Abschlussprüfung NDS 2012

ARBEITSRECHT, AVR und STAATSRECHT.
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Ja, bald hat das ein Ende..also einfach auf alles vorbereiten.
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Gott sei Dank! Der ganze Spuk um die Abschlussprüfung sollte auch endlich mal ein Ende haben! Das Wetter ist einfach viel zu schön um den ganzen Tag mit Lernen zu verplempern! Big Grin
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ey leute...ich würde mich auf: staatsrecht, avr, atr, beamtenrecht, finanzwesen sowieso, sozial- u. kommunalrecht vorbereiten...ihr müsst selber wissen, ob ihr den joker iwo setzt oder net...wenn ja u. das kommt doch dran, dann shit happens...ansonsten allen viel glück!!!
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Aber ist doch irgendwie mist...JEDES JAHR wussten alle was rankommt, nur wir nicht...ist doch echter mist Sad
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Vielleicht werden aufgrund mancher Aussagen hier auch die Prüfungsfächer noch geändert!?
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Ja, das kann ich mir auch gut vorstellen und dann gilt es doch einfach alles zu lernen
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wie ist das eigentlich mit dem ausgleichen bzw. der mündlichen nachprüfung?
wie funktioniert das nochmal
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Wir haben zum neuen nds. Gaststättengesetz noch gar nichts gemacht. Was habt ihr dort denn für Fälle gehabt? Mit Widerruf? Seid ihr dann vom NGastG in die Gewerbeordnung? Das NGastG gibt ja nicht so viel her. Wäre ganz nett wenn vielleicht noch jemand was dazu sagen könnte.
Danke
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es kommt Privatrecht dran!
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Haben heute nen Tipp bekommen, dass Sozialrecht und BGB drankommt! Lernen!!!
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Lassen wir uns einfach überraschen, bleibt uns wohl nichts anderes übrig.
Sozialrecht kam die letzten Jahre nie dran, und uns wurde durch die Blume gesagt, dass AVR dran kommt.
Vielleicht gibt's ja morgen noch ein paar Hinweise und dann wird das Wochenende nochmal intensiv gelernt Smile
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5 NgastG kommt dran, Zuständigkeit über 155GewO und dann zustandigkeitsverordnung Wirtschaft
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(24.05.2012, 20:39)Gast schrieb:  5 NgastG kommt dran, Zuständigkeit über 155GewO und dann zustandigkeitsverordnung Wirtschaft

aha... ZustVo-Wirtschaft ist bei mir nur leider noch nichts auf NGastG umgeschrieben.. und mit dem 155er ist man auch nicht schlauer als vorher.. ich denk Zustaendigkeit im NGastG ergibt sich eher aus §12 Abs. 3 NGastG.
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Es kommt STR, AVR und ATR dran
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