Neue Fragen und Antworten
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(08.08.2011, 09:59)Gast schrieb: Nein! Der Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber keine Arbeitsstunden bezahlt. Es gilt als ehrenamtliche Tätigkeit, wie für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde auch. Er hat lediglich Anspruch auf Fahrtkosten! Beißt sich das aber nicht mit dem Tarifrecht? K...
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Ich habe ein RIESENGROßES Problem, das eigentlich keins sein dürfte, aber es ist nun "Krieg" zwischen meinem Vorgesetzten und mir! Bin 60 Jahre, arbeite in einer UNI Bibliothek seit 38 Jahren als technische Angestellte mit Gehalt TV-L E3 (BAT VIII). Die Abteilung wurde verkleinert und eine andere A...
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Hallo Christina, ich stehe da gerade vor dem selbem Problem. Hat sich bei Dir da schon was getan in bezug auf den Angestelltenlehrgang ???
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Hallo, ich habe folgende kurze Frage: Aktuell laufen bei unserem "Dienstherrn" die Vorbereitungen der Beförderungsrunde 2011. Ich (Bundesbeamter Postnachfolgeunternehmen) war als Rückkehrer aus Beurlaubung (vor 7 Jahren) von einer Tochtergesellschaft nicht ordnungsgemäß wiedereingegliedert, sondern ...
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Hallo, ich bin selbst auch Beamter im mittleren Dienst. Weg 1: Bei uns läuft es so, dass Anwärter den mittleren Dienst beginnen, nach der Laufbahnprüfung die Fachhochschulreife erwerben und dann den gehobenen Dienst im Rahmen der Laufbahnausbildung machen. In der Regel sprechen wir hier von Kolleg/i...
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Okay, dann sind die Möglichkeiten eher begrenzt.
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Hallo zusammen, kurz vorweg: Ich bin Kommunalbeamter in einer Kommune in NRW. Jetzt meine Frage: Die Stelle, auf die ich mich vor 2 Jahren beworben habe, war mit klaren Führungsaufgaben ausgeschrieben. Nach nunmehr zwei Jahren nehme ich diese Aufgaben jedoch immer noch nicht wahr. Besteht ein Rechts...
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Hi Karina, ganz so ist das nicht. Wenn Du eine Rückstellung auflöst, dann entsteht zunächst kein zahlungswirksamer Vorgang. Der entsteht erst (oder schon vorher) wenn Du das, weswegen Du rückgestellt hast, auch bezahlst. Dann hast Du eine Auszahlung und den Aufwand, z. B. für einen Prozess. Die Aufl...
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aber für ein masterstudium an der hochschule fehlt mir wohl die hochschulreife.
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Da gibts sicher viele Alternativen, aber es kommt immer drauf an, mit welcher groben Zielrichtung . Wenn du in den höheren Dienst willst, wirste um ein Masterstudium wohl nicht herumkommen. VWA? Ich glaube, das steigert die Chancen im öffentlichen Dienst nicht wirklich....
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