Gehalt während der Wiedereingliederung im öffentlichen Dienst

Eine der häufigsten Fragen bei der stufenweisen Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) lautet: Bekomme ich mein normales Gehalt, obwohl ich nur teilweise arbeite?

Die Antwort hängt davon ab, ob Sie Tarifbeschäftigte/r oder Beamte/r sind und in welcher Phase der Erkrankung Sie sich befinden.

Grundsatz: Keine reguläre Vergütung während der Wiedereingliederung

Während der stufenweisen Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) besteht in der Regel weiterhin Arbeitsunfähigkeit. Die Tätigkeit dient ausschließlich der Belastungserprobung. Ein reguläres Arbeitsentgelt für die tatsächlich geleisteten Stunden wird daher grundsätzlich nicht gezahlt.

Entgelt in den ersten sechs Wochen der Erkrankung

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt nach in voller Höhe weiter (Entgeltfortzahlung). Dies gilt auch dann, wenn in dieser Zeit bereits eine Wiedereingliederung begonnen wird.

Krankengeld und tariflicher Zuschuss nach § 22 TVöD

Nach Ablauf der sechs Wochen erhalten Beschäftigte Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Im Geltungsbereich des TVöD besteht zusätzlich regelmäßig Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 2 TVöD, sofern die erforderliche Beschäftigungszeit erfüllt ist.

Der Zuschuss gleicht die Differenz zwischen Krankengeld und dem bisherigen Nettoentgelt ganz oder teilweise aus.

Weitere Details: Entgelt im Krankheitsfall nach TVöD

Entsprechende Regelungen zum Krankengeldzuschuss finden sich auch in anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, etwa im TV-L (Länder) oder im TV-V (Versorgungsbetriebe), wenngleich sich Details und Fristen im Einzelfall unterscheiden können.

Besonderheit bei Beamten

Die Besoldung wird in der Regel in voller Höhe weitergezahlt, da kein Krankengeldsystem besteht. Eine Kürzung erfolgt grundsätzlich nicht, solange keine begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit) festgestellt wurde.

Mehr: Besoldungstabellen Beamte

Die Wiedereingliederung erfolgt im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

Sie ist nicht automatisch mit einer dauerhaften Dienstunfähigkeit gleichzusetzen.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Da während der Wiedereingliederung regelmäßig weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, bleiben Beschäftigte sozialversicherungsrechtlich im Status „krank“.

Während des Krankengeldbezugs werden Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht in dieser Zeit regelmäßig nicht.

Häufige Missverständnisse

Sonderfälle

In der Praxis können individuelle Vereinbarungen, Tarifregelungen oder betriebliche Absprachen zu Abweichungen führen. Insbesondere bei längeren Erkrankungen oder parallelen Teilzeitmodellen sollte die konkrete Situation geprüft werden.

Zusammenhang mit dem BEM

Eine Wiedereingliederung kann im Rahmen eines BEM-Verfahrens vereinbart werden. Das BEM selbst regelt jedoch nicht die Vergütungsfrage.

Häufige Fragen zum Gehalt bei Wiedereingliederung

Bekomme ich volles Gehalt, wenn ich nur 3 Stunden täglich arbeite?

Innerhalb der Entgeltfortzahlung ja. Nach Ablauf der sechs Wochen erhalten Sie in der Regel Krankengeld und ggf. einen tariflichen Krankengeldzuschuss.

Bekomme ich während der Wiedereingliederung Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung)?

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD richtet sich grundsätzlich nach dem bestehenden Arbeitsverhältnis und nicht nach der Anzahl der im Jahr tatsächlich geleisteten Stunden.

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit können jedoch Auswirkungen auf die Höhe haben, wenn sie über längere Zeiträume andauern. Während der Wiedereingliederung besteht in der Regel weiterhin Arbeitsunfähigkeit, sodass es auf die individuellen Anspruchsvoraussetzungen ankommt. Im Zweifel sollte die konkrete Berechnung durch die Personalstelle geprüft werden.

Kann ich die Wiedereingliederung abbrechen, wenn das Geld nicht reicht?

Die Maßnahme ist grundsätzlich freiwillig. Ein Abbruch ist möglich, sollte aber sorgsam überlegt werden.

Weitere Informationen: Wiedereingliederung abbrechen – Rechte und Folgen

Fazit

Das Gehalt während der Wiedereingliederung richtet sich nach dem Stadium der Erkrankung und dem jeweiligen Status (Tarifbeschäftigte oder Beamte). Regelmäßig wird während der Maßnahme kein anteiliges Arbeitsentgelt gezahlt, sondern Entgeltfortzahlung oder Krankengeld.

Fragen und Diskussionen in den Foren

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