Verkürzung der Stufenlaufzeit
#1

Hallo,
ich habe bei meiner AL die Verkürzung meiner Stufenlaufzeit beantragt. Ich bekam auf Nachfrage heute gesagt, dass nicht sie sondern der Geschäftsbereichsleiter darüber entscheidet und dass dieser, sollte er zustimmen, dies mit Sicherheit an Bedingungen knüpft. Er erwarte dann, dass noch mehr Zusatzaufgaben übernommen werden bis hin zur aushilfsweisen Abordnung in ein anderes Amt (welches ihm auch unterstellt ist). Ist das rechtens? Ich dachte, dies sei als Anerkennung von überdurchschnittlichen Arbeit der letzten Jahre gedacht. Irgendwie klingt das für mich nach Erpressung :-/
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#2

Es besteht kein Anspruch auf eine Stufenlaufzeitverkürzung. Diese kann von bestimmten Dingen abhängig gemacht werden. Wobei die dauerhafte Übertragung von Zusatzaufgaben dabei nicht zu einer anderen Entgeltgruppe führen darf. (Auch darauf kann man sich einigen, aber das ist ein anderes Thema.) Zusatzaufgaben die nicht die Eingruppierung ändern können vom Arbeitgeber auch ohne Stufenlaufzeitverkürzung übertragen werden. Ebenso ist eine Abordnung in ein anderes Amt regelmäßig vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.

Erpressung ist es nicht. Es wäre ein Angebot welches man annehmen oder ablehnen kann. Ebenso wie z.B. ein Angebot des Arbeitnehmers Stufenlaufzeitverkürzung oder er kündigt. Ist auch erlaubt.
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