Bauhof-Aufgaben

Symbolbild:

Welche Aufgaben hat ein Bauhof?
Der Bauhof ist eine Einrichtung der Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden), der technische Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Der Bauhof wird teils auch anders bezeichnet, z.B. Baubetriebshof, Technischer Betrieb oder Servicebetrieb. Wir verwenden zur Vereinfachung den Begriff "Bauhof".

Wir listen die typischen Arbeiten und die wichtigsten Aspekte der Organisation eines kommunalen Bauhofs auf. Allerdings unterscheiden sich die kommunalen Bauhöfe stark. So unterschiedlich wie die 11.000 Kommunen in Deutschland sind, so unterschiedlich sind zumeist auch die Aufgaben der Bauhöfe.

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Typische Bauhof-Arbeiten (von A-Z):

Spezielle Bauhof-Aufgaben:

Die folgenden Aufgaben werden seltener wahrgenommen:

Organisation von Bauhöfen und kommunalen Betrieben

Im Folgenden werden ausgewählte Aspekte der Organisation erläutert.

a) Das Aufgabenspektrum wird z.B. von folgenden Faktoren beeinflusst: b) Kommunen bzw. Bauhöfe können Arbeiten an private Unternehmen vergeben, statt diese selbst zu erledigen. Die Auftragsvergabe an private Unternehmen kommt z.B. für folgende Aufgaben in Betracht: Mögliche Nachteile: c) Mittelstädte und Großstädte betreiben häufig nicht einen "Bauhof", sondern verteilen die oben aufgeführten Aufgaben auf verschiedene Ämter und Betriebe. Beispiele: Die Stadt Hamburg betreibt in jedem Bezirksamt einen Bauhof.

d) Bauhöfe werden zumeist durch eine Bauhofleitung geführt (siehe: Bauhofleiter-Aufgaben). Je nach Größe des Bauhofs kommen Einsatzleiter und Vorarbeiter hinzu. Viele Bauhofmitarbeiter / Gemeindearbeiter werden Kolonnen oder Trupps zugeordnet. Beispiele: e) Mit der Zahl der Aufgaben steigt der Personalbedarf, das heißt die Zahl und benötigte Qualifikationen der Mitarbeiter. Auch die Qualitätsstandards wirken sich aus: Beispielsweise erhöht eine Rufbereitschaft den Personalbedarf. Viele kommunale Betriebe bilden aus, zum Beispiel die Berufe Gärtner, Straßenwärter und Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft.

f) Ferner werden Bauhof-Fahrzeuge und -Geräte benötigt. Abhängig von den Betriebsstunden lohnt sich eher ein Kauf oder eine Miete bzw. ein Leasing.

g) Die Kosten und die Leistungen des Bauhofs werden in der Regel in einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erfasst. Insbesondere für gebührenfinanzierte Aufgaben (kostenrechnende Einrichtungen) wie Abfallwirtschaft, Straßenreinigung / Winterdienst, Bestattungswesen und Abwasserbeseitigung ist die KLR erforderlich. Dazu werden die Personalstunden, Fahrzeuge, Materialien, Fremdleistungen, usw. auf Aufträge gebucht, wofür in der Regel eine Bauhof-Software zum Einsatz kommt. Die Aufträge werden in Daueraufträge (regelmäßig anfallend) und Einzelaufträge unterschieden.

h) Auch die Aufgaben der Bauhof-Verwaltung sind sehr unterschiedlich ausgeprägt und von der Größe der Kommunen und der Bauhöfe abhängig. Die Personalverwaltung (z.B. Stellenausschreibungen, Lohnabrechnungen, Eingruppierung) sowie schwierige kaufmännische oder rechtliche Aufgaben (z.B. Ausschreibung von Fahrzeugen, Rechnungswesen, Finanzcontrolling, Gebührenkalkulation, Abrechnung von Gebühren und Beiträgen, Satzungswesen) werden in der Regel nur von größeren Bauhöfen selbst durchgeführt. In kleinen und mittleren Kommunen erledigen diese Aufgaben die Gemeinde- oder Stadtverwaltungen. Die Rechnungsstellung und einfache Beschaffungen erfolgen wohl überwiegend durch die Bauhöfe.

Einige größere Kommunen führen den Bauhof ausschließlich als operativen Auftragnehmer. Planungsabteilungen werden in diesen Kommunen außerhalb des Bauhofs angesiedelt (z.B. Hochbau, Tiefbau, Stadtentwässerung, Grün, Friedhofsverwaltung, Forstverwaltung).

i) Bauhöfe können steuerpflichtig sein. Übt der Bauhof Tätigkeiten aus, die mit einer gewerblichen Tätigkeit vergleichbar sind (z.B. Altpapierabfuhr), kann steuerlich ein "Betrieb gewerblicher Art" vorliegen, der körperschaftssteuerpflichtig ist. Ferner ist für Leistungen und Angebote, die auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten, unter Umständen Umsatzsteuer abzuführen (z.B. Grabpflege).

j) Nicht selten werden Bauhöfe im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperation) betrieben. Das heißt, dass Städte und Gemeinden über keinen eigenen Bauhof verfügen, sondern diesen gemeinsam mit Nachbarkommunen oder dem Landkreis führen.

Mögliche Vorteile der Zusammenarbeit: Mögliche Nachteile der Zusammenarbeit: Alternativ können auch einzelne Aufgaben im Rahmen einer Kooperation erfolgen (z.B. Rufbereitschaft, gemeinsame Fachkraft für Arbeitssicherheit, gebündelter Einkauf, Arbeitskreise, Fahrzeug- und Maschinenpool).

k) Besonders für kleine und mittelgroße Bauhöfe spielt die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr eine bedeutende Rolle. Bauhofmitarbeiter sind nicht selten Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr und erhöhen auf diese Weise die Tagesalarmbereitschaft / Tagesverfügbarkeit. Aber auch die Feuerwehr kann den Bauhof unterstützen (z.B. Entfernen von losen Ästen an großen Bäumen mit einer Drehleiter). Feuerwehrgerätehäuser und Bauhöfe werden zum Teil nebeneinander angesiedelt, um die Kooperation zu fördern. Ferner können sich Synergieeffekte ergeben, da zum Beispiel Flächen wie Schulungsräume oder Geräte gemeinsam genutzt werden können. Auch Tätigkeiten beim THW oder zivilen Rettungsdiensten sind für Bauhofmitarbeiter förderlich.

l) Bauhöfe werden in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben: Nicht selten beauftragen Kommunen eine Organisationsuntersuchung bei einem Beratungsunternehmen, um die optimale Organisation für den Bauhof zu finden.

m) Die Arbeiter und Angestellten von Bauhöfen und kommunalen Betrieben werden nach einem der folgenden Tarifverträge beschäftigt: Anhand der übertragenen Tätigkeiten und vorhandener Qualifikationen werden die Mitarbeiter in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Aus der Kombination von Entgeltgruppe und der Stufe ergibt sich das Brutto-Gehalt.

In den meisten Bauhöfe und kommunalen Betrieben kommt der TVöD VKA zur Anwendung. Soweit ein Bauhof eine Sparte der Stadtwerke darstellt, gilt zum Teil der Tarif TV-V.

Besonders zur Bewältigung saisonaler Arbeitsspitzen werden teilweise geringfügig Beschäftigte ("Minijobs") eingesetzt.

n) Bauhof-Forum: Nutzen Sie für Fragen und den Austausch von Erfahrungen unser kostenloses Online-Forum:





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