Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im öffentlichen Dienst

Dieser Leitfaden richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Wir erklären, was das BEM bedeutet, welche Chancen es bietet, wo Risiken liegen – und wie Sie sich gut darauf vorbereiten können.

Das BEM auf einen Blick:
• Voraussetzung: Mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres.
• Freiwilligkeit: Die Teilnahme ist für Beschäftigte und Beamte immer freiwillig.
• Ziel: Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern und erneuter Krankheit vorbeugen.
• Unterstützung: Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung können jederzeit hinzugezogen werden.

Tipp: Weitere umfassende Informationen zum Umgang mit längerer Krankheit finden Sie hier: Langzeiterkrankung im öffentlichen Dienst.

Was ist das BEM eigentlich?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll Ihnen helfen, nach längerer Krankheit wieder gut in den Arbeitsalltag zurückzufinden. Die rechtliche Grundlage dieser Wiedereingliederung findet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen (am Stück oder wiederholt) arbeitsunfähig waren, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein BEM anzubieten – egal ob Sie schwerbehindert sind oder nicht.

Das BEM gilt auch für Beamtinnen und Beamte. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften. Es ist oftmals die Voraussetzung für eine spätere stufenweise Wiedereingliederung (analog zum "Hamburger Modell").

In den Tarifverträgen (TVöD, TV-L, TV-V u.a.) wird das BEM zwar nicht direkt erwähnt, es wirkt sich jedoch maßgeblich auf tarifliche Regelungen aus. Beispiel § 34 TVöD (Kündigung): Krankheit kann ein Kündigungsgrund sein – aber nur, wenn kein milderes Mittel existiert. Ein durchgeführtes BEM zeigt, dass Alternativen zur Kündigung intensiv geprüft wurden.

Ihre Rechte und Pflichten

Chancen und Vorteile für Beschäftigte

Mögliche Risiken – worauf Sie achten sollten

Ein BEM soll helfen, nicht schaden. Dennoch kann es in der Praxis Situationen geben, in denen Sie vorsichtig sein sollten:

Ein gut vorbereitetes BEM stärkt Ihre Verhandlungsposition – nicht umgekehrt.

Tipps für die Vorbereitung

Beispiel aus der Verwaltungspraxis

Fallbeispiel: Eine Sachbearbeiterin in der Kämmerei war acht Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls arbeitsunfähig. Im BEM-Gespräch wurde vereinbart, dass sie zunächst in Teilzeit zurückkehrt, ihr Arbeitsplatz mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch ausgestattet wird und sie nach drei Monaten ein gemeinsames Feedbackgespräch erhält.
Ergebnis: Sie konnte ohne gesundheitlichen Rückfall schrittweise in den Vollzeitbetrieb zurückkehren.

Fazit: So nutzen Sie das BEM für sich

Das BEM ist eine hervorragende Chance, Ihre Arbeitssituation nach einer schweren Erkrankung langfristig zu verbessern. Wer gut vorbereitet und informiert in das Gespräch geht, kann konkrete Veränderungen anstoßen. Bleiben Sie selbstbestimmt, lassen Sie sich bei Bedarf beraten – und sehen Sie das BEM als Unterstützung des Dienstherrn, nicht als Kontrollinstrument.

Diskussionen und Fragen im Forum

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Weiterführende Ratgeber zum Thema

Hier finden Sie tiefergehende Artikel zu den wichtigsten Spezialfällen:

Rund um das BEM-Verfahren

Schrittweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Wenn das BEM scheitert (Kündigung & Dienstunfähigkeit)

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