Haftung beim Bauhof: Wann bist du verantwortlich?

Unfälle passieren – auch im Bauhof. Doch wer haftet, wenn etwas beschädigt wird oder jemand zu Schaden kommt? Hier erfährst du, wann du als Mitarbeiter haftest – und wann nicht.

1. Grundsatz: Wer haftet bei Fehlern?

Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für Schäden, die im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit passieren. Als Arbeitnehmer haftest du nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nur dann, wenn du:

Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftest du somit nicht. Bei mittlerer (normaler) Fahrlässigkeit wird der entstandene Schaden in der Regel anteilig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Auch im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) ist die Haftung begrenzt.

2. Beispiele aus dem Bauhof-Alltag

3. Wann haftet die Kommune – wann der Mitarbeiter?

Das hängt vom Verschulden ab. Je nach Einzelfall:

4. Schutz durch Versicherung und Diensthaftpflicht

Die Kommune ist in der Regel gegen Personen- und Sachschäden versichert. Dennoch kann sie den Schaden teilweise vom Mitarbeiter zurückfordern, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Wichtig:

5. Was tun im Schadensfall?

  1. Unfall oder Schaden unverzüglich melden
  2. Schriftlich dokumentieren, was passiert ist
  3. Keine Schuldeingeständnisse abgeben
  4. Personalrat oder Vorgesetzten einbinden

Fazit

In den meisten Fällen schützt dich dein Arbeitgeber vor Haftung. Doch bei grober Fahrlässigkeit kann es teuer werden. Deshalb: sorgfältig arbeiten, Sicherheitsvorgaben einhalten und im Zweifel nachfragen.

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