Neue Fragen und Antworten
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Hallo Julia, leider steht Dir weder tariflich noch gesetzlich eine Freistellung zu. Das ist Privatsache. Vielleicht fragst Du aber mal Deinen Ausbilder, ob er Dir entgegen kommen kann. Viel Glück ! Steffi
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Habe ich als Beschäftigte der Bundeswehr nach einer einjährigen Elternzeit einen Rechtsanspruch auf meinen derzeitigen Arbeitsplatz, insbesondere an meinem derzeitigen Arbeitsort oder steht mir in diesem Zusammenhang nur ein Arbeitsplatz mit gleicher Besoldung irgendwo in Deutschland zu?
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Hallo alle miteinander, ich bin Sachbearbeiterin für Kindertagesstätten und wollte eigentlich nur mal fragen, ob mir jemand einen Kommentar für das Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt empfehlen kann. Vielen Dank schonmal im Vorraus!
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Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat man, wenn man in der zweiten Jahreshälfte austritt, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
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Hallo, mir ist noch etwas total wichtiges eingefallen. Paß auf, im Rahmen der jüngsten Personalversammlung, bei der wir einen Vertreter der KOMBA da hatten, erfuhr ich, dass man für die alten Regelungen bezüglich Bewährungsaufstieg nach BAT (wegen der absoluten Unfairheit) die Übergangszeiten bis zu...
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Hallo liebes Forum, wir sind Studentinnen im zweiten Semester der RFH Köln und unternehmen im Studiengang Wirtschaftspsychologie eine empirische Projektarbeit. Es geht um die Arbeitszufriedenheit der deutschen Bevölkerung, die wir anhand eines Fragebogens näher untersuchen möchten. Dafür brauchen wi...
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Hallo! Ich hätte da eine Frage: Wenn ich z. B. in der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 bin und aufgrund der Geburt eines Kindes danach zwei Jahre in Elternzeit gehe und danach halbtags wieder anfangen würde, wie wirkt sich dies auf meine Einstufung aus ? Würde ich in der gleichen Entgeltgruppe bleiben, auch ...
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Hallo liebe Forengemeinde, Ich bin neu gewähltes PR-Mitglied seit 2009 in einer kleinen Amtsverwaltung in M-V. In unserer kurzen Amtszeit bis jetzt haben wir mitbekommen, dass der PR in sehr vielen Dingen nicht beteiligt wird. Meine Frage zielt nun auf die Bildung einer Einigungsstelle ab. Wie verhä...
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Hallöchen, also, bei solchen Anträgen muss man vorsichtig sein. Auf gar keinen Fall dürfen solch allgemeine Verwaltungstätigkeiten den Hauptteil der Darstellung bilden. In Bezug auf die Eingruppierung wird heute noch auf den alten Katalog der sog. "Tätigkeitsmerkmale" vom BAT abgestellt. Etwas neues...
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Hallo ja dieses Thema interessiert mich auch, habe den gleichen Fall Gruß ekner1@gmx.de
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