Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von 1887, 07.02.2012 18:26, Forum Kommunalbeamte

Moin Lustig, befördert werden kann man nur, wenn im Stellenplan eine entsprechende Stelle ausgewiesen ist. Wird eine A9 mAZ begehrt, muss die auch so im Stellenplan stehen. Damit sie dort steht sollte sie entsprechend bewertet sein. Eine A9 mAZ ist im KGSt Modell (jedenfalls im 82er) nur sehr schwer...

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geschrieben von 4ws370, 07.02.2012 14:30, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

[/size][/font][font=Arial][size=medium] Vielen Dank für eure Einschätzungen bisher. Nun, die Stelle ist zumindest in anderen Gremien kontrovers diskutiert worden, da mit der Stelle ein aus der freien Wirtschaft adaptiertes Konzept in einzelnen Fachbereichen entwickelt und implementiert werden soll u...

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geschrieben von lustig, 07.02.2012 13:48, Forum Kommunalbeamte

Hallo Lemi, bin ebenfalls im MD A9 und nehme seit über einem Jahr mehrere Tätigkeiten gD auf dem Ordnungs-Sozialamt wahr. U.a. seit 01.01.2011 zusätzlich Gewerbeuntersagung, seit 01.01.2012 Fahrlehrerrecht, seit 10 Jahren komplette Sozialhilfebearbeitung, Gaststättenrecht, Handwerksrecht, ..... Mein...

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geschrieben von Gast, 07.02.2012 12:46, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Hallo, es kommt meiner Ansicht nach auch darauf an, um welche Laufbahn es sich handelt. Sollte es sich um eine Stelle im gehobenen / höheren Dienst handeln, würde ich mich mit großer Wahrscheinlichkeit für die Verbeamtung entscheiden. Handelt es sich um den mittleren Dienst, wäre ich etwas vorsichti...

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geschrieben von smokie12, 07.02.2012 12:39, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Liebe Katharina, es gibt schon bei den Angestellten mehr Vorteile, ich würde heute auch kein Beamter mehr werden wollen. Für NRW gilt: 1. Ein Angestellter hat Anspruch auf Bezahlung nach Stellenbewertung, Beamte haben keinen Rechtsanspruch auf Beförderung. Ein echtes Problem, viele Beamtenkollegen e...

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geschrieben von Gast, 07.02.2012 10:16, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich traumhaft, was man manchmal so von der Dienststellenleitung an Entwürfen vorgelegt bekommt. An vielen Stellen versuchen die doch tatsächlich verbriefte Rechte der Beschäftigten mit Regelungen in den DV zu umgehen. Leute, seid auf der Hut!!! Man m...

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geschrieben von Gast, 07.02.2012 10:05, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ohne den Landespersonalausschuss wird es nicht gehen. Hier wird bei den Prüfungen viel Allgemeinwissen abgefragt. Eine Ausbildung für die Beamtenlaufbahn ist ebenfalls erforderlich (mittlerer Dienst: 2 Jahre / gehobener Dienst: 3 Jahre) Einfach mal in der Personalstelle der Behörde nachfragen...

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geschrieben von Katharina, 07.02.2012 08:49, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Na ja, ein Beamter hat netto mehr Geld, er ist unkündbar (okay, bei Angestellten mit Festvertrag kommt das relativ selten vor, aber ausgeschlossen ist das nicht, daß man gekündigt wird). Das einzige wirklich negative, das mir einfällt, ist, daß die Beamten 1 - 2 Stunden in der Woche länger arbeiten ...

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geschrieben von Talax, 07.02.2012 06:39, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Servus! Natürlich kann Dir keiner garantieren, dass der Haupt- und Finanzausschuss zustimmen wird. ABER: Wenn es keine außergewöhnlichen Umstände gibt, ist das eine reine Formlaie. Aber wenn ich Heute die Wahl hätte, würde ich kein Beamter mehr werden, ich wäre lieber kommunaler Angestellter. In vie...

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geschrieben von Katharina, 06.02.2012 23:01, Forum Arbeitnehmer

Schwierig, da man in der freien Wirtschaft mit Deiner Ausbildung nichts anfangen kann.

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