Eingruppierung / Stellenbeschreibung
#1

Hallo,
ich bin seit dem 15.1.24 an einer Fachhochschule im Prüfungsamt angestellt mit der Entgeltgruppe 6. Nun wurde mir die Stellenbeschreibung vorgelegt, welche ich unterzeichnen soll. In unserem Team hat sich gezeigt, dass die Eingruppierung unserer Stellen Thema ist. Leider von den höheren Stellen nicht ernst genommen wird. Fakt ist: die Tätigkeiten entsprechen nicht der Stellenbeschreibung, denn die tatsächlichen Tätigkeiten sind um einiges mehr. Würde ich nur die Tätigkeiten aus der Stellenbeschreibung ausführen, würde das meiste an Arbeit liegen bleiben.
Meine Fragen:
1. Muss ich die Stellenbeschreibung unterschreiben? Was könnte geschehen, wenn ich es nicht tue?
2. Ich habe hier im Vertrag gelesen, dass in Entgeltgruppe 9a die Prüfungsverwaltung aufgeführt ist. Darf willkürlich entschieden werden in welche Entgeltgruppe man eingestellt wird? Oder handelt der Arbeitgeber dann rechtswidrig?
3. Wie sollte ich vorgehen? Darum bitten, dass die Stellenbeschreibung angepasst wird? 
Bin dankbar für Antworten!
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#2

Welche Entgeltgruppe wurde denn im Arbeitsvertrag genannt?
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#3

Im Arbeitsvertrag wurde auch Entgeltgruppe 6 genannt. Für mich war aber da noch nicht im Detail ersichtlich, welche Tätigkeiten die Stelle tatsächlich beinhaltet. Das hat sich erst jetzt gezeigt und auch durch die Gespräche mit den Kollegen.
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#4

Bin jetzt angemeldet, darum mein Name Bienchen und nicht mehr Gast;-)
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#5

Entscheidend ist, welche Tätigkeit arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Daraus ergibt sich die zutreffende Eingruppierung. Was steht denn hierzu im Arbeitsvertrag?
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#6

Dort steht nur, dass ich als Verwaltungsangestellte bin
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#7

Und dass eine endgültige Stellenbewertung vorbehalten bleibt.
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#8

Dann sollten Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, welcher Sie entsprechend beraten kann. Ein anonymes Forum wird dies nicht leisten können.
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#9

Okay... hatte gehofft, zumindest Antworten zu finden, ob es sinnvoll ist die Stellenbeschreibung mit nicht aktuellen Tätigkeiten, die mir nun vorgelegt werden soll, gegenzuzeichnen. Welche Konsequenzen auftreten könnten, wenn ich dies nicht tue. Was mich verwundert ist, dass der Personalrat bei der Einstellung dem so zugestimmt hat, obwohl es keine Stellenbewertung gibt.
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#10

"1. Muss ich die Stellenbeschreibung unterschreiben? Was könnte geschehen, wenn ich es nicht tue?"
Zumindest die Dokumentation der Kenntnisnahme könnte der Arbeitgeber ggf. erzwingen. Kommt ein wenig auf den Inhalt der Stellenbeschreibung an und was man mit der Unterschrift erklären soll. Wenn es eine Einigung über die Aufgaben ist und die dort beschriebenen Aufgaben führen zu einer Änderung der Eingruppierung muss man nicht unterschreiben.
Von daher ist der einfachste Weg einfach zu notieren, dass man es z.K. nimmt und Kürzel/Unterschrift daneben.

Ob bei Weigerung eine Abmahnung und fortgesetzter Weigerung eine Kündigung in Betracht kommt hängt von den Details ab.

"2. Ich habe hier im Vertrag gelesen, dass in Entgeltgruppe 9a die Prüfungsverwaltung aufgeführt ist. Darf willkürlich entschieden werden, in welche Entgeltgruppe man eingestellt wird? Oder handelt der Arbeitgeber dann rechtswidrig?"
In welchem Vertrag soll dies gewesen sein? Es gibt TV-L (?) keinen Abschnitt für die Prüfungsverwaltung. Es finden allgemeine Teile der Entgeltordnung Anwendung. Ob es E9a oder eine andere Entgeltgruppe ist, hängt von den übertragenen Aufgaben ab. Wenn der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Entgeltgruppe täuscht, kann man arbeitsgerichtlich die korrekte Eingruppierung erstreiten.
Man muss sich also selber eine Meinung bilden, was die zutreffende Eingruppierung ist.

"3. Wie sollte ich vorgehen? Darum bitten, dass die Stellenbeschreibung angepasst wird? "
Man muss untersuchen, was bisher die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben sind. (Nicht was man bisher gemacht hat!) Wenn der Arbeitgeber höherwertige dauerhaft übertragene Aufgaben wegnehmen will, welche zu einer niedrigeren Entgeltgruppe führen, sollte man darauf bestehen, dass man Anrecht auf Aufgaben der bisherigen Wertigkeit hat (es geht nicht um die Entgeltgruppe, nach der bisher bezahlt wurde, sondern die tatsächliche Entgeltgruppe der dauerhaft übertragenen Aufgaben)

"Was mich verwundert ist, dass der Personalrat bei der Einstellung dem so zugestimmt hat, obwohl es keine Stellenbewertung gibt."
Was genau die Personalratsvorlage war und was der Personalrat entschieden hat ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht. Als solches lässt es sich nicht einschätzen. Zumal man als PR davon ausgehen kann, dass es im Zweifelsfall erstmal im Interesse des Beschäftigten ist, eingestellt zu werden. Der kann dann ja selber ggf. die zutreffende Eingruppierung klären.
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#11

Hallo, da bist Du/seid Ihr nicht allein.... Ich bin seit 13 Jahren im Prüfungsamt an einer Hochschule tätig, ebenfalls E6. Auch bei uns sind die Tätigkeiten meines Erachtens von Anfang an "höherwertig" und entsprechend E8 der E9 einzustufen. Ich war bereits beim Anwalt, habe 6 Monate Tätigkeitsbericht erfasst, allerdings müsste ich jetzt noch die Komplexität der Tätigkeiten nachweisen, damit der Anwalt für mich tätig wird mit Aussicht auf Erfolg. Andererseits sind wir im Prüfungsamt inzwischen mehrere, die nachgezogen und einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt haben, sodass ich/wir erst einmal abwarten, was "intern" rauskommt. Bei uns "läuft" das über über die Chefs und der Personalrat ist ebenfalls mit im Boot, aber es zieht sich schon über 9 Monate.....
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#12

Und seit 9 Monaten wartet Ihr auf was?
Was soll Euer Arbeitgeber tun?
Euren "Antrag auf Höhergruppierung" in irgendeiner Form bearbeiten?
Der liegt in der Ablage "P". da Euer Arbeitgeber einen solchen "Antrag" nicht einmal zur Kenntnis nehmen muss.
Man kann nichts beantragen, was man schon hat.
Ihr seid korrekt eingruppiert.
Nennt sich Tarifautomatik.
Das einzige was eventuell nicht korrekt sein kann, dass Euer Arbeitgeber Euch falsch bezahlt.
Und dies kann man rechtsgültig nur mit einer konkreten Forderung der fehlenden Beträge mit einer Fristsetzung einfordern.
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#13

Die Stellenbeschreibung beschreibt ja vermutlich die von dir zu erledigenden Aufgaben und dass der Arbeitgeber die Kenntnisnahme gerne bestätigt haben möchte, ist nicht verkehrt. Die Eingruppierung richtet sich nach den Dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten, die in der Tätigkeitsbeschreibung stehen.
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