03.09.2023, 18:57
Werden die Tätigkeiten als Spielplatzkontrolleur, Sicherheitsbeauftragter oder Brandschutzhelfer in der Stellenbeschreibung aufgeführt und in der Stellenbewertung als Kriterium gewertet, d.h. schlägt es sich als besonders gewissenhafte Arbeit mit besonderer Fachkenntnis nieder ?