwar recht nahe am Bildungsort, aber man hätte ja sonst irgendwo etwas dazu angeben müssen und auf ges...

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geschrieben von Gast, 16.08.2011 12:13, Forum Kommunalbeamte

Hallo, eine freiwillige Zurückstufung ist in NRW möglich. Mit kollegialen Gruß

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