Haftung beim Bauhof: Wann bist du verantwortlich?
Unfälle passieren – auch im Bauhof. Doch wer haftet, wenn etwas beschädigt wird oder jemand zu Schaden kommt? Hier erfährst du, wann du als Mitarbeiter haftest – und wann nicht.
1. Grundsatz: Wer haftet bei Fehlern?
Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für Schäden, die im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit passieren. Als Arbeitnehmer haftest du nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nur dann, wenn du:
- vorsätzlich (absichtlich)
- grob fahrlässig (z. B. schwere Sicherheitsverstöße)
Auch im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) ist die Haftung begrenzt.
2. Beispiele aus dem Bauhof-Alltag
- Gerät beschädigt: Beim Rückwärtsfahren wird ein Anhänger zerstört. Folge: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet meist die Kommune.
- Falsche Absicherung: Eine Baustelle wird nicht korrekt abgesichert, ein Bürger stürzt. Folge: Es kommt auf Schulung, Erfahrung und Sorgfalt an.
- Fahrzeugschaden durch Missachtung der Kontrolle: Der Ölstand wurde nicht geprüft, der Motor geht kaputt. Folge: mögliche Mithaftung bei grober Fahrlässigkeit.
3. Wann haftet die Kommune – wann der Mitarbeiter?
Das hängt vom Verschulden ab. Je nach Einzelfall:
- Einfache (leichte) Fahrlässigkeit: z. B. einmaliger Flüchtigkeitsfehler – Kommune trägt den Schaden.
- Mittlere (normale) Fahrlässigkeit: z. B. Sicherheitsregeln wiederholt ignoriert – Kommune trägt den Schaden, gegebenfalls anteilig der Mitarbeiter.
- Grobe Fahrlässigkeit: z. B. Tragen von PSA bewusst verweigert – der Mitarbeiter haftet anteilig oder ganz.
- Vorsatz: z. B. mutwillige Beschädigung – volle Haftung des Mitarbeiters.
4. Schutz durch Versicherung und Diensthaftpflicht
Die Kommune ist in der Regel gegen Personen- und Sachschäden versichert. Dennoch kann sie den Schaden teilweise vom Mitarbeiter zurückfordern, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Wichtig:
- Viele Gewerkschaften bieten Rechtsschutz und Zusatzversicherungen an
- Bei Unklarheiten: Rechtzeitig den Personalrat oder die Gewerkschaft einschalten
5. Was tun im Schadensfall?
- Unfall oder Schaden unverzüglich melden
- Schriftlich dokumentieren, was passiert ist
- Keine Schuldeingeständnisse abgeben
- Personalrat oder Vorgesetzten einbinden
Fazit
In den meisten Fällen schützt dich dein Arbeitgeber vor Haftung. Doch bei grober Fahrlässigkeit kann es teuer werden. Deshalb: sorgfältig arbeiten, Sicherheitsvorgaben einhalten und im Zweifel nachfragen.
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