Arbeitszeit im TV-N (Nahverkehr)

Kurz erklärt:
Die regelmäßige Arbeitszeit im TV-N beträgt je nach Bundesland meist rund 39 bis 40 Stunden pro Woche. Charakteristisch sind Schichtdienst, geteilte Dienste sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.

Die Arbeitszeit im TV-N unterscheidet sich in vielen Bereichen von klassischen Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst. Für viele Beschäftigte im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehören Schichtdienst, geteilte Dienste sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit zum Berufsalltag.

Besonders betroffen sind Busfahrer sowie Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrer, für die Schichtdienst, geteilte Dienste sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit zum Berufsalltag gehören. Aber auch Beschäftigte in Leitstellen, Werkstätten und technischen Bereichen arbeiten häufig im Schichtsystem.

Die konkreten Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen TV-N des Bundeslandes sowie den gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit.

Wochenarbeitszeit im TV-N

Je nach Bundesland beträgt die regelmäßige Arbeitszeit meist rund 39 bis 40 Stunden pro Woche. Die konkrete Verteilung erfolgt über Dienstpläne und Schichtmodelle. Aufgrund des Fahrbetriebs sind Arbeitszeiten am frühen Morgen, am Abend sowie an Wochenenden üblich.

➡️ Die Wochenarbeitszeit liegt auf dem Niveau anderer Tarifverträge im öffentlichen Dienst wie TVöD oder TV-L.

Schichtdienst im Nahverkehr

Ein Großteil der Beschäftigten im Nahverkehr arbeitet im Schichtdienst.

Für Busfahrer ist der Schichtdienst der Regelfall.

➡️ Besonders typisch sind sogenannte geteilte Dienste, die im öffentlichen Dienst sonst selten vorkommen.

Je nach Verkehrsunternehmen wechseln sich Früh-, Spät- und teilweise Nachtschichten regelmäßig ab. Dadurch verändert sich der Arbeitsbeginn häufig von Woche zu Woche.

Mehr dazu: Schichtdienst im Nahverkehr

Pausen und Lenkzeiten

Neben den tariflichen Regelungen des TV-N gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sowie – je nach Einsatzbereich – weitere gesetzliche Vorschriften zu Lenk-, Fahr- und Ruhezeiten. Diese dienen dem Schutz der Beschäftigten und der Sicherheit im Fahrbetrieb.

➡️ Diese Regelungen dienen vor allem der Sicherheit im Straßenverkehr.

Überstunden und Mehrarbeit

Überstunden entstehen im Nahverkehr häufig durch:

Überstunden werden in der Regel:

Ob Überstunden ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach dem jeweiligen TV-N sowie den betrieblichen Vereinbarungen.

Weitere Details: Zulagen und Zuschläge im Nahverkehr

Besonderheiten im Vergleich zum TVöD

Im Vergleich zum klassischen öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es im Nahverkehr einige Besonderheiten:

➡️ Im Vergleich zu klassischen Bürojobs im öffentlichen Dienst ist die Arbeitszeit im Nahverkehr deutlich weniger planbar.

Ist die Arbeitszeit im Nahverkehr belastend?

Die Arbeitszeit im Nahverkehr gilt im Vergleich zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes als überdurchschnittlich belastend.

➡️ Gleichzeitig bieten Schichtmodelle und Zulagen auch finanzielle Vorteile.

Typischer Arbeitstag im Nahverkehr

Beispiel eines Arbeitstags im Linienverkehr:

➡️ Der Arbeitstag kann sich über viele Stunden erstrecken, auch wenn die reine Arbeitszeit begrenzt ist.

Zusammenhang mit anderen Regelungen

Die Arbeitszeit im Nahverkehr steht in engem Zusammenhang mit weiteren tariflichen Regelungen:

FAQ – Arbeitszeit im Nahverkehr

Wie viele Stunden arbeitet man im Nahverkehr?

In der Regel etwa 39 bis 40 Stunden pro Woche, abhängig vom Tarifgebiet.

Gibt es Schichtdienst im Nahverkehr?

Ja. Schichtdienst ist im Nahverkehr die Regel, insbesondere für Fahrerinnen und Fahrer.

Was sind geteilte Dienste?

Dabei wird der Arbeitstag in zwei Abschnitte aufgeteilt, z. B. morgens und nachmittags mit längerer Pause dazwischen.

Wie werden Überstunden vergütet?

Je nach Tarifvertrag durch Bezahlung oder Freizeitausgleich.

Gilt das Arbeitszeitgesetz im Nahverkehr?

Ja. Zusätzlich gelten spezielle Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten.

Werden Pausen bei geteilten Diensten bezahlt?

Ob Pausen oder Unterbrechungen als Arbeitszeit gelten, richtet sich nach dem jeweiligen TV-N, den betrieblichen Regelungen und dem konkreten Dienstplan. Längere Unterbrechungen zwischen zwei Diensteinsätzen zählen häufig nicht als Arbeitszeit.

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