TVöD-Krankengeldzuschuss nach Sonderurlaub
#1

Hallo,
ein Mitarbeiter kehrt arbeitsunfähig aus dem unbezahlten Sonderurlaub zurück. Während der Zeit des unbezahlten Sonderurlaubs bezieht er bereits Krankengeldzuschuss. Wird die Zeit des Krankengeldes während des unbezahlten Sonderurlaubs auf den Krankengeldzuschuss nach TvöD angerechnet oder beginnt der Zeitraum von 273 Tagen (39 Wochen)für den Krankengeldzuschuss  ab Ende des Sonderurlaubs?
Danke schon Mal für die Hilfe
Hilde
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