Fehler in der Pflege: Was Sie wissen und beachten müssen
Ein Fehler in der Pflege kann schnell passieren – und viele Pflegekräfte fragen sich: Droht mir jetzt eine Abmahnung oder muss ich für den Schaden haften?
Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten.
Grundsatz: Wer haftet bei Fehlern?
Bei leichten Fehlern haften Sie in der Regel nicht. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine persönliche Haftung entstehen.
Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für Schäden, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit passieren. Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haften Sie nach § 3 Absatz 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nur dann, wenn Sie:
- vorsätzlich (absichtlich) oder
- grob fahrlässig gehandelt haben.
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die Haftung ähnlich geregelt.
Was sind typische Pflegefehler?
- Falsche oder vergessene Medikamentengabe – kann je nach Situation leicht bis grob fahrlässig sein (z. B. wenn die Verwechslung trotz klarer Kennzeichnung passiert – grob fahrlässig)
- Unvollständige oder verspätete Pflegedokumentation – meist als leicht oder mittel fahrlässig zu werten (z. B. wenn Zeitdruck besteht, aber keine kritischen Informationen fehlen)
- Sturz eines Bewohners durch fehlende Absicherung – kann mittel bis grob fahrlässig sein, wenn Sicherungsmaßnahmen unterlassen wurden, obwohl ein Sturzrisiko bekannt war
- Missverständnisse bei Übergaben – meist leichte bis mittlere Fahrlässigkeit, je nach Informationsgehalt und Konsequenz
- Verwechslung von Patienten oder Pflegeplänen – häufig grob fahrlässig, besonders bei eindeutiger Kennzeichnung oder Missachtung von Sicherheitsregeln
- Injektionen, Medikamentengaben, Infusionen ohne ärztliche Anordnung – Pflegekräfte dürfen nur im Rahmen ihrer Kompetenzen handeln. Medizinische Maßnahmen ohne ärztliche Anordnung gelten in der Regel als grob fahrlässig.
Typische Ursachen von Fehlern in der Pflege
- Überlastung und Zeitdruck – Häufigste Ursache, bedingt durch Personalmangel, hohe Arbeitsdichte und fehlende Pausen.
- Kommunikationsprobleme – Fehlerhafte oder fehlende Übergaben, unklare Absprachen und Missverständnisse im Team.
- Unzureichende Qualifikation und Unerfahrenheit – Mangelndes Fachwissen, fehlende praktische Erfahrung oder unsichere Handlungsweisen, besonders bei neuen oder unzureichend eingearbeiteten Mitarbeitenden.
- Unklare oder fehlende Dokumentation – Lückenhafte Pflegeplanung, nicht nachvollziehbare Anordnungen oder vergessene Eintragungen.
- Ablenkungen und Unterbrechungen – Häufig durch Notfälle, technische Probleme oder externe Störungen während kritischer Tätigkeiten.
- Physische und psychische Erschöpfung – Langfristige Belastung kann die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen und das Fehlerrisiko erhöhen.
- Unwissenheit über aktuelle Standards – Veraltete Kenntnisse oder fehlende Fortbildungen zu aktuellen Pflegepraktiken.
Was tun, wenn Ihnen ein Fehler passiert?
- Ruhe bewahren: Panik hilft niemandem – weder Ihnen noch dem Patienten.
- Sofort melden: Informieren Sie Ihre Leitung oder eine verantwortliche Fachkraft.
- Dokumentieren: Ehrlich und vollständig – keine Manipulation.
- Kooperieren: Bei internen Untersuchungen oder Rückfragen sachlich bleiben.
Droht Ihnen eine Abmahnung oder Kündigung?
Das kommt darauf an, wie schwer der Fehler war und ob er grob fahrlässig oder vorsätzlich geschah. Bei einfachen Fehlern ohne Schaden ist meist mit einem Gespräch oder Hinweis zu rechnen. Wiederholte oder grobe Pflichtverletzungen können eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben.
Wichtig: Auch bei Fehlern haben Sie Anspruch auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör.
Ihre Rechte bei Pflegefehlern
- Keine Alleinhaftung: Sie haften nicht automatisch für jede Folge eines Fehlers – entscheidend ist der Grad der Fahrlässigkeit.
- Unterstützung: Bei Vorwürfen können Sie sich an den Personalrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden.
- Keine Selbstanzeige-Pflicht: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten – eine offene und ehrliche Kommunikation wird jedoch in der Praxis meist positiv bewertet.
Wie hoch ist die Haftung bei Pflegefehlern?
Die konkrete Höhe Ihrer Haftung richtet sich nach dem Grad des Verschuldens (siehe oben).
Auch bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftung im Einzelfall begrenzt werden, zum Beispiel bei sehr hohen Schäden oder geringem Einkommen.
In vielen Fällen wird die Haftung von Gerichten deutlich reduziert. Eine volle persönliche Haftung kommt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und besonderen Umständen in Betracht.
Fehlerkultur statt Schuldzuweisung
Immer mehr Einrichtungen setzen auf ein offenes Fehlermanagement. Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen und Wiederholungen zu vermeiden – nicht, Schuldige zu bestrafen. Sie haben das Recht, in einem Umfeld zu arbeiten, das Fehler als Teil der Realität anerkennt.
Schutz durch Versicherung und Diensthaftpflicht
Der Arbeitgeber ist in der Regel gegen Personen- und Sachschäden versichert. Dennoch kann der Arbeitgeber den Schaden teilweise von Ihnen zurückfordern, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Wichtig:
- Viele Gewerkschaften bieten Rechtsschutz und Zusatzversicherungen an
- Bei Unklarheiten: Rechtzeitig den Personalrat oder die Gewerkschaft einschalten
Häufige Fragen zu Fehlern in der Pflege
Muss ich für einen Pflegefehler persönlich haften?
Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei einfachen Pflegefehlern haftet in der Regel der Arbeitgeber.
Kann ein Pflegefehler zur Kündigung führen?
Nur bei schweren oder wiederholten Pflichtverletzungen. In vielen Fällen erfolgt zunächst eine Abmahnung.
Sollte ich einen Fehler sofort melden?
Ja. Eine schnelle und ehrliche Meldung ist wichtig und wird in der Regel positiv bewertet.
Fazit
Fehler in der Pflege können passieren – entscheidend ist, wie Sie damit umgehen. Sie haben Rechte, müssen aber auch bestimmte Pflichten einhalten. Informieren Sie sich, suchen Sie Unterstützung und bleiben Sie professionell.
Forum Pflege
Haben Sie Fragen? In unserem Forum Pflege können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
Frage im Forum stellen

