Abmahnung / Nicht vorhandene Stellenbeschreibung
#1

Ich habe eine Abmahnung wegen Nichtbefolgen von Aufgaben gemäß Stellenbeschreibung erhalten.
Ich habe jedoch keine Stellenbeschreibung. Der Arbeitgeber meint, eine Stellenbeschreibung braucht es nicht. Wie kann dann aber eine Abmahnung aus diesem Grund erfolgen?
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#2

Das ist in der Abmahnung dann meines Erachtens merkwürdig formuliert. Der Arbeitgeber wollte wahrscheinlich schreiben, dass Du übertragene Aufgaben nicht befolgt hast.

In dem Fall wird der Arbeitgeber beweisen müssen, die Aufgaben tatsächlich übertragen zu haben. Er hat die Beweislast.

Ich würde Widerspruch einlegen und eine Gegendarstellung verfassen. Alleine aufgrund der unpassenden Formulierung in der Abmahnung hat der Arbeitgeber hier bereits schlechte Karten.

Wurden dir die Aufgaben, die du angeblich nicht befolgt hast, überhaupt übertragen?
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#3

Wenn der Arbeitgeber sagt, es gibt keine Stellenbeschreibung, kann er nicht wegen Nichtbefolgen der Stellenbeschreibung wirksam abmahnen.

Er kann aber abmahnen, wenn man nicht die Aufgaben erfüllt, mit denen man betraut ist. Er kann auch abmahnen, wenn man andere/zusätzliche Dinge ohne Auftrag macht.

Für die Zukunft ist entscheidend, ob durch die Abmahnung klar ist, was man zukünftig machen soll.
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