Stufenlaufzeitverkürzung im öffentlichen Dienst: Rechtliche Grundlagen und Praxis
Die Stufenlaufzeitverkürzung ermöglicht die Zahlung höherer Gehälter im öffentlichen Dienst. Sie ist beispielsweise in den folgenden Tarifverträgen geregelt:
- TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst),
- TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder),
- TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe).
Was bedeutet Stufenlaufzeitverkürzung?
Im Regelfall durchlaufen Beschäftigte die Entgeltstufen nach einer festen Zeitspanne, die tariflich definiert ist. Eine Stufenlaufzeitverkürzung ermöglicht es jedoch, diesen Zeitraum individuell zu verkürzen. Dies kann beispielsweise dann erfolgen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter überdurchschnittliche Leistungen erbringt oder bereits einschlägige Berufserfahrung mitbringt, die nicht vollständig bei der Eingruppierung berücksichtigt wurde.
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen
Die Möglichkeit zur Verkürzung der Stufenlaufzeit ist zum Beispiel wie folgt tariflich verankert:
Im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (TVöD VKA, TV-V, etc.) kommt des weiteren die Fachkräfte-Richtlinie zur Anwendung, die eine Vorweggewährung von Stufen ermöglicht.Die Entscheidung über eine Stufenlaufzeitverkürzung liegt beim Arbeitgeber und ist in der Regel ermessensabhängig. Voraussetzung ist, dass ein dienstliches oder betriebliches Interesse besteht, etwa um qualifizierte Fachkräfte zu halten oder besondere Leistungen zu honorieren.
Anwendung in der Praxis
In der kommunalen Verwaltung wird die Stufenlaufzeitverkürzung zunehmend als strategisches Instrument genutzt. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann sie dazu beitragen, die Attraktivität einer Stelle zu steigern. Auch bei internen Karrierewegen ist sie ein Anreiz, leistungsstarke Beschäftigte zu fördern und langfristig zu binden. In der Praxis wird die Verkürzung eher zurückhaltend angewendet. Beispiele:
- Beschäftigte, die über das übliche Maß hinaus Verantwortung übernehmen
- Angestellte mit besonderen Fachkenntnissen, die erfolgreich zur Optimierung von Prozessen beigetragen haben
- Nachwuchskräfte, die sich außergewöhnlich schnell und erfolgreich eingearbeitet haben
- Beschäftigte in Engpassberufen (z. B. IT, Pflege), bei denen die Verkürzung ein Instrument zur Personalbindung oder -gewinnung ist
Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte
Für Arbeitgeber bietet die Stufenlaufzeitverkürzung eine flexible Möglichkeit, auf individuelle Leistung oder Marktbedingungen zu reagieren. Beschäftigte profitieren von einem schnelleren Gehaltsanstieg und einer Wertschätzung ihrer Arbeit. In Kombination mit weiteren Maßnahmen der Personalentwicklung kann dies die Motivation und Bindung an die Verwaltung deutlich erhöhen. Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie in den Entgelttabellen ablesen, wie sich eine Stufenlaufzeitverkürzung netto auswirkt.
Hinweise zur Umsetzung
Die Initiative zur Stufenlaufzeitverkürzung kann vom Arbeitgeber ausgehen. Aber auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können eine Verkürzung der Stufenlaufzeit beantragen. Der Antrag sollte formlos, aber gut begründet sein und konkrete Leistungsnachweise (z. B. Beurteilungen, Projekte, Zusatzverantwortung) enthalten. Die Verkürzung sollte dokumentiert und begründet werden, idealerweise mit Leistungsnachweisen oder einer Personalentwicklungsplanung. Personalräte sind in der Regel zu beteiligen, da es sich um eine Maßnahme mit individualrechtlicher Wirkung handelt. Einige öffentliche Arbeitgeber – insbesondere größere Kommunen, Länder oder Hochschulen – haben interne Richtlinien oder Dienstvereinbarungen zur Anwendung der Stufenverkürzung erlassen.
Stufenlaufzeitverlängerung
Im Gegensatz zur Verkürzung der Stufenlaufzeit kann der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe auch verzögert werden – dies wird als Stufenlaufzeitverlängerung bezeichnet. Sie kommt zum Tragen, wenn die Leistungen des Beschäftigten nicht den Erwartungen entsprechen. Auch dies ist eine Einzelfallentscheidung.
- Verkürzung der Stufenlaufzeit
- Frage zu Höhergruppierung und Stufenbeschleunigung
- Allgemeines zu Stadtwerken, TV-V etc.