Kollege betrunken im Dienst – was tun im Bauhof?
Ein Kollege riecht nach Alkohol, wirkt unsicher oder fährt vielleicht sogar ein Dienstfahrzeug? Eine heikle Situation – vor allem im kommunalen Bauhof, wo der Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen zum Alltag gehört. Doch was darfst oder musst du in so einem Fall tun?
1. Sicherheit geht immer vor
Der Arbeitgeber hat die gesetzliche Pflicht, alle Beschäftigten vor Gefahren zu schützen. Das gilt auch, wenn ein Kollege alkoholisiert ist. Denn: Eine betrunkene Person am Steuer eines Fahrzeugs oder beim Bedienen schwerer Maschinen bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr. Unfälle beim Bauhof können schwerwiegende Folgen haben.
2. Deine Pflicht zur Meldung
Du bist nicht verpflichtet, andere zu kontrollieren – aber: Wenn du konkrete Hinweise hast, dass jemand betrunken arbeitet, bist du verpflichtet, dies zu melden. Sonst könnte im Schadensfall sogar dir eine Mitschuld vorgeworfen werden.
- Wende dich an die direkte Vorgesetzte oder den Sicherheitsbeauftragten
- Bleibe bei der Wahrheit – keine Unterstellungen
- Du bist nicht verpflichtet, Beweise zu liefern
3. Muss ich Angst vor Ärger haben?
Nein. Wenn du einen Verdacht sachlich und intern meldest, bist du rechtlich geschützt. Der Arbeitgeber darf dich deswegen weder abmahnen noch versetzen. Sollte es Repressalien geben, ist der Personalrat oder die Gewerkschaft deine erste Anlaufstelle.
4. Was darf der Arbeitgeber tun?
Der Arbeitgeber kann und muss bei Alkoholverdacht handeln:
- Betroffenen nach Hause schicken
- Ärztliche Untersuchung veranlassen (bei konkretem Verdacht)
- Abmahnung oder sogar Kündigung (bei Wiederholung oder Gefahr im Verzug)
Wichtig: Eine arbeitsrechtliche Maßnahme erfolgt immer nach genauer Prüfung. Dein Hinweis dient vor allem der Prävention.
5. Und wenn nichts passiert?
Du hast deinen Teil getan. Wenn du den Vorfall korrekt gemeldet hast, liegt das weitere Vorgehen beim Arbeitgeber. Falls sich nichts ändert, kannst du dich erneut an die Führungskraft, den Personalrat oder die Sicherheitsfachkraft wenden.
Fazit
Alkohol am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – vor allem nicht im Bauhof. Du musst nicht der „Polizist“ sein, aber: Bei Verdacht darfst du nicht schweigen. Eine sachliche Meldung schützt dich, deine Kolleginnen und Kollegen – und letztlich auch den Betroffenen selbst.
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