Pause im Schichtdienst im Krankenhaus – Deine Rechte und Möglichkeiten
Kaum Zeit zum Durchatmen? Gerade im Krankenhaus-Schichtdienst wird die gesetzlich vorgeschriebene Pause häufig zur Ausnahme. Doch: Du hast Anspruch auf echte Erholung – auch im stressigen Alltag.
1. Gesetzliche Grundlage: Was steht dir zu?
Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) gilt:
- Ab 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Ab 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause
- Pausen dürfen in mindestens 15-Minuten-Blöcken aufgeteilt werden
Wichtig: Die Pause muss im Voraus feststehen und darf nicht einfach „irgendwann“ genommen werden.
2. Was gilt im TVöD (z. B. TVöD-K)?
Im öffentlichen Dienst (TVöD-K, TV-L, TV-H, ...) gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie im Arbeitszeitgesetz. Pausen sind keine Arbeitszeit, können aber – bei Schichtdiensten – in betrieblichen Regelungen genauer festgelegt sein.
3. Problem: Pause faktisch nicht möglich
Viele Pflegekräfte berichten, dass sie ihre Pause gar nicht oder nur mit ständiger Unterbrechung nehmen können. Das ist rechtlich problematisch:
- Eine unterbrochene Pause zählt nicht als Pause.
- Pausenraum muss vorhanden und erreichbar sein.
- „Nebenbei essen“ oder zwischendurch kurz hinsetzen – gilt nicht.
4. Was tun, wenn Pause nicht möglich ist? (Zum Beispiel durch hohes Arbeitsaufkommen, Unterbrechungen)
- Situation dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Grund)
- Teamleitung oder Vorgesetzte informieren
- Gespräch mit Personalrat oder Betriebsrat suchen
- Überlastungsanzeige erwägen, wenn Pausen systematisch ausfallen
5. Rufbereitschaft ≠ Pause!
Wenn du in der Pause ständig erreichbar sein musst, liegt keine echte Pause vor. Auch „Pause mit Telefon“ oder „in Rufweite“ entspricht nicht der gesetzlichen Anforderung.
6. Pausenregelung in der Nachtschicht
Auch in der Nachtschicht gelten die gleichen Pausenregeln – selbst wenn weniger los ist. Eine Pause mitten in der Nacht ist Pflicht – nicht „nach Gusto“.
7. Tipp: Pausen gemeinsam im Team durchsetzen
Einzelne Beschäftigte haben oft wenig Einfluss – aber als Team könnt ihr über den Personalrat oder eine Dienstvereinbarung verbindliche Pausenregelungen durchsetzen (z. B. Pausenplan mit Springer).
Fazit
Nur wer Pausen macht, kann dauerhaft gute Arbeit leisten. Fehlende Pausen können zu Überlastung und zu Fehlern führen. Der Anspruch auf Erholung ist gesetzlich garantiert – und dein gutes Recht. Lass dich nicht davon abbringen.