Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst
Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst starten mit einem befristeten Arbeitsvertrag – und fragen sich: Gibt es hier überhaupt eine Probezeit und kann währenddessen gekündigt werden?
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine Probezeit vereinbart werden. Im TVöD beträgt sie je nach Art der Befristung meist zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.
Grundsätzlich ist eine Probezeit auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen möglich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich vor allem aus den jeweiligen Tarifverträgen sowie aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Probezeit bei befristeten Verträgen
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine Probezeit vereinbart werden. Sie dient dazu, dass Arbeitgeber und Beschäftigte prüfen können, ob die Zusammenarbeit dauerhaft funktionieren soll.
Wichtig: Die Dauer der Probezeit muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses stehen. Bei sehr kurzen Befristungen sind daher entsprechend kürzere Probezeiten zulässig.
Bei Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst richten sich die Regelungen zur Probezeit häufig nach den jeweiligen Tarifverträgen, zum Beispiel dem TVöD oder dem TV-L.
Besonderheiten im TVöD
Im Bereich des TVöD gelten besondere Regelungen für befristete Arbeitsverträge. Nach § 30 TVöD gelten:
- bei sachgrundlosen Befristungen die ersten sechs Wochen als Probezeit
- bei Befristungen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit
Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Weitere Informationen: Probezeit im TVöD
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann ein befristetes Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden.
In vielen Fällen gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Mehr dazu: Kündigung in der Probezeit im öffentlichen Dienst
Ende der Probezeit
Nach Ablauf der Probezeit läuft ein befristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich bis zum vereinbarten Endtermin weiter.
Eine ordentliche Kündigung ist danach nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vorgesehen ist.
Ob eine Probezeit verlängert werden kann, lesen Sie hier: Probezeit verlängern im öffentlichen Dienst
Häufige Fragen zur Probezeit bei Befristung
Gibt es bei jedem befristeten Vertrag eine Probezeit?
Nein. Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart sein oder sich aus tariflichen Regelungen ergeben.
Wie lange darf eine Probezeit bei einem befristeten Vertrag dauern?
Die Dauer der Probezeit muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses stehen.
Kann ein befristeter Vertrag während der Probezeit gekündigt werden?
Ja. Während der Probezeit ist eine Kündigung häufig möglich, sofern tarifliche oder vertragliche Regelungen dies zulassen.
Was passiert nach der Probezeit?
Nach Ablauf der Probezeit gilt wieder die normale Regelung für befristete Arbeitsverträge. Diese enden in der Regel automatisch zum vereinbarten Termin.
Foren öffentlicher Dienst
Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst beginnen mit befristeten Verträgen. Dabei entstehen häufig Fragen zur Probezeit oder zu Kündigungsmöglichkeiten.
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