Abmahnung im öffentlichen Dienst
Die Abmahnung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst, um Fehlverhalten von Beschäftigten zu rügen und gleichzeitig die Kündigung oder Entlassung vorzubereiten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Gründe für eine Abmahnung, ihre Folgen und wie Sie sich im Falle einer Abmahnung oder eines Disziplinarverfahrens (Beamte) verhalten sollten.
Was ist eine Abmahnung?
📜 Definition und Zweck (für Arbeitnehmer)
Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines Arbeitgebers (im öffentlichen Dienst häufig eine Kommune, ein Land oder der Bund als Arbeitgeber) wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch einen Arbeitnehmer (Angestellter oder Arbeiter). Sie dient dazu, das Fehlverhalten zu dokumentieren und den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass bei wiederholtem, gleichartigem Fehlverhalten eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen kann.
Die Abmahnung hat eine sogenannte "Warnfunktion" für die Zukunft und eine "Rügefunktion" für die Vergangenheit.
Häufige Gründe für eine Abmahnung (für Arbeitnehmer)
🚫 Typische Pflichtverletzungen
- Unpünktlichkeit (wiederholtes Zuspätkommen, Nichteinhalten von Pausenzeiten).
- Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz.
- Verstoß gegen die Anwesenheitspflicht oder Dienstzeiten.
- Verweigerung der Arbeitsleistung (Arbeitsverweigerung).
- Nichteinhaltung von Vorgaben oder Anweisungen des Vorgesetzten.
- Unerlaubte private Nutzung von Dienstmitteln (Telefon, Internet, Dienstfahrzeug).
- Beleidigungen oder verbale Angriffe gegenüber Kollegen, Vorgesetzten oder Bürgern.
- Alkohol im Dienst (siehe z.B. Alkohol beim Bauhof)
- Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht (wenn arbeitsvertraglich geregelt).
- Schlechte Arbeitsleistung (wenn dies auf mangelnde Motivation oder Arbeitswillen zurückzuführen ist und nicht auf mangelnde Fähigkeit).
- Grob fahrlässige Fehler in der Pflege: z.B. Verabreichung falscher Medikamente, Missachtung von Hygienevorschriften
Folgen einer Abmahnung (für Arbeitnehmer)
⚠️ Mögliche Konsequenzen
- Die Abmahnung wird in der Personalakte vermerkt und kann die Karrierechancen negativ beeinflussen.
- Sie ist eine Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung, falls das gerügte Verhalten wiederholt auftritt.
- Im Falle einer späteren Kündigung dient die Abmahnung als Nachweis, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bereits gewarnt hat.
- Eine Abmahnung kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belasten.
Wichtig: Eine Abmahnung selbst ist noch keine Kündigung. Sie ist vielmehr eine letztmalige Warnung.
Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung (als Arbeitnehmer)?
🗣️ Handlungsempfehlungen für Betroffene
- Ruhe bewahren: Unterschreiben Sie nichts sofort. Nehmen Sie die Abmahnung entgegen und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen.
- Prüfung der Abmahnung: Überprüfen Sie, ob die Abmahnung formell korrekt ist und ob die darin geschilderten Vorwürfe zutreffen. Ist das Fehlverhalten detailliert beschrieben? Hat es tatsächlich stattgefunden?
- Suchen Sie das Gespräch: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, um die Situation zu klären.
- Stellungnahme: Sie haben das Recht, eine schriftliche Stellungnahme zur Abmahnung abzugeben und diese Ihrer Personalakte beifügen zu lassen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie die Vorwürfe bestreiten.
- Rechtliche Beratung: Holen Sie sich umgehend rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Auch Ihr Betriebsrat oder Personalrat kann Ihnen helfen.
- Das Fehlverhalten einstellen: Wenn die Vorwürfe zutreffen, stellen Sie das gerügte Verhalten umgehend ein, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
- Gegendarstellung: Sie können eine schriftliche Gegendarstellung einreichen, die zusammen mit der Abmahnung in Ihrer Personalakte verbleibt.
Eine unberechtigte Abmahnung kann unter Umständen auch gerichtlich angefochten und aus der Personalakte entfernt werden.
Disziplinarverfahren für Beamte
👑 Dienstvergehen statt Abmahnung für Beamte
Für Beamte gelten andere Regeln als für Arbeitnehmer. Sie erhalten bei Pflichtverletzungen keine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne. Stattdessen wird bei einem Dienstvergehen (einem schuldhaften Verstoß gegen die Beamtenpflichten) ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Ein Dienstvergehen kann sowohl im Dienst als auch außerhalb des Dienstes erfolgen, wenn es das Ansehen des Beamtentums oder das Vertrauen in die Amtsführung beeinträchtigt. Das Disziplinarverfahren ist ein förmliches Verfahren, das zu unterschiedlichen Disziplinarmaßnahmen führen kann.
🚫 Häufige Gründe für Dienstvergehen (für Beamte)
Beamte unterliegen einer Vielzahl besonderer Dienstpflichten. Verstöße hiergegen können ein Dienstvergehen darstellen:
- Verstöße gegen die Loyalitäts- und Verfassungstreuepflicht (z.B. politische Äußerungen, die das Mäßigungsgebot verletzen).
- Nichterfüllung der Dienstleistungspflicht (z.B. Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fehlen).
- Verletzung der Wohlverhaltenspflicht (z.B. Straftaten außerhalb des Dienstes, die das Ansehen schädigen).
- Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht (Weitergabe vertraulicher Informationen).
- Unerlaubte Ausübung einer Nebentätigkeit.
- Nichteinhalten von Weisungen oder Anordnungen.
⚠️ Folgen von Dienstvergehen und Disziplinarmaßnahmen
- Ein Dienstvergehen kann zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führen.
- Mögliche Disziplinarmaßnahmen reichen von einem Verweis (förmliche Missbilligung) oder einer Geldbuße bis hin zu schwerwiegenden Konsequenzen wie einer Kürzung der Dienstbezüge, einer Zurückstufung im Amt oder im schlimmsten Fall der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (was den Verlust der Pension bedeutet).
- Die Einleitung und der Ausgang des Verfahrens werden in der Personalakte vermerkt und können die berufliche Zukunft stark beeinträchtigen.
🗣️ Wie verhalte ich mich bei einem Disziplinarverfahren (als Beamter)?
- Nehmen Sie die Vorwürfe sehr ernst.
- Schweigen ist oft Gold. Machen Sie ohne vorherige rechtliche Beratung keine Aussagen zur Sache.
- Sofortige rechtliche Beratung einholen. Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Beamtenrecht.
- Informieren Sie Ihren Personalrat.
- Kooperieren Sie im Verfahren nur unter anwaltlicher Anleitung.
Abgrenzung zu anderen Maßnahmen
↔️ Kritik, Ermahnung, Verwarnung, Missbilligende Äußerung, Zurechtweisung, Rüge
- Dies sind weniger formelle Hinweise auf Fehlverhalten, die keine unmittelbare "Warnfunktion" für eine spätere Kündigung (Arbeitnehmer) oder Entfernung aus dem Dienst (Beamte) haben. Sie werden oft nicht in der Personalakte vermerkt.