Anerkennung Immobilienfachwirt im ÖD
#1

Hallo zusammen,

leider finde ich nirgendwo Informationen, dass der IHK gepr. Immobilienfachwirt für den gehobenen Dienst anerkannt wird. 
Ich arbeite bei einer Kommune im Bereich des Immobilienmanagement, also fachspezifisch.

Die Themen Angestelltenlehrgang II und Bachelor bei der FH sind mir bekannt. Der Immobilienfachwirt ist in der Wertigkeit auf Bachelorniveau anzusehen.

Bei den Stellenausschreibungen wird immer auf den TVÖD hingewiesen, der die Gleichstellung nicht vorsieht.

Daher meine Frage, ob es irgendwo rechtliche Hilfen, Entscheidungen gibt, die eine Gleichstellung vorsehen.

Ich denke so an Bundesgesetzblätter, Rechtsurteile etc.

Vielleicht habe ich ja Glück und jemand kennt sich aus.

Danke

Dirk
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#2

Da das kein Studium ist, wird der nicht anerkannt für den geh. Dienst.
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#3

Mein Betriebswirt wurde mit dem Master gleichgesetzt, nützt mir im öD aber auch nix.. Soll halt nicht sein Smile
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#4

Hallo,

auch ich bin Immobilienfachwirtin und diese Qualifikation wird von meinem Arbeitgeber (Kommune) nicht anerkannt bzw. nicht mit dem II. AG Lehrgang im Bereich Immobilien gleich gesetzt. Der II. AG Lehrgang hingegen wird mit dem Studiengang Verwaltungswirt auf eine Stufe gestellt. Für mich völlig unverständlich und an jeglicher Realität vorbei. Das Thema wird z. Zt. vor Gericht verhandelt. Ich bin gespannt, wie diese (meine) Klage ausgeht. Bei Interesse werde ich gerne berichten.
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#5

Oh ja, würde mich sehr interessieren!
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#6

Mich würde das auch interessieren! Ich bin der Ansicht, dass Fachwirt gleich Fachwirt ist, egal ob Verwaltung oder Immobilien/Wirtschaft... ist auch im DQR beides auf Bachelorebene... aber die Kollegen im öD sehen das leider anders...
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#7

Ich melde mich dann, wenn es Neuigkeiten gibt - im Mai wird der Prozess stattfinden.

Bis dann.....
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#8

Als Verwaltungsfachwirt ist man in der Kommune umfassender einzusetzen. Einem Immobilienfachwirt fehlen schon mal grundsätzliche Kenntnisse des Verwaltungsverfahrens, des Kommunalrechts und das sieht man hier am deutlichsten, Kenntnisse des Tarifrechts. Von einem Absolventen des AL II, der ebenso wie die Beamtenfachhochschule mit einer Prüfung in unterschiedlichen Fachbereichen stattfindet, also Sozialrecht, Baurecht, Kommunale Finanzwirtschaft, um nur einige Bereiche zu nennen. Wie soll einer, der sich nur in einem Teilbereich auskennt, dem gleichgestellt werden. Umfassende Fachkenntnisse beziehen sich eben nicht nur auf Kenntnisse im Immobilienbereich.
Vielleicht sollte man sich erst mal ansehen, was in der Ausbildung gefordert wird, bevor man die eigenen Ansprüche immer ins unermeßliche schraubt.
Allerdings gibt es eine große Bandbreite von Stellen, vor allem bei großen Städten sind Spezialkenntnisse manchmal von Vorteil, deshalb könnte da die Eingruppierung möglicherweise durchaus den Absolventen des AL II entsprechen, eine generelle Gleichstellung ist aber m.E. nicht möglich. Würde mich sehr wundern, wenn das Gericht so entscheiden sollte.
Aber wie gesagt, eine pauschale Aussage ist schlecht möglich, mich würde allerdings das Verfahren auch interessieren, wo wird denn verhandelt?
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#9

Der AL II vermittelt aber nur oberflächliche Kenntnisse. Was soll auch sonst in einem 6 Monats Kurs vermittelt werden? Hier werden die Ansprüche meiner Meinung nach "ins unermessliche geschraubt." Der AL II ist auf keinen Fall mit dem Studium "Verwaltungswirt" gleich zu setzen. Er hat Meisterniveau genau wie der Immobilienfachwirt. Im kommunalen Immobilienbereich (Privatrecht) ist der Immo-Fachwirt auf jeden Fall besser einzusetzen als der Verwaltungsfachwirt. Der Immobilienfachwirt wird auch im Baurecht, Personal- und Sozialrecht geprüft. Die Buchführung z. B. ist bei den meisten Kommunen inzwischen dem privaten Sektor angepasst worden (Doppik).
Dem Immobilienfachwirt geht in der Regel eine kaufmännische Ausbildung voraus und genau das benötigt man auch im Immobilienbereich. Es geht in meinem Fall auch um Gleichwertigkeit und nicht um Gleichstellung - das ist schon ein großer Unterschied! Der Fall wird in Norddeutschland verhandelt vor dem Landesarbeitsgericht.
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#10

Gute Argumentation! Viel Erfolg für Deine Klage!
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#11

Vielen Dank - aber wie heißt es so schön: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Das Verfahren läuft jetzt schon 1 Jahr und zunächst ging es um die Frist vom Widerspruch in Bezug auf das Auswahlverfahren - da habe ich verloren, allerdings erst in der Berufung (Gegenseite). Jetzt geht es im Hauptsacheverfahren um die Anerkennung der Gleichwertigkeit. Ich bin auch sehr gespannt. Nur als Erklärung - ich bin seit 31 Jahren im öffentl. Dienst, ursprünglich Bürokauffrau, dann Verwaltungsfachangestellte und anstelle des II. AL habe ich mich lieber qualifiziert für den Bereich Immobilien. Auf Grund der Dienstjahre, meines Alters und der Qualifikation bräuchte ich den II. AL gar nicht nachholen - trotzdem macht man mir so große Schwierigkeiten und hat mich zum Auswahlverfahren im An- und Verkauf Immobilien (Text u.a. II. AL o. gleichwertige Qualifikation) gar nicht zugelassen. Deshalb hatte ich Konkurrentenklage eingereicht.
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#12

Wirklich unverständlich, was Dein Arbeitgeber sich da geleistet hat. Er müsste sich doch glücklich schätzen, eine Kraft mit Deinen Qualifikationen zu haben.

Top auch, dass Du den Mut hast, zu klagen. Es gibt zu viele in der Verwaltung, die in ähnlichen Situationen stattdessen innerlich kündigen.

Ein Erfolg für Dich wäre in meinen Augen auch ein positives Signal für den öffentlichen Dienst
- es wird Zeit, dass spezielle Qualifikationen auch anerkannt und honoriert werden.
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#13

Hallo,

kleine Info: Habe heute vom Rechtsanwalt die Nachricht bekommen, dass meine Verhandlung in den Juni geschoben wurde.

LG
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#14

Hallo,

leider liegt immer noch kein Gerichtstermin vor. Die Gegenseite hat eine geforderte Stellungnahme erst sehr spät und unvollständig an das Gericht gegeben. Ein angekündigter (weiterer) Vergleichsvorschlag ist bei meinem RA auch noch nicht eingegangen. Also weiter warten (das nervt).
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#15

Gestern per Post - Termin ist jetzt im September, ich bin gespannt.
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