Probezeit im öffentlichen Dienst

Bei einer Neueinstellung im öffentlichen Dienst wird in der Regel eine Probezeit vereinbart. In dieser Phase können Arbeitgeber und Beschäftigte prüfen, ob die Zusammenarbeit dauerhaft funktionieren soll.

Die konkreten Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Status:

Auch die Möglichkeiten einer Kündigung oder Verlängerung der Probezeit unterscheiden sich je nach Beschäftigungsart.

Dauer der Probezeit bei Tarifbeschäftigten

Bei Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) beträgt die Probezeit in der Regel sechs Monate, soweit nicht eine kürzere Probezeit vereinbart wird Die konkrete tarifliche Regelung findet sich beispielsweise im TVöD (§ 2 Abs. 4 TVöD).

Im TV-V beträgt die Standard-Probezeit nur 3 Monate (§ 2 Absatz 2).

Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist beendet werden.

Details dazu: Kündigung in der Probezeit im öffentlichen Dienst

Probezeit bei Beamten

Bei Beamten gibt es keine klassische arbeitsrechtliche Probezeit, sondern das Beamtenverhältnis auf Probe.

Diese Phase dient dazu festzustellen, ob sich der Beamte dauerhaft für den öffentlichen Dienst eignet. Sie dauert in der Regel mehrere Jahre, bevor eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt.

Weitere Informationen: Arten von Beamtenverhältnissen / Beamte auf Probe

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit gelten erleichterte Kündigungsbedingungen. Der allgemeine Kündigungsschutz greift in dieser Phase in der Regel noch nicht.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Kündigungen völlig frei möglich sind. Auch im öffentlichen Dienst müssen rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Mehr dazu: Kündigung in der Probezeit

Kann die Probezeit verlängert werden?

In bestimmten Fällen kann sich die Probezeit verlängern oder verschieben, zum Beispiel bei längerer Krankheit oder bei Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses.

Ob und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag oder vom Beamtenrecht ab.

Weitere Informationen: Probezeit verlängern im öffentlichen Dienst

Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverträgen

Viele Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst beginnen zunächst mit einem befristeten Vertrag.

Die Probezeit ist davon zu unterscheiden: Auch ein befristeter Vertrag kann eine Probezeit enthalten.

Weitere Informationen: Probezeit in befristeten Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst

Häufige Fragen zur Probezeit

Kann auf eine Probezeit im öffentlichen Dienst verzichtet werden?

Ja. Arbeitgeber und Beschäftigte können grundsätzlich vereinbaren, dass keine Probezeit gilt. Dies kommt zum Beispiel vor, wenn bereits eine längere Zusammenarbeit bestanden hat oder wenn Beschäftigte innerhalb des öffentlichen Dienstes die Stelle wechseln.

Tarifverträge wie der TVöD sehen zwar regelmäßig eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vor, lassen jedoch auch eine kürzere Probezeit oder den Verzicht auf eine Probezeit zu.

Wie lange dauert die Probezeit im öffentlichen Dienst?

Bei Tarifbeschäftigten beträgt die Probezeit in der Regel sechs Monate. Bei Beamten erfolgt zunächst eine Ernennung zum Beamten auf Probe, die mehrere Jahre dauern kann.

Gilt während der Probezeit Kündigungsschutz?

Der allgemeine Kündigungsschutz greift normalerweise erst nach sechs Monaten Beschäftigung. Während der Probezeit gelten daher erleichterte Kündigungsregeln.

Kann ich während der Probezeit selbst kündigen?

Ja. Auch Beschäftigte können während der Probezeit mit der verkürzten Kündigungsfrist kündigen.

Beginnt bei einem Arbeitgeberwechsel eine neue Probezeit?

Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst kann erneut eine Probezeit vereinbart werden.

Diskussionen zur Probezeit in den Foren

In unseren Foren können Sie Erfahrungen austauschen und Fragen stellen, zum Beispiel zu Kündigungen, Verlängerungen oder Problemen während der Probezeit.


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