Stellenbeschreibung und Neubewertung
#1

Hallo zusammen,

meine Führungskraft möchte mit mir eine neue Stellenbeschreibung durchgehen, da die alte Stellenbeschreibung veraltet ist.
In diesem Zuge möchte Sie diese zur Prüfung und Neubewertung an die Personalabteilung senden.
Da ich nur noch ein Jahr arbeite, muss ich dieser neuen Stellenbeschreibung zustimmen?
Des Weiteren bei einer Neubewertung kann man mich von der Entgeltgruppe zurückstufen?

Vielen Dank für die Rückmeldung.
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#2

"Da ich nur noch ein Jahr arbeite, muss ich dieser neuen Stellenbeschreibung zustimmen?"
Nein, deine Zustimmung ist nicht erforderlich. Soweit die neue Stellenbeschreibung die Eingruppierung nicht ändert, kann diese einseitig vom Arbeitgeber geändert werden.

"Des Weiteren bei einer Neubewertung kann man mich von der Entgeltgruppe zurückstufen?"
Nicht wenn die Aufgaben vorher einer höheren Entgeltgruppe entsprochen haben. Die Übertragung von Aufgaben, die zu einer niedrigeren Entgeltgruppe führen, geht nur mit deiner Zustimmung oder im Einzelfall mit einer Änderungskündigung. Soweit sich herausstellt, dass die bisher übertragenen Aufgabe nur eine niedrigere Entgeltgruppe rechtfertigen, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Eingruppierungsirrtum korrigieren.
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