Überlastung und Unterbesetzung im Krankenhaus – Deine Rechte und Möglichkeiten
Der Personalmangel in Krankenhäusern ist längst Realität: Überfüllte Stationen, zu wenig Personal, kaum Pausen. Doch welche Rechte hast du als Beschäftigte:r – besonders in der Pflege? Und wie kannst du dich im Ernstfall vor rechtlichen Konsequenzen schützen?
1. Wann liegt eine Überlastung vor?
Eine Überlastung ist dann gegeben, wenn du deine Aufgaben nur unter Missachtung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Pflegefachstandards, Hygienevorschriften, Arbeitsschutz) erledigen kannst oder Gefahr läufst, Fehler mit Folgen für Patienten oder dich selbst zu machen.
2. Muss ich alles mitmachen?
Nein. Auch im öffentlichen Dienst gilt: Du bist nicht verpflichtet, dich selbst oder andere zu gefährden. Deine Fürsorgepflicht gegenüber Patienten endet dort, wo deine Arbeitskraft objektiv nicht mehr ausreicht.
3. Was tun im Akutfall?
- Sprich die Situation klar an – zunächst gegenüber der Stationsleitung oder dem ärztlichen Dienst.
- Fordere eine sofortige Entlastung oder Priorisierung der Aufgaben.
- Besteht eine konkrete Gefahr für Patient:innen oder dich selbst, darfst du die Arbeit niederlegen – Stichwort: Notwehr oder rechtfertigender Notstand (§34 StGB).
4. Überlastungsanzeige: Absicherung durch Dokumentation
Du solltest bei Überlastung eine sogenannte Überlastungsanzeige stellen. Diese zeigt dem Arbeitgeber an, dass du deine Aufgaben nicht mehr sicher oder regelgerecht erledigen kannst.
Wichtige Inhalte der Anzeige:
- Datum und Schicht
- Kurzbeschreibung der Situation (z. B. „Allein für 28 Patient:innen zuständig“)
- Welche Gefahren bestehen?
- Was hast du selbst unternommen?
Formlose Meldung per Mail reicht – besser mit CC an den Betriebsrat.
5. Droht mir eine Abmahnung oder Kündigung?
Wenn du bewusst falsche Entscheidungen triffst oder Risiken eingehst, obwohl du die Überlastung hättest melden können, kann dir das zur Last gelegt werden. Wer hingegen die Überlastung korrekt anzeigt, ist rechtlich besser geschützt.
6. Kann ich mich weigern, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen?
Ja – unter bestimmten Bedingungen. Niemand muss medizinische Verantwortung übernehmen, für die er oder sie nicht ausgebildet ist. Wer z. B. als Pflegekraft plötzlich ärztliche Tätigkeiten übernehmen soll, darf das ablehnen – und muss es in vielen Fällen sogar.
7. Unterstützung holen
Im Konfliktfall solltest du dich an folgende Stellen wenden:
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachbereich der Gewerkschaft (z. B. ver.di)
- Arbeitsschutzbeauftragte:r oder Sicherheitsbeauftragte:r
- Externe Beratungsstellen für Pflegekräfte
Fazit
Überlastung ist keine persönliche Schwäche, sondern ein strukturelles Problem. Wer seine Grenzen kennt und meldet, handelt professionell – und schützt sowohl sich als auch die Patient:innen.
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