Haftung beim Bauhof: Wann bist du verantwortlich?

Unfälle passieren – auch im Bauhof. Doch wer haftet, wenn etwas beschädigt wird oder jemand zu Schaden kommt? Hier erfährst du, wann du als Mitarbeiter haftest – und wann nicht.

Grundsatz: Wer haftet bei Fehlern?

Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für Schäden, die im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit passieren. Als Arbeitnehmer haftest du nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nur dann, wenn du:

Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftest du somit nicht. Bei mittlerer (normaler) Fahrlässigkeit wird der entstandene Schaden in der Regel anteilig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Auch im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) ist die Haftung begrenzt.

Beispiele aus dem Bauhof-Alltag

Wann haftet die Kommune – wann der Mitarbeiter?

Die Haftung im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleich. Dabei wird unterschieden, wie schwer das Verschulden des Mitarbeiters ist.

Das hängt vom Verschulden ab. Je nach Einzelfall:

Schutz durch Versicherung und Diensthaftpflicht

Die Kommune ist in der Regel gegen Personen- und Sachschäden versichert. Dennoch kann sie den Schaden teilweise vom Mitarbeiter zurückfordern, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Wichtig:

Was tun im Schadensfall?

  1. Unfall oder Schaden unverzüglich melden
  2. Schriftlich dokumentieren, was passiert ist
  3. Keine Schuldeingeständnisse abgeben
  4. Personalrat oder Vorgesetzten einbinden

Fazit: In den meisten Fällen haftet die Kommune. Persönliche Haftung droht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Häufige Fragen zur Haftung beim Bauhof

Wann haftet ein Bauhof-Mitarbeiter persönlich?

Ein Mitarbeiter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt in der Regel die Kommune den Schaden.

Was bedeutet innerbetrieblicher Schadensausgleich?

Das bedeutet, dass Schäden je nach Verschulden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Ziel ist ein fairer Ausgleich.

Wer haftet bei einem Unfall im Bauhof?

In den meisten Fällen haftet der Arbeitgeber. Eine persönliche Haftung entsteht nur bei schweren Pflichtverletzungen.

Muss ich Schäden aus eigener Tasche bezahlen?

Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine persönliche Zahlungspflicht entstehen.

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