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Kein rollierendes System. Drei-Plätze-Großraumbüro, ein Hinterzimmer für den Bereichsleiter. Wer frei ist, muss ran. Entgeltgruppe 6, stlv. Bereichsleiterin EG 8, Bereichsleiter A10
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Hallo, mich würde mal interessieren ob hier auch Personen sind, die in sogenannten Bürgerbüros arbeiten. Wie läuft das ganze denn bei Euch ab ?? Habt ihr rollierendes System (Telefon, Info, Sachbearbeitung) ?? Rollieren alle Mitarbeiter oder nur einige ?? Wie wird bei Euch das mit dem Personaleinsat...
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(22.07.2012, 20:04)Gast schrieb: Sie kann mit Abzügen als Schwerbehinderte mit 60 Jahren in Pension gehen. Das würde ich Ihr dringend empfehlen, denn die Pension wird garnicht so schlecht sein, dass sie die 10,8 % von der Bruttopension gut verkraften kann. Es reduziert sich ja auch die Krankenkass...
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Hallo Zusammen, bin bei einer Kommune in NRW beschäftigt. Habe ein tolles Job-Angebot einer anderen Gemeinde erhalten. Allerdings besteht bei mir nach § 34 TVÖD ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz, weil ich mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt war und über 40 Jahre alt bin...
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Ich würde ja nicht bei meinem momentanen Arbeitgeber bleiben. Mir geht es darum, ob ich die Fachhochschulreife nachholen muss oder ob meine Berufserfahrung und mein Ausbildungsstand ausreichen würden, damit ich am Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst teilnehmen darf bzw. ob es irgendwelche Ausn...
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Hallo liebe Forengemeinschaft, eine wichtige Frage: Wie werden Unterhaltsvorschusszahlungen in der Doppik behandelt? Was muss gebucht werden, auch in dem Fall, dass Rückzahlungen kommen? Müssen die UVG's mit in den Haushalt aufgenommen werden oder sind diese als durchlaufende Gelder in ein Verwahrko...
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Vielen Dank Die Frage, die hinter meiner Frage steckt, ist jedoch, ob der abgebende Dienstherr dann einfach Pech gehabt hat oder mir bezüglich des Versetzungszeitpunkts Steine in den Weg legen könnte.
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Sie kann mit Abzügen als Schwerbehinderte mit 60 Jahren in Pension gehen. Das würde ich Ihr dringend empfehlen, denn die Pension wird garnicht so schlecht sein, dass sie die 10,8 % von der Bruttopension gut verkraften kann. Es reduziert sich ja auch die Krankenkasse von 50 auf 30 %. LG Ela
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na das ist doch einfach, dann bekommt man bei der neuen Behörde für dieses Jahr keinen Urlaub mehr.
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Aber bedenke den § 37 TVöD. Ansprüche schriftlich geltend machen.
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