15.08.2011, 11:26
Hallo,
ich beabsichtige nächstes Jahr den Angestelltenlehrgang II selbst zu bezahlen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wären nicht das Problem, da diese ja Meister-Bafög berechtigt und von der Steuer absetzbar wären.
Die Kosten für Unterbringung in den Bildungszentren für den Zwischen- und Abschlusslehrgang beläuft sich aber auf eine ganz schöne Summe zusätzlich, die nicht Meisterbafög berechtigt ist und nur von der Steuer absetzbar wäre = 2622 EUR (nur Unterkunft). OK, Verpflegung sehe ich ja irgendwo ein, aber die Unterkunft kann mir doch nicht vorgeschrieben werden, oder?
Das habe ich auf der Seite gefunden:
"Eine Befreiung von der Unterkunft ist nur ausnahmsweise möglich, wenn der Wohn- oder Dienstort nicht weiter als 20 km vom Lehrgangsort entfernt liegt. In solchen Fällen bitten wir um schriftliche
Antragstellung"
Tja, blöderweise wohne ich ca. 3x soweit vom Lehrgangsort entfernt.
Kann mir jemand helfen?
- Können die Bildungszentren das einem wirklich vorschreiben, wo ich zu wohnen habe? Ich meine der Sinn wird schon darin bestehen, dass die Ihre Kosten decken können und damit auch entsprechend planen, Argumentation wird natürlich sein, dass man so besser lernen könne?
ich beabsichtige nächstes Jahr den Angestelltenlehrgang II selbst zu bezahlen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wären nicht das Problem, da diese ja Meister-Bafög berechtigt und von der Steuer absetzbar wären.
Die Kosten für Unterbringung in den Bildungszentren für den Zwischen- und Abschlusslehrgang beläuft sich aber auf eine ganz schöne Summe zusätzlich, die nicht Meisterbafög berechtigt ist und nur von der Steuer absetzbar wäre = 2622 EUR (nur Unterkunft). OK, Verpflegung sehe ich ja irgendwo ein, aber die Unterkunft kann mir doch nicht vorgeschrieben werden, oder?
Das habe ich auf der Seite gefunden:
"Eine Befreiung von der Unterkunft ist nur ausnahmsweise möglich, wenn der Wohn- oder Dienstort nicht weiter als 20 km vom Lehrgangsort entfernt liegt. In solchen Fällen bitten wir um schriftliche
Antragstellung"
Tja, blöderweise wohne ich ca. 3x soweit vom Lehrgangsort entfernt.
Kann mir jemand helfen?
- Können die Bildungszentren das einem wirklich vorschreiben, wo ich zu wohnen habe? Ich meine der Sinn wird schon darin bestehen, dass die Ihre Kosten decken können und damit auch entsprechend planen, Argumentation wird natürlich sein, dass man so besser lernen könne?