Beiträge: 26
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2018
Mehr ist tariflich jedoch nicht machbar außer man zerstört sich das Lohngefüge und zahlt dennoch mehr.
Was nicht ist, kann ja noch werden.
Die Schulhausmeister haben ja auch durch die neue Entgeltordnung stark profitiert.
Also muss es doch heißen: In die Gewerkschaften eintreten und für bessere Entgelte einsetzen.
Hallo,
nur durch Zufall bin ich auf diesen Beitrag gestossen und möchte kurz mitteilen, wie es bei "uns" gehandhabt wird, da dies scheinbar in jeder Kommune anders ist:
Ich bin beschäftigt bei einer großen Stadt in NRW und arbeite im Sekretäriat eines Gymnasiums.
Wir bekommen die E6 und müssen die "dienstfreie Zeit" der Ferien NICHT vorarbeiten. Wir haben somit mehr als 30 Tage Urlaub im Jahr! Allein diese Tatsache, erhöht mein Gehalt !
Hier die Entgeltgruppen nach denen vergütet wird (wobei sich mit nicht erschließt, warum es hier überhaupt Entgeltunterschiede gibt!):
Grundschulen, Haupt- und Förderschulen: E5
Realschulen und Gymnasien: E6
Gesamtschulen und Berufskolleg: E7
Die Vorteile bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst muss ich hier wohl auch nicht darlegen.
Ich für meinen Teil, bin sehr zufrieden.
Grüße
unknown
Hallo! Lest mal hier in Niedersachsen auf der Page der Stadtverwaltung Syke:
„Die Schulsekretärinnen werden vom Schulträger eingestellt. Dieser legt auch - angelehnt an die Vorgaben des Schulgesetzes und der kommunalen Spitzenverbände - die Arbeitszeiten der Sekretärinnen eigenverantwortlich fest.
Die Aufgaben der Schulsekretärin wurden von der KGSt beschrieben. Sie sind die Grundlage für die Festlegung der Stunden. Die Berechnung der Stundenzahl ist dabei von vielen Faktoren abhängig. Die Stadt Syke hat sich bisher auf ein relativ einfaches Berechnungsverfahren, wie es auch in den Schulen der Stadt Hannover angewendet wird, festgelegt. Danach sind abhängige Größen die Schülerzahl, die Fahrschülerzahl und die Anzahl der ausländischen Schüler. Aus diesen Faktoren bedingen sich die meisten Arbeiten einer Schulsekretärin.“
Auf deutsch: es gibt kein einheitliches Stunden-/Bezahlungsmodell. Das kann jede Kommune selbst festlegen.
Will jetzt keine Werbung machen, aber wir waren auf einem sehr guten Seminar von Polis-Seminare in Niedersachsen gerade, da haben wir auch über die unterschiedlichen Berechnungsverfahren geredet. Die Dozentin zeigte uns über 10 Varianten der Stundenbemessung und Unterschiedlichkeiten der Eingruppierung in Niedersachsen. Ich stimme meinen Vorrednerinnen zu: wir müssen endlich als selbständige und sehr wohl Vielseitige und Gründliche Fachkenntnisse innehabende Kräfte wahrgenommen werden!!!
Also ich arbeite als Alleinsekretärin an einer Schule in Ba-Wü und Allein- bzw. Erstkräfte bekommen bei uns (sofern sie auch für die Buchhaltung zuständig sind!) E8!
Wie kann ich denn „gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“ nachweisen? Dafür müsste es erstmal ne gescheite Ausbildung/Ausbildungslehrgang geben! Ich selbst bin an der Grundschule in E5.
Also die Eingruppierung wird mit nichten "berechnet". Egal wo. EG 5 bleibt EG 5 egal ob 10 Std. / 25 Std. oder 40 Std.
Ich habe inzwischen mit einigen (Schul-)Sekretärinnen gesprochen und jedesmal werden selbstständige Leistungen mit Eigenständigkeit verwechselt. Davon abgesehen, dass diese mangels Vielseitigkeit der Fachkenntnisse unerheblich wären. Denn diese liegt auf den Stellen im Normalfall seltenst vor. Welche Fachkenntnisse sollten zu einer solchen Vielseitigkeit führen? Die Tatsache, dass eine Ausbildung nötig ist ja sicher nicht. Die zusätzliche Anwendung einzelner Gesetzte aus dem Schulrecht sicher auch nicht (da fehlt mir bereits im Einzelfall die Gründlichkeit). Die Kenntnisse von Fördermittelrichtlinien auch nicht (wenn eher sehr eingeschränkt). Das ist zum (vor)ausfüllen von Formularen nicht nötig. Das Abrechnen von etwaigen Geldern (GTA / Handkasse etc.) ?? Sorry das sind maximal Ausbildungsbestandteile. 6 Monate Einweisung reichen da - da sind wir nichtmal bei der EG 5.
EG 5 ist schon sehr passfähig i. d. R. nicht mehr (aber auch nicht weniger). Einzelfälle dennoch natürlich nicht ausgeschlossen.
Schon sehr interessant. Bei uns wurden alle Sekretärinnen, welche die Buchhaltung machen, in E8 eingestuft.
Voraussetzung: eine einschlägige dreijährige Ausbildung.
Bei uns meint Buchhaltung nicht nur Handkasse. Hier sind wir selbstständig für das gesamte Schulbudget, welches von der Stadtverwaltung 1x jährlich auf das Schulgirokonto überwiesen wird, zuständig.
Heißt: Wir bestellen Dinge für die Schule selbst und zahlen diese auch selbst per Buchungsprogramm. Wir machen Monats- und Jahrsabschlüsse etc. pp.
Sekretärinnen die dies Aufgaben nicht haben (Zweitkräfte) werden nach E6 bezahlt.
Ich sehe ich der Buchhaltung keine selbstständigen Leistungen. Wo liegt da der Ermessen-, Gestaltungs- oder rechtserheblicher Beurteilungsspielraum? Ich bin auch sehr sicher, die Budgetverantwortung trägt IMMER die Schulleitung und nicht das Sekretariat. Dass das Sekretariat weiterführend Anordnungsbefugnisse wahrnimmt und entsprechende Kassenanordnungen erteilt (und die Zahlung freigibt damit) wäre mir auch neu. Das läuft lediglich per Mausklick im HKR Programm im Hintergrund. (Wenn dem nicht so ist, erzähl das nicht der Rechtsaufsicht - dass Leute eigene Bestellungen ebenfalls ohne 4 Augen Prinzip bezahlen, finden die nicht so toll) - wozu gibt es die Gemeindekasse dann?
Hmm das WMS kenn ich leider nur als Projekt in BW . Das delegiert aber klar die Anordnungsbefugnis an die Schulleitung (ebenso die Bewirtschaftungsbefugnis im Sinne der Verantwortung). Das Sekretariat führt diesbezüglich aus.
Wir haben es bei uns auch geschafft! Yeah! Hatten letztes Jahr eine mehrtägige Fortbildungsveranstaltung und wurden ALLE von EG 5 auf 6 höhergruppiert! Danke Euch für Eure Beiträge! Endlich! Endlich nimmt man uns wahr!!! Danke für dieses Forum!!