Abschlussprüfung NDS 2012
#61

Ich bin mir auch zu 99,99 % sicher, das Staatsrecht geprüft wird, da wir diesbezüglich auch einen Hinweis von einem Dozenten bekommen haben! Weiterhin denke ich auch, das Beamtenrecht dran kommen könnte (möglich wäre Beamtenrecht und zuzüglich ein kleiner Fall in Arbeitsrecht).
Bei Kommunalrecht und Sozialrecht tendiere ich auch eher dazu, das diese Fächer eher in der praktischen Prüfung abgefragt wird. Insofern macht es die Runde, das AVR geprüft wird, und zwar entweder ein Erstbescheid oder Rücknahme. Wiederruf ist denke ich zu lang!
Bei der ersten Klausur wird der größe Bestandteil meiner Meinung nach BWL sein, gekoppelt mit Öfin I (üpl/apl, Veranschlagungen + Konten etc), KLR (BAB) und Investitionsrechnung. Das Organisationslehre und ÖFin II prüfungsrelevant für die schriftliche ist, glaube ich wiederrum nicht!!! Größtenteils sind das natürlich Spekulationen, aber manchmal muss man zwischen den Zeilen lesen, und deshalb betreffen diese Spekulationen den Konsens unseres Kurses. Wenn jemand noch etwas anderes gehört hat, bitte melden.
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#62

(18.05.2012, 17:07)Gast schrieb:  Ich bin mir auch zu 99,99 % sicher, das Staatsrecht geprüft wird, da wir diesbezüglich auch einen Hinweis von einem Dozenten bekommen haben! Weiterhin denke ich auch, das Beamtenrecht dran kommen könnte (möglich wäre Beamtenrecht und zuzüglich ein kleiner Fall in Arbeitsrecht).
Bei Kommunalrecht und Sozialrecht tendiere ich auch eher dazu, das diese Fächer eher in der praktischen Prüfung abgefragt wird. Insofern macht es die Runde, das AVR geprüft wird, und zwar entweder ein Erstbescheid oder Rücknahme. Wiederruf ist denke ich zu lang!
Bei der ersten Klausur wird der größe Bestandteil meiner Meinung nach BWL sein, gekoppelt mit Öfin I (üpl/apl, Veranschlagungen + Konten etc), KLR (BAB) und Investitionsrechnung. Das Organisationslehre und ÖFin II prüfungsrelevant für die schriftliche ist, glaube ich wiederrum nicht!!! Größtenteils sind das natürlich Spekulationen, aber manchmal muss man zwischen den Zeilen lesen, und deshalb betreffen diese Spekulationen den Konsens unseres Kurses. Wenn jemand noch etwas anderes gehört hat, bitte melden.

Ein ErstBESCHEID?! Wir haben im gesamten Abschlusskurs jetzt nicht einen Bescheid geschrieben.. Nur Gutachten zu Erstentscheidungen... Uns wurd bezüglich AVR gessagt, dass entweder Rechtmäßigkeitsprüfung eines VA drankommt, oder Rücknahme/Widerruf. Widerruf war letztes Jahr, davor Rücknahme, davor Rechtmäßigkeitsprüfung. Ein Widerruf ist also in 120 Minuten durchaus machbar.
Was die Mixklausur angeht, kann BWL nicht Schwerpunkt sein, wenn üpl/apl als Gutachten gefordert wird + ein BAB.. Letztes Jahr gab es nur für KLR (BAB und einfache Divisionskalkulation) und NKR (üpl/apl) 62/100 Punkte. Wenn üpl/apl. kommt, werden wohl auch keine Sachkonten/Produkte mehr gefragt sein, zeitlich alles nicht machbar. Org wurd mir gesagt ist immer irgendwie mit drinne, letztes Jahr in Form eines Vermerkes.. Und INV ist meist auch drin, daher bietet sich in NKR ja eine üpl. Auszahlung (weil Investition und somit für Kostenvergleichsrechnung geeignet) an.
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#63

Bei dem Erstbescheid handelt es sich um eine Erstentscheidung. Und natürlich kann auch Rücknahme drankommen, Widerruf glaube ich eher weniger! Und doch, was die Mixklausur an geht, wird der Schwerpunkt auf BWL liegen, einen Hinweis vom Dozenten gab es entsprechend. Der üpl Fall mit Formulierung dauert max. 45min, da wir allerdings 2:15 std. schreiben, bleibt jedoch noch eine Menge Zeit für Konten heraussuchen und BWL. Möglicherweise fällt Investitionsrechnung oder so weg.
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#64

(18.05.2012, 22:44)Gast schrieb:  Bei dem Erstbescheid handelt es sich um eine Erstentscheidung. Und natürlich kann auch Rücknahme drankommen, Widerruf glaube ich eher weniger! Und doch, was die Mixklausur an geht, wird der Schwerpunkt auf BWL liegen, einen Hinweis vom Dozenten gab es entsprechend. Der üpl Fall mit Formulierung dauert max. 45min, da wir allerdings 2:15 std. schreiben, bleibt jedoch noch eine Menge Zeit für Konten heraussuchen und BWL. Möglicherweise fällt Investitionsrechnung oder so weg.

Mhm naja, ich habe für die letztjährige Klausur zum Testen gute 2 std gebraucht (also für üpl/apl, sone andere kleine allgemeine nkr frage die man in einem satz beantworten sollte, vermerkt, Kostenvergleichsrechnung, in BWL die 4 Marketing Instrumente aufzählen und 2 erläutern mit Beispielen für den Friedhof da, BAB mit Divisionsrechnung.. Konten raussuchen wurd uns gesagt ist meist für den Widerholerlehrgang vorbehalten, weils halt nicht so anspruchsvoll ist.. Bisschen Glück gehört halt dann dazu dass man die richtigen Konten findet.
Aber unser Dozent in BWL meinte, dass die Leute aus Hannover irgendetwas an der Ausbildung zum VFA nicht verstanden haben würden, wenn beispielsweise in BWL Marketing der Fokus der Prüfung ist und KLR/NKR nur nebensache ist.. In BWL kann man zu viel fragen.. Sad Und Rechenaufgaben meinte unser Dozent gibts ja sonst genug, sodass in BWL bisher seitdem er unterrichtet NIE rechnen in BWL sondern nur allgemeine Fragen drankamen, vor 2 Jahren Vergabeverfahren und letztes Jahr halt angesprochener Anschnitt des Marketings.

Da Widerruf letztes Jahr dranwar,denke ich dieses Jahr wird es auch eher wieder eine Rücknahme und da wahrscheinlich der 48 Abs. 2, also eine Geldleistung oder Sachleistung.. Eventuell verbunden mit einer Rechtmäßigkeitsprüfung, wobei das die letzten Jahre direkt immer vorgegeben war, ob der VA rechtswidrig oder rechtmäßig ist, den es gilt zu beseitigen.
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#65

unser Dozent meinte auch zu uns..das wir uns nicht auf BöV also BWL fixieren sollten...
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#66

Hey Smile Man so langsam wird´s ernst.
Also bei uns ist durchgesickert das es keine Mischklausur in Beamtenrecht/Arbeitsrecht gibt. entweder Arbeitsrecht oder Beamtenrecht.

Über den Schriftverkehr hatten wir am Anfang des Abschlusslehrganges nochmal zwei Stunden, und da hatten wir Vermerk, Niederschrift, Internes Schreiben und Innerdienstliche Vorlage.

Ihr schreibt so viel von Rücknahme und durch prüfen.
Wir haben das immer nur angeschnitten. Am meisten haben wir eher NSOG und dann Ermessen geprüft und den Entscheidungsvorschlag.

Kann mir jemand vllt das Prüfungsschema sagen wir ich Rücknahme prüfe?

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#67

Ja, Rücknahme ist denkbar. Die Prüfung, ob Ursprungs-VA rechtmäßig oder rechtswidrig ist würde auch viel zu lange dauern. Man kann davon ausgehen, dass das vorgegeben ist. Staatsrecht wäre wirklich gut. Dann kann man ja eigentlich vom Gesetzgebungsverfahren ausgehen, da das ja in der Übungsklausur nicht gefragt war. Ich denke auch, dass man in BWL besser von Reproduktionsaufgaben als Rechenaufgaben ausgehen kann. Kommunalrecht wird garantiert nicht geprüft. Von AVR kann man ausgehen. Und ich tippe auf ATR. Naja, spätestens nächste Woche weiß man ja bestimmt einiges mehr. Vielleicht lassen ja noch ein paar Dozenten was durchsickern..
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#68

lernt ihr beim HKR auch wie man auf konten bucht? also buchungssätze erstellen und sowas?
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#69

Es wird arbeitsrecht geschrieben. ..
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#70

(21.05.2012, 08:30)Gast schrieb:  Es wird arbeitsrecht geschrieben. ..

das weiss man jetzt schon? ganz sicher oder Vermutung?
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#71

das wuerde mich auch interessieren. sichere quelle?
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#72

Im Prinzip kann jeder Vollpfosten hier irgendeinen Müll schreiben um uns zu verwirren.
Vielleicht kann man ja davon ausgehen, dass Staatsrecht geschrieben wird aufgrund der zentralen Probeklausur...
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#73

Wie könnt ihr euch so sicher sein das Staatsrecht drankommt und nicht Privatrecht Staatsrecht ist doch erst 2009 gewesen??? Und weiß irgendjemand nun etwas genauseres über ATR und Beamtenrecht? Das ist doch blöd so ... man weiß nichts!!!
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#74

woher weißt du das so genau das arbeitsrecht geschrieben wird????? :O
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#75

Das mit den Buchungssätzen würde mich auch mal interessieren ?!
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