Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im öffentlichen Dienst
Dieser Leitfaden richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Wir erklären, was das BEM bedeutet, welche Chancen es bietet, wo Risiken liegen – und wie Sie sich gut darauf vorbereiten können.
• Voraussetzung: Mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres.
• Freiwilligkeit: Die Teilnahme ist für Beschäftigte und Beamte immer freiwillig.
• Ziel: Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern und erneuter Krankheit vorbeugen.
• Unterstützung: Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung können jederzeit hinzugezogen werden.
Tipp: Weitere umfassende Informationen zum Umgang mit längerer Krankheit finden Sie hier: Langzeiterkrankung im öffentlichen Dienst.
Was ist das BEM eigentlich?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll Ihnen helfen, nach längerer Krankheit wieder gut in den Arbeitsalltag zurückzufinden. Die rechtliche Grundlage dieser Wiedereingliederung findet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen (am Stück oder wiederholt) arbeitsunfähig waren, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein BEM anzubieten – egal ob Sie schwerbehindert sind oder nicht.
Das BEM gilt auch für Beamtinnen und Beamte. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften. Es ist oftmals die Voraussetzung für eine spätere stufenweise Wiedereingliederung (analog zum "Hamburger Modell").
In den Tarifverträgen (TVöD, TV-L, TV-V u.a.) wird das BEM zwar nicht direkt erwähnt, es wirkt sich jedoch maßgeblich auf tarifliche Regelungen aus. Beispiel § 34 TVöD (Kündigung): Krankheit kann ein Kündigungsgrund sein – aber nur, wenn kein milderes Mittel existiert. Ein durchgeführtes BEM zeigt, dass Alternativen zur Kündigung intensiv geprüft wurden.
Ihre Rechte und Pflichten
- Sie können völlig frei entscheiden, ob Sie am BEM teilnehmen.
- Sie dürfen selbst bestimmen, welche medizinischen oder persönlichen Informationen Sie weitergeben.
- Gesundheitsdaten und BEM-Protokolle sind streng vertraulich (mehr dazu: BEM Unterlagen in der Personalakte?).
- Sie können eine Vertrauensperson mitbringen (z. B. Personalrat, Schwerbehindertenvertretung).
- Sie dürfen das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen, ohne dass Ihnen direkte Nachteile entstehen.
Chancen und Vorteile für Beschäftigte
- Individuelle und passgenaue Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf.
- Möglichkeit, Arbeitsbedingungen anzupassen (z. B. Arbeitszeitmodelle, neue Aufgabenverteilung, ergonomischer Arbeitsplatz).
- Verbesserte Kommunikation zwischen Ihnen, Personalrat und Personalabteilung.
- Schutz vor krankheitsbedingter Kündigung – ein aktiv und konstruktiv durchgeführtes BEM kann Ihren Arbeitsplatz sichern.
- Sie können eigene Vorschläge einbringen, statt dass „über Ihren Kopf hinweg“ entschieden wird.
Mögliche Risiken – worauf Sie achten sollten
Ein BEM soll helfen, nicht schaden. Dennoch kann es in der Praxis Situationen geben, in denen Sie vorsichtig sein sollten:
- Sprechen Sie im Gespräch nicht über konkrete Diagnosen oder medizinische Befunde. Beschreiben Sie stattdessen Belastungen oder Einschränkungen („Ich kann keine langen Bildschirmzeiten mehr leisten“ statt „Ich habe schwere Migräne“).
- Fragen Sie vorab genau nach, wer im Gespräch anwesend sein wird und wer die Informationen letztlich erhält.
- Lassen Sie sich Unterlagen (Einladungen, Datenschutzerklärungen, Gesprächsprotokolle) immer aushändigen oder in Kopie mitgeben.
- Wenn Sie sich unsicher fühlen: Ziehen Sie zwingend den Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung hinzu.
Ein gut vorbereitetes BEM stärkt Ihre Verhandlungsposition – nicht umgekehrt.
Tipps für die Vorbereitung
- Notieren Sie im Vorfeld, welche Tätigkeiten Ihnen aktuell schwerfallen und was Ihnen konkret helfen würde.
- Überlegen Sie, welche Unterstützung realistisch umsetzbar ist (z. B. flexible Arbeitszeiten, orthopädischer Stuhl, Homeoffice-Optionen).
- Formulieren Sie Ihre Wünsche positiv („Ich würde gern schrittweise wieder einsteigen“ statt „Ich kann die volle Leistung nicht mehr bringen“).
- Bitten Sie um Transparenz: Wer führt das Protokoll? Wo und wie lange werden die BEM-Daten gespeichert?
Beispiel aus der Verwaltungspraxis
Fallbeispiel: Eine Sachbearbeiterin in der Kämmerei war acht Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls arbeitsunfähig. Im BEM-Gespräch wurde vereinbart, dass sie zunächst in Teilzeit zurückkehrt, ihr Arbeitsplatz mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch ausgestattet wird und sie nach drei Monaten ein gemeinsames Feedbackgespräch erhält.
Ergebnis: Sie konnte ohne gesundheitlichen Rückfall schrittweise in den Vollzeitbetrieb zurückkehren.
Fazit: So nutzen Sie das BEM für sich
Das BEM ist eine hervorragende Chance, Ihre Arbeitssituation nach einer schweren Erkrankung langfristig zu verbessern. Wer gut vorbereitet und informiert in das Gespräch geht, kann konkrete Veränderungen anstoßen. Bleiben Sie selbstbestimmt, lassen Sie sich bei Bedarf beraten – und sehen Sie das BEM als Unterstützung des Dienstherrn, nicht als Kontrollinstrument.
Diskussionen und Fragen im Forum
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Weiterführende Ratgeber zum Thema
Hier finden Sie tiefergehende Artikel zu den wichtigsten Spezialfällen:
Rund um das BEM-Verfahren
- BEM ablehnen – Welche Folgen hat das?
- BEM-Protokoll: Was darf in die Personalakte?
- BEM bei Beamtinnen und Beamten (Ablauf & Besonderheiten)
- Zusammenhang: BEM und krankheitsbedingte Kündigung
Schrittweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
- Stufenweise Wiedereingliederung im öffentlichen Dienst
- Gehalt und Krankengeld während der Wiedereingliederung
- Urlaubsanspruch während der Wiedereingliederung
- Sind Überstunden in der Wiedereingliederung erlaubt?
- Wiedereingliederung abbrechen – Was nun?
Wenn das BEM scheitert (Kündigung & Dienstunfähigkeit)

