PSA auf dem Bauhof – Welche Schutzausrüstung ist vorgeschrieben?
Auf dem Bauhof sind Beschäftigte täglich unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt – vom Umgang mit Maschinen über Lärm bis hin zu Arbeiten im Straßenverkehr. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt Sie vor Verletzungen und gesundheitlichen Schäden. Hier erfahren Sie, was Pflicht ist und wer dafür verantwortlich ist.
Was ist PSA?
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind alle Ausrüstungsgegenstände, die dazu bestimmt sind, Sie gegen eine Gefährdung zu schützen. Dazu zählen unter anderem:
-
Absturzsicherung (PSA gegen Absturz)
- Auffanggurte und Verbindungsmittel (nach EN 358, EN 361, EN 363)
- Höhensicherungsgeräte (z.B. bei Arbeiten auf Hebebühnen, Gerüsten oder Dächern)
-
Atemschutz
- Filtermasken (z.B. FFP2 oder FFP3 gegen Feinstaub beim Kehren oder Sägen)
- Halb-/Vollmasken mit Wechselfiltern (z.B. gegen chemische Dämpfe oder Pflanzenschutzmittel)
-
Augen- und Gesichtsschutz
- Gestellbrillen/Überbrillen (nach EN 166, z.B. gegen umherfliegende Späne)
- Gesichtsschutzschirme/Visiere (z.B. bei Freischneiderarbeiten, Schleifen, oder Spritzarbeiten)
- Schweißerschutz (z.B. Schweißhelm/Automatikhelm bei Schweißarbeiten)
-
Fuß- und Beinschutz
- Sicherheitsschuhe/Sicherheitsstiefel (mindestens **S3** nach EN ISO 20345, mit Zehenschutzkappe und durchtrittsicherer Sohle für Außen- und Montagearbeiten)
- Schnittschutzstiefel/-schuhe (nach EN ISO 17249, speziell für den Umgang mit der Motorsäge)
- Schnittschutzhosen (nach EN 381 oder EN ISO 11393, Klasse 1 oder höher, für Motorsägenarbeiten)
-
Gehörschutz
- Gehörschutzstöpsel (mit Band oder einzeln)
- Kapselgehörschutz (zum Schutz vor Maschinenlärm wie Mähern, Sägen, Häckslern)
-
Hand- und Armschutz
- Allround-Arbeitshandschuhe (gegen mechanische Risiken, nach EN 388, oft beschichtet)
- Chemikalienschutzhandschuhe (nach EN ISO 374, für den Umgang mit Ölen, Fetten, Reinigungs- oder Gefahrstoffen)
- Kälteschutzhandschuhe (für den Winterdienst)
- Schnittschutzhandschuhe (nach EN 388, z.B. bei Arbeiten mit scharfen Kanten)
-
Kopfschutz
- Industrieschutzhelme (nach **EN 397**, zwingend bei Arbeiten, bei denen herabfallende Gegenstände drohen oder Anstoßgefahr besteht)
- Forsthelme (Kombination aus Schutzhelm, Gehör- und Gesichtsschutz, speziell für Forstarbeiten)
-
Schutz- und Warnkleidung (Körperschutz)
- Hitzeschutzkleidung (z.B. beim Asphaltieren oder Schweißen)
- Nässeschutzkleidung (nach EN 343, für Arbeiten im Regen und Nässe)
- Warnschutzbekleidung (nach **EN ISO 20471**, mindestens **Klasse 2**, oft **Klasse 3**, wichtig bei allen Arbeiten im Straßenverkehr, z.B. Westen, Jacken, Hosen in Leuchtfarben und mit Reflexstreifen)
- Wetterschutzkleidung/Winterbekleidung (zusätzlich zum Warnschutz, nach EN 14058)
Pflichten des Arbeitgebers
- Der Arbeitgeber (z. B. die Gemeinde oder Stadt) muss alle notwendigen PSA bereitstellen und bezahlen.
- Er muss die PSA regelmäßig prüfen und bei Bedarf ersetzen.
- Die Beschäftigten sind über die richtige Nutzung zu unterweisen (§ 12 ArbSchG).
- Die Auswahl der PSA erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1).
Pflichten der Beschäftigten
Beschäftigte müssen die bereitgestellte PSA:
- ordnungsgemäß benutzen,
- pfleglich behandeln und
- Schäden oder Defekte unverzüglich melden.
Typische PSA-Beispiele aus dem Bauhofalltag
- Winterdienst: Warnschutzkleidung Klasse 3, Sicherheitsschuhe S3, Handschuhe gegen Kälte, ggf. Gehörschutz.
- Grünpflege: Schnittschutzhose, Helm mit Visier, Gehörschutz, Handschuhe.
- Werkstatt: Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille, ggf. Atemschutz.
- Abfall- und Straßenreinigung: Warnkleidung Klasse 2 oder 3, rutschfeste Schuhe, Handschuhe.
Rechtliche Grundlagen
- § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber müssen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten treffen.
- § 29 DGUV Vorschrift 1: PSA muss vom Arbeitgeber bereitgestellt, instand gehalten und benutzt werden.
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV): regelt Auswahl, Bereitstellung und Nutzung von Schutzausrüstungen.
- TRBA, TRGS, DGUV-Regeln: enthalten konkrete technische Anforderungen für einzelne Tätigkeiten (z. B. Motorsägenarbeiten, Lärm, Staub).
FAQ – Häufige Fragen
Wer bezahlt die PSA auf dem Bauhof?
Immer der Arbeitgeber. Beschäftigte müssen keine PSA selbst kaufen. Das gilt für alle vorgeschriebenen Ausrüstungen (§ 3 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1).
Darf ich eigene PSA verwenden?
Nur, wenn sie gleichwertig ist und der Arbeitgeber dies genehmigt. Eigene, ungeprüfte Schutzausrüstung kann den Versicherungsschutz gefährden.
Wie oft wird PSA ersetzt?
Das hängt von der Beanspruchung ab. Schuhe und Handschuhe müssen regelmäßig kontrolliert und bei Schäden oder Verschleiß ersetzt werden. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber.
Gilt die PSA auch für kurzfristige Aushilfen oder Saisonkräfte?
Ja. Der Arbeitsschutz gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von der Vertragsdauer oder Beschäftigungsart.
Was passiert, wenn ich PSA nicht trage?
Das kann arbeitsrechtliche Folgen haben (zum Beispiel eine Abmahnung), vor allem, wenn ein Unfall passiert. Zudem kann die Unfallkasse Leistungen kürzen, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde.
Unterschied zur Arbeitskleidung
Arbeitskleidung dient der Sauberkeit oder Einheitlichkeit, PSA schützt aktiv vor Gefahren. Für PSA besteht immer eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung und Nutzung. (Mehr zur Arbeitskleidung auf dem Bauhof)
Fazit
Die richtige PSA ist auf dem Bauhof unverzichtbar. Sie schützt vor Verletzungen, vermeidet Ausfallzeiten und erfüllt gesetzliche Vorgaben. Wer täglich mit Maschinen, Fahrzeugen oder Werkzeugen arbeitet, sollte seine Ausrüstung kennen, prüfen und konsequent tragen. Der Arbeitgeber muss alle notwendigen Mittel bereitstellen und für Sicherheit der Bauhofmitarbeiter sorgen – Sie selbst tragen mit verantwortungsbewusstem Handeln dazu bei.
Nutzen Sie unser kostenloses Forum für Fragen und den Austausch von Erfahrungen. Beispielhafte Themen:

