29.10.2017, 21:25
Hallo,
das Urteil liegt vor - meine Klage wurde abgewiesen. Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt, dass ich nach Ziff.7 Abs.5 der Vorbemerkungen der Anlage 1 Entgeltordnung - TVÖD VKA von der Pflicht zur Ablegung der Zweiten Prüfung für eine Eingruppierung i.d. Entgeltgruppen 9b - 12 befreit bin. Das ist für mich ein klarer Widerspruch.
Ich werde jetzt in Berufung gehen, u.a. auch, weil vom Gericht weder meine Vorbildung noch die tatsächlich ausgeführten Kenntnisse/Tätigkeiten mit den Forderungen aus der Stellenausschreibung abgeglichen wurden. Erworbene und nachgewiesene Kenntnisse wurden im Urteil gar nicht erwähnt.
Aktuell suchen die Kommunen Starnberg, Lörrach, München u. Trier Immobilienfachwirte und setzen diese u.a. mit Hochschulstudium u. Verwaltungsfachwirten gleich. Dort ist man wohl wesentlich innovativer.
das Urteil liegt vor - meine Klage wurde abgewiesen. Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt, dass ich nach Ziff.7 Abs.5 der Vorbemerkungen der Anlage 1 Entgeltordnung - TVÖD VKA von der Pflicht zur Ablegung der Zweiten Prüfung für eine Eingruppierung i.d. Entgeltgruppen 9b - 12 befreit bin. Das ist für mich ein klarer Widerspruch.
Ich werde jetzt in Berufung gehen, u.a. auch, weil vom Gericht weder meine Vorbildung noch die tatsächlich ausgeführten Kenntnisse/Tätigkeiten mit den Forderungen aus der Stellenausschreibung abgeglichen wurden. Erworbene und nachgewiesene Kenntnisse wurden im Urteil gar nicht erwähnt.
Aktuell suchen die Kommunen Starnberg, Lörrach, München u. Trier Immobilienfachwirte und setzen diese u.a. mit Hochschulstudium u. Verwaltungsfachwirten gleich. Dort ist man wohl wesentlich innovativer.