Neue Fragen und Antworten
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Es ist mir neu, daß man überhaupt darauf verzichten KANN. Ich war bisher immer der Meinung, das ist eine Pflichtveranstaltung.
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Es gibt immer wieder mal freie Stellen. Und ein Berufsleben ist ja schließlich lang. Ich bin froh, daß ich nicht 45 Jahre immer das gleiche machen muß sondern wechseln kann.
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Hallo, es fällt mir etwas schwer, meinen Urlaubsanspruch nachzuvollziehen: Ich bin 34 Jahre alt und habe einen befristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag vom 16.02.2009 bis 28.01.2010. Ich arbeite 25 Wochenarbeitsstunden, also in Teilzeit 64% und pro Woche 3 volle Arbeitstage (Die,Mi,Fr) Mir steht ein Gesa...
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Muss man denn dann die Probezeit vorher absolviert haben? Weil aufgrund der Gesetzesänderung ist meine z.A. Zeit ja schon im April 2009 weggefallen! Die Probezeit hingegen läuft noch. Läuft die Dienstzeit denn trotzdem schon seit April 2009? Und bei der Verkürzung der Dienstzeit ist ja die Berechtig...
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Hallo, ich habe eine Frage zur VBL. Ich bin seit April 2009 an meiner Hochschule angestellt. Damals meinte der Personaler, es wäre schon richtig von mir auf die "VBL" Versorgung "nicht" zu verzichten. Er wusste aber schon, dass ich nicht ewig an der Hochschule bleiben möchte. Auch mein Fehler, habe ...
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Na klar, die Kommunen schwimmen nur so im Geld. Überall freie A8/A9 und A13 Stellen, die nur darauf warten, besetzt zu werden. :-)))))))))
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Wie es scheint, ist das Verhältnis zwischen Land und Kommunen in Niedersachsen noch in Ordnung. In anderen Bundesländern zoffen sich beide Parteien in Folge der prekären Haushaltslage kräftig. Während die Kommunen den Ländern vorwerfen, mit den aktuellen Steuersenkungen gegen ihre Finanzinteressen g...
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(05.01.2010, 21:51)Gast schrieb: Wie wäre es stattdessen mit einem Lehramtsstudium ? Höheres Gehalt, mehr Urlaub / Freizeit und interessantere Tätigkeit sprechen dafür. Ob das interessant ist, sich den ganzen Tag mit Schülern rumzuschlagen und Urlaub nicht dann nehmen zu können wann man will sonde...
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Deine Entgeltgruppe beruht auf einer Eingruppierung. Diese EIngruppierung kannst Du mit einem Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung überprüfen lassen (zu richten an die Dienststelle / Personalabteilung). Sollte sich eine höhere Entgeltgruppe ergeben, erhälst Du diese ab Antragsdatum 6 Monate rüc...
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Also, die obige Antwort ist doch ziemlich unqualifiziert. Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik, wo man nur mit Parteibuch einen guten Job bekommt! Da scheint jemand seinen Groll auf (Lokal)-Politiker abwälzen zu wollen. Gerade im öffentlichen Dienst werden die gesetzlichen Vorschriften im S...
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