Unfall auf dem Bauhof: Was tun? Wer haftet?
Ein Unfall auf dem Bauhof kann schnell passieren – ein Sturz von der Ladefläche, eine falsche Bewegung mit der Motorsäge oder ein Verkehrsunfall mit dem Streufahrzeug. Für dich als Mitarbeiter ist dann entscheidend: Was muss ich tun – und wer haftet für den Schaden?
1. Sofort handeln – Erste Hilfe & Unfallmeldung
- Leiste – wenn nötig – sofort Erste Hilfe.
- Informiere deinen Vorarbeiter oder die zuständige Stelle im Rathaus.
- Jeder Arbeitsunfall muss unverzüglich gemeldet werden – das ist deine Pflicht und dein Schutz.
- Bei ärztlicher Behandlung muss der Unfall als „Arbeitsunfall“ gemeldet werden (Durchgangsarzt).
2. Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?
Für Arbeitsunfälle auf dem Bauhof ist in der Regel die Berufsgenossenschaft (BG) zuständig – z. B. die Kommunale Unfallversicherung.
Sie übernimmt:
- Behandlungskosten
- Reha-Maßnahmen
- Verletztengeld (statt Lohn nach 6 Wochen)
- ggf. eine Unfallrente bei Folgeschäden
3. Eigenverschulden: Was, wenn ich selbst Schuld bin?
Auch wenn du selbst den Fehler gemacht hast, bist du in der Regel versichert. Das Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung schützt dich vor finanziellen Folgen.
Aber: Bei grob fahrlässigem Verhalten (z. B. kein Schutzhelm, bewusstes Missachten von Anweisungen) kann es problematisch werden. Dann kann die BG Leistungen kürzen oder der Arbeitgeber Regress verlangen.
4. Beispiele zur Haftung
- Leichte Fahrlässigkeit: Du rutschst auf nassem Boden aus → Unfallversicherung zahlt voll.
- Mittlere Fahrlässigkeit: Du trägst keine Warnweste beim Einweisen, wirst angefahren → Versicherung zahlt, aber evtl. Hinweis auf Mitverschulden.
- Grobe Fahrlässigkeit: Du bedienst ohne Einweisung einen Radlader und verursachst einen Schaden → persönliche Haftung möglich.
5. Was, wenn ich nicht richtig eingewiesen wurde?
Fehlende oder mangelhafte Unterweisungen durch den Arbeitgeber sind häufig ein Thema. Wenn dir nie erklärt wurde, wie du ein Gerät sicher bedienst, kann die Verantwortung beim Arbeitgeber liegen.
In dem Fall gilt: Schriftlich dokumentieren, wer was wann gezeigt (oder eben nicht gezeigt) hat – das kann im Streitfall wichtig werden.
6. Und wenn ein Kollege Schuld ist?
Auch hier greift das Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wird nicht nach Schuld gesucht, sondern nach dem Gesundheitsschutz.
Bei grobem Fehlverhalten eines Kollegen (z. B. Alkohol am Steuer) kann es aber arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Folgen geben – die Unfallversicherung greift dennoch meist.
Fazit
Arbeitsunfälle sind kein Tabuthema – und sie müssen offen angesprochen und gemeldet werden. Die Berufsgenossenschaft schützt dich finanziell. Aber auch du trägst Verantwortung: für deine eigene Sicherheit, und die deiner Kollegen.