Neue Fragen und Antworten
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Wow ich komme aus Berlin und habe kommende Woche meine mündliche Prüfung und es ich muss zugeben,dass es ein Traum wäre, zu wissen, welches der Themengebiete bzw. Rechtsgebiete drankommen würde. Wie ihr ja auch alle wisst kann gefühlt ALLES und nichts drankommen. Bei mir kann theorethisch Beamtenrec...
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Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Kurze Vorgeschichte zu den Gegebenheiten, damit ihr wisst, warum ich diese Frage hier stelle. Mein Exmann (Scheidung ist vor ein paar Tagen rechtskräftig geworden) arbeitet seit Jahren bei der Deutsche Post. Als unsere Kunder geboren wurden bekam er den kind...
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Nee, leider nicht. Bei mir ist der AG selbst drauf gekommen, das anzuwenden. Beim mittleren Dienst macht er das schon länger und seit ein paar Jahren auch, wenn es um den geh. Dienst geht. Die Stellen werden entsprechend ausgeschrieben.
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Danke für die kurzfristige Antwort. Habe § 6 bereits nachgelesen. Kannst du mir noch einen Tip geben, wie ich mich auf die Anlage 6 zum BAT am geschicktesten berufe?
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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=1359 Steht in Anlage 6 zum BAT. Mit 40 entfällt die Prüfungspflicht. Ich bin selbst so in den geh. Dienst gekommen.
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(26.05.2011, 19:18)Katharina schrieb: Das geht über den Angestelltenlehrgang II, damit kann man auch als Angestellter in den geh.D. (EG9-EG12). Wenn man über 40 Jahre alt ist und Berufserfahrung hat, geht es auch ohne AII. Hallo Katharina, du schreibst, dass ein Aufstieg als Angestellte in den geh...
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Hallo, @User "podolski": Du hast mir eine E-Mail geschrieben. Anscheinend kann ich Dir aber keine Antwort schreiben, weil die Forensoftware keine Antwortadresse mitschickt. Bitte melde Dich noch mal, aber diesmal per PN. Gruß meute
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Hallo J., ich würde das Schulabschlusszeugnis definitiv nicht vorlegen, da es aufgrund des nachfolgenden Abschlusses und der Berufszeit nicht mehr relevant ist. Vielleicht bewirbst Du Dich doch noch auf eine Ausbildungsstelle, dann wirst Du innerhalb der Verwaltung voll anerkannt. Du kannst Dir da d...
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Ein Hallo an alle Verwaltungs(fach)angestellte! Tja, meine Frage beruht darauf, dass ich als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte nach fast 10 Jahren Kanzleileben nun versuchen will, in den (nichttechnischen) öffentlichen Dienst zu gelangen, was ich ursprünglich schon wollte und zu früh aufgegeben ...
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Hallo, vielen Dank für die sehr interessanten Antworten !!! Ihr habt völlig Recht. @ was_guckst_du: Könntest Du evtl. noch den genauen Paragraph des LPVG NRW nennen ? @ 1887: Nein, es geht um mein Privat-Handy. Viele Grüße Peter
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