Abschlussprüfung NDS 2012

(25.05.2012, 22:16)Gast schrieb:  Sind jemanden schon Inhalte bekannt?

wenn dann ist es taktisch dumm das oeffentlich zu machen.
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Hab gehört dass man ein gutachten schreiben soll
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(25.05.2012, 23:18)Gast schrieb:  Hab gehört das man ein gutachten schreiben soll

Sehr geil Big GrinS10347
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Das ja mal was Neues :-)
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Bin grad mit Beamtenrecht durch und schau mir grad Arbeitsrecht an, da ist mir eine Frage zur Berechnung der Beschäftigungzeit gekommen, vllt. kann mir hier jemand helfen:
Berechnet ihr sie chronologisch oder schaut ihr von unten nach oben, also von der letzten Beschäftigung ausgehend?

1.) Ich kenne das so, dass wenn man den Anfang der Beschäftigungszeit ausrechnen soll, dann geht man von der letzten Beschäftigung aus und schaut, was dazu zählt und was nicht.

2.) Und wie ist es, wenn die Frage lautet "Welche Zeiten können angerechnet werden?" Schaut man dann chronologisch? Da kommt man ja meistens auf ein anderes Ergebnis als bei 1.)


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eig. kann dass nicht sein dass du auf verschiedene Zeiten kommst, wenn du die selben Zeiten anrechnest. Da stimmt also was nicht Smile
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Wenn ich verschiedene Methoden benutze dann rechne ich ja nicht die selben Zeiten an.

Beispiel:
1. Gemeinde A 5 Jahre
2. Privatwirtschaft 2 Jahre
3. Gemeinde B 2 Jahre
4. jetzt Gemeinde C

Rechnen Sie den Anfang der Beschäftigungzeit aus.

Dann würde ich von unten schauen und sagen Gemeinde B wird angerechnet, weil unmittelbarer Wechsel. Privatwirtschaft nicht. Gemeinde A auch nicht, da dazwischen Privatwirtschaft ist und somit kein unmittelbarer Wechsel. = 2 Jahre

Wenn ich chronologisch schaue, rechne ich Gemeinde A an, Privatwirtschaft nicht, Gemeinde B auch nicht, da Privatwirtschaft dazwischen ist und somit kein unmittelbarer Wechsel von A zu B. = 5 Jahre

Hiiilfe! Sad


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Also wenn ich das nach § 34 II TVöd Verstanden habe:
1. Gemeinde A 5 Jahre -> wird angerechnet
2. Privatwirtschaft 2 Jahre (wird nicht angerechnet da nicht öffentlich rechtl)
3. Gemeinde B. 2 Jahre, werden auch angerechnet
4. jetzt Gemeinde C(die jetztige Zeit wird auch mit angerechnet)

Also würde ich dann auf 7 Jahre kommen und die zeit die er jetzt mein AG hat.
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(27.05.2012, 11:43)Gast schrieb:  Wenn ich verschiedene Methoden benutze dann rechne ich ja nicht die selben Zeiten an.

Beispiel:
1. Gemeinde A 5 Jahre
2. Privatwirtschaft 2 Jahre
3. Gemeinde B 2 Jahre
4. jetzt Gemeinde C

Rechnen Sie den Anfang der Beschäftigungzeit aus.

Dann würde ich von unten schauen und sagen Gemeinde B wird angerechnet, weil unmittelbarer Wechsel. Privatwirtschaft nicht. Gemeinde A auch nicht, da dazwischen Privatwirtschaft ist und somit kein unmittelbarer Wechsel. = 2 Jahre

Wenn ich chronologisch schaue, rechne ich Gemeinde A an, Privatwirtschaft nicht, Gemeinde B auch nicht, da Privatwirtschaft dazwischen ist und somit kein unmittelbarer Wechsel von A zu B. = 5 Jahre

Hiiilfe! Sad

oha sowas haben wir ja nie gemacht bei uns... :o ist das wichtig?
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In dem Fall nur Gemeinde b
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Du musst von unten aus gucken sozusagen . Also nur die 2 Jahre anrechnen.
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nehme ich immer nur den letzten AG oder gehe ich soweit zurück bis man in der Privatwirtschaft ein AV hatte?
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wieso.nur die beiden jahre? da zaehlt doch alles im.oeffentlichen dienst beispielsweise als vfa ?!
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Es zählt die Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber! Was macht ihr denn da?! Für was ist das gut?! Wo ist das Problem?!
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das einzigste wo man addiert ist doch bei den stufen oder nicht?!
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