18.05.2012, 17:07
Ich bin mir auch zu 99,99 % sicher, das Staatsrecht geprüft wird, da wir diesbezüglich auch einen Hinweis von einem Dozenten bekommen haben! Weiterhin denke ich auch, das Beamtenrecht dran kommen könnte (möglich wäre Beamtenrecht und zuzüglich ein kleiner Fall in Arbeitsrecht).
Bei Kommunalrecht und Sozialrecht tendiere ich auch eher dazu, das diese Fächer eher in der praktischen Prüfung abgefragt wird. Insofern macht es die Runde, das AVR geprüft wird, und zwar entweder ein Erstbescheid oder Rücknahme. Wiederruf ist denke ich zu lang!
Bei der ersten Klausur wird der größe Bestandteil meiner Meinung nach BWL sein, gekoppelt mit Öfin I (üpl/apl, Veranschlagungen + Konten etc), KLR (BAB) und Investitionsrechnung. Das Organisationslehre und ÖFin II prüfungsrelevant für die schriftliche ist, glaube ich wiederrum nicht!!! Größtenteils sind das natürlich Spekulationen, aber manchmal muss man zwischen den Zeilen lesen, und deshalb betreffen diese Spekulationen den Konsens unseres Kurses. Wenn jemand noch etwas anderes gehört hat, bitte melden.
Bei Kommunalrecht und Sozialrecht tendiere ich auch eher dazu, das diese Fächer eher in der praktischen Prüfung abgefragt wird. Insofern macht es die Runde, das AVR geprüft wird, und zwar entweder ein Erstbescheid oder Rücknahme. Wiederruf ist denke ich zu lang!
Bei der ersten Klausur wird der größe Bestandteil meiner Meinung nach BWL sein, gekoppelt mit Öfin I (üpl/apl, Veranschlagungen + Konten etc), KLR (BAB) und Investitionsrechnung. Das Organisationslehre und ÖFin II prüfungsrelevant für die schriftliche ist, glaube ich wiederrum nicht!!! Größtenteils sind das natürlich Spekulationen, aber manchmal muss man zwischen den Zeilen lesen, und deshalb betreffen diese Spekulationen den Konsens unseres Kurses. Wenn jemand noch etwas anderes gehört hat, bitte melden.