Überlastung und Unterbesetzung im Krankenhaus – Deine Rechte und Möglichkeiten

Der Personalmangel in Krankenhäusern ist längst Realität: Überfüllte Stationen, zu wenig Personal, kaum Pausen. Doch welche Rechte hast du als Beschäftigte:r – besonders in der Pflege? Und wie kannst du dich im Ernstfall vor rechtlichen Konsequenzen schützen?

1. Wann liegt eine Überlastung vor?

Eine Überlastung ist dann gegeben, wenn du deine Aufgaben nur unter Missachtung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Pflegefachstandards, Hygienevorschriften, Arbeitsschutz) erledigen kannst oder Gefahr läufst, Fehler mit Folgen für Patienten oder dich selbst zu machen.

2. Muss ich alles mitmachen?

Nein. Auch im öffentlichen Dienst gilt: Du bist nicht verpflichtet, dich selbst oder andere zu gefährden. Deine Fürsorgepflicht gegenüber Patienten endet dort, wo deine Arbeitskraft objektiv nicht mehr ausreicht.

3. Was tun im Akutfall?

4. Überlastungsanzeige: Absicherung durch Dokumentation

Du solltest bei Überlastung eine sogenannte Überlastungsanzeige stellen. Diese zeigt dem Arbeitgeber an, dass du deine Aufgaben nicht mehr sicher oder regelgerecht erledigen kannst.

Wichtige Inhalte der Anzeige:

Formlose Meldung per Mail reicht – besser mit CC an den Betriebsrat.

5. Droht mir eine Abmahnung oder Kündigung?

Wenn du bewusst falsche Entscheidungen triffst oder Risiken eingehst, obwohl du die Überlastung hättest melden können, kann dir das zur Last gelegt werden. Wer hingegen die Überlastung korrekt anzeigt, ist rechtlich besser geschützt.

6. Kann ich mich weigern, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen?

Ja – unter bestimmten Bedingungen. Niemand muss medizinische Verantwortung übernehmen, für die er oder sie nicht ausgebildet ist. Wer z. B. als Pflegekraft plötzlich ärztliche Tätigkeiten übernehmen soll, darf das ablehnen – und muss es in vielen Fällen sogar.

7. Unterstützung holen

Im Konfliktfall solltest du dich an folgende Stellen wenden:

Fazit

Überlastung ist keine persönliche Schwäche, sondern ein strukturelles Problem. Wer seine Grenzen kennt und meldet, handelt professionell – und schützt sowohl sich als auch die Patient:innen.


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