Unterhaltsvorschüsse buchen
#1

Hallo liebe Forengemeinschaft,

eine wichtige Frage: Wie werden Unterhaltsvorschusszahlungen in der Doppik behandelt? Was muss gebucht werden, auch in dem Fall, dass Rückzahlungen kommen?
Müssen die UVG's mit in den Haushalt aufgenommen werden oder sind diese als durchlaufende Gelder in ein Verwahrkonto zu packen?
Es muss ja generell unterschieden werden, oder? Denn es spielt ja immer die Erstattung vom Land und der "Eigenanteil" mit rein...
Wie wird es denn bei euch gehandhabt?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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#2

Hallo,

hilfreich wäre es, wenn Du das Bundesland nennen würdest.

In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Regeln.

Gruß

Detlef
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#3

Hallo,
m.W. haben nur manche Länder beim Unterhaltsvorschuss die Kommunen an den Ausgaben und Einnahmen der Leistungen nach dem UVG beteiligt. Das scheint hier der Fall zu sein.

Ich versuche das Problem mal mit meinem Schulwissen (ohne praktische Erfahrung in Doppik) zu beantworten:
# Auszahlungen Unterhaltsvorschuss unabhängig vom Kostenträger 100 % Aufwand Ergebnisrechnung
# Landesanteil als Erstattung vom Land buchen, d.h. Erträge in Ergebnisrechnung bzw. über Jahreswechsel Forderung in der Bilanz

Ich glaube also schon, dass die Unterhaltsvorschussleistungen voll im Haushalt abgebildet werden müssen, das ist transparenter.

Aber ist nur meine Meinung. Schreib doch mal das Ergebnis Deiner Recherchen.

VG

Markus
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#4

Wir sprechen über Sachsen-Anhalt!
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