Urlaub im Nahverkehr (TV-N)
Der Urlaubsanspruch im Nahverkehr richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N). Die konkreten Regelungen können sich je nach Tarifgebiet unterscheiden.
Für viele Beschäftigte – insbesondere Busfahrerinnen und Busfahrer, Straßenbahnfahrer und Beschäftigte im Schichtdienst – stellt sich die Frage: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu und wie wird Urlaub bei einem wechselnden Dienstplan berechnet?
Wie viele Urlaubstage gibt es im Nahverkehr?
Wie viele Urlaubstage Beschäftigte im Nahverkehr erhalten, richtet sich nach dem jeweils geltenden TV-N.
In vielen Nahverkehrstarifverträgen beträgt der Urlaubsanspruch bei einer Fünftagewoche 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit kann der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet werden.
Beispiel: Im TV-N Nordrhein-Westfalen sind bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche 30 Arbeitstage Erholungsurlaub vorgesehen.
In vielen TV-N-Tarifverträgen sind bei einer Fünftagewoche 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr vorgesehen. Bei Schichtdienst oder einer anderen Verteilung der Arbeitstage kann die Berechnung des Urlaubsanspruchs abweichen.
Die konkreten Regelungen können sich je nach Tarifgebiet unterscheiden. Eine Übersicht der Tarifverträge und Informationen zu den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: TV-N nach Bundesländern.
Urlaub bei Schichtdienst – was ist zu beachten?
Im Nahverkehr arbeiten viele Beschäftigte im Schichtdienst. Wechselnde Dienstzeiten und unregelmäßige Arbeitstage spielen daher auch bei der Urlaubsplanung eine wichtige Rolle.
- Urlaubstage richten sich grundsätzlich nach den Arbeitstagen
- dienstfreie Tage werden nicht als Urlaubstage verbraucht
- auch geplante Dienste an Wochenenden können bei der Urlaubsplanung relevant sein
- die konkrete Berechnung richtet sich nach der Verteilung der Arbeitszeit
Grundsätzlich gilt: Urlaub wird für Tage benötigt, an denen Beschäftigte nach ihrer Arbeitszeitverteilung zur Arbeit verpflichtet wären. Dienstfreie Tage werden nicht als Urlaubstage verbraucht.
Mehr dazu: Schichtdienst im Nahverkehr
Wie wirkt sich Urlaub im Schichtdienst konkret aus?
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, wie sich der Dienstplan auf den Urlaub auswirken kann:
- geplanter Dienst am Montag → Urlaubstag erforderlich
- dienstfreier Tag → kein Urlaubstag erforderlich
- geplanter Dienst am Samstag oder Sonntag → für die Freistellung kann ein Urlaubstag erforderlich sein
Wie viele Urlaubstage für einen bestimmten Urlaubszeitraum benötigt werden, hängt daher von der individuellen Arbeitszeitverteilung und dem Dienstplan ab.
Bei Beschäftigten mit wechselnden Arbeitstagen kann sich die Urlaubsberechnung deshalb von der klassischen Montag-bis-Freitag-Woche unterscheiden.
Gibt es Zusatzurlaub bei Schichtdienst?
Je nach TV-N können für bestimmte Formen von Schicht- oder Wechselschichtarbeit zusätzliche Urlaubstage vorgesehen sein.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Tarifgebiet und Tätigkeit. Beschäftigte im Fahrdienst sollten besonders genau in den für sie geltenden Tarifvertrag schauen, da für den Fahrdienst teilweise besondere Regelungen oder Ausnahmen bestehen.
Ob ein Anspruch auf Zusatzurlaub besteht, hängt daher vom konkreten TV-N, dem Schichtmodell und der ausgeübten Tätigkeit ab.
Zusatzurlaub für Schicht- oder Wechselschichtarbeit gilt nicht automatisch für alle Beschäftigten im Nahverkehr. Je nach TV-N können besondere Voraussetzungen oder Ausnahmen für Beschäftigte im Fahrdienst bestehen.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Nahverkehrstarifverträgen finden Sie in unserer Übersicht zum TV-N.
Urlaubsplanung bei Schicht- und Fahrdienst
Die Urlaubsplanung kann im Nahverkehr durch wechselnde Dienstpläne, Wochenenddienste und betriebliche Anforderungen anspruchsvoller sein.
Urlaubswünsche werden bei der Urlaubsplanung berücksichtigt. Gleichzeitig können betriebliche Belange und Urlaubswünsche anderer Beschäftigter eine Rolle spielen.
Gerade bei längeren Urlaubszeiträumen oder beliebten Ferienzeiten empfiehlt es sich daher, Urlaub frühzeitig zu beantragen.
Zusammenhang mit Arbeitszeit und Schichtdienst
Die Urlaubsplanung im Nahverkehr hängt eng mit der Verteilung der Arbeitszeit zusammen. Schichtdienst, Wochenendarbeit und wechselnde Dienstpläne können beeinflussen, für welche Tage Urlaub benötigt wird.
Weitere Details: Arbeitszeit im Nahverkehr
Informationen zu Schichtsystemen und besonderen Arbeitszeiten finden Sie außerdem hier: Schichtdienst im Nahverkehr .
Häufige Fragen zum Urlaub im Nahverkehr
Wie viele Urlaubstage haben Busfahrer?
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag. In vielen TV-N-Tarifverträgen sind bei einer Fünftagewoche 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr vorgesehen.
Zählen freie Tage im Schichtdienst als Urlaub?
Grundsätzlich nein. Für dienstfreie Tage werden keine Urlaubstage benötigt. Maßgeblich ist die jeweilige Arbeitszeitverteilung.
Wie wird Urlaub bei Wochenenddienst berechnet?
Ist an einem Samstag oder Sonntag ein Dienst vorgesehen und soll der Beschäftigte von diesem Dienst freigestellt werden, kann für diesen Tag ein Urlaubstag erforderlich sein. Die konkrete Berechnung richtet sich nach dem Dienstplan und dem geltenden Tarifvertrag.
Gibt es Zusatzurlaub für Schichtarbeit?
Je nach TV-N können zusätzliche Urlaubstage für bestimmte Formen von Schicht- oder Wechselschichtarbeit vorgesehen sein. Die Voraussetzungen und mögliche Ausnahmen unterscheiden sich nach Tarifgebiet und Tätigkeit.
Kann man Urlaub im Schichtdienst frei wählen?
Urlaubswünsche werden grundsätzlich bei der Urlaubsplanung berücksichtigt. Betriebliche Belange und Urlaubswünsche anderer Beschäftigter können jedoch ebenfalls eine Rolle spielen.
Forum Nahverkehr (TV-N)
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