Kündigung in der Probezeit im öffentlichen Dienst
Wie schnell kann man in der Probezeit im öffentlichen Dienst gekündigt werden? In der Regel beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen – und ein umfassender Kündigungsschutz besteht meist noch nicht.
Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann eine Kündigung zulässig ist und welche Besonderheiten für Tarifbeschäftigte und Beamte gelten.
Die konkreten Regelungen hängen davon ab, ob es sich um Tarifbeschäftigte oder Beamte handelt.
Kündigungsfrist in der Probezeit
• Kündigungsfrist in der Probezeit: meist 2 Wochen
• Kündigungsschutz: eingeschränkt (KSchG greift meist erst nach 6 Monaten)
• Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich
• Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft) bleibt bestehen
Bei Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit in der Regel zwei Wochen.
Diese Regelung ergibt sich beispielsweise aus § 34 TVöD.
Die Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Beschäftigten ausgesprochen werden.
Gilt während der Probezeit Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
Während der Probezeit besteht daher in vielen Fällen noch kein allgemeiner Kündigungsschutz.
Dennoch dürfen Kündigungen nicht willkürlich oder rechtswidrig erfolgen. Insbesondere Diskriminierungen oder Verstöße gegen Sonderkündigungsschutz sind unzulässig.
Besonderer Kündigungsschutz
Auch während der Probezeit kann ein besonderer Kündigungsschutz bestehen, zum Beispiel bei:
- Schwangeren
- Schwerbehinderten
- Mitgliedern der Personalvertretung
In diesen Fällen gelten zusätzliche rechtliche Anforderungen für eine Kündigung.
Kündigung durch Beschäftigte
Auch Beschäftigte können während der Probezeit kündigen. Dies kommt zum Beispiel vor, wenn sich die Tätigkeit oder die Arbeitsbedingungen anders darstellen als erwartet.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel ebenfalls zwei Wochen.
Besonderheiten bei Beamten
Bei Beamten gelten andere rechtliche Regeln. Hier gibt es keine arbeitsrechtliche Kündigung, sondern beamtenrechtliche Regelungen zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.
Weitere Informationen: Arten von Beamtenverhältnissen/ Beamtenverhältnis auf Probe
Kann eine Kündigung in der Probezeit angefochten werden?
In bestimmten Fällen kann eine Kündigung rechtlich überprüft werden, zum Beispiel wenn ein besonderer Kündigungsschutz besteht oder formale Anforderungen nicht eingehalten wurden.
Betroffene sollten die Situation möglichst frühzeitig prüfen lassen.
Häufige Fragen zur Kündigung in der Probezeit
Muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen?
In der Regel ist während der Probezeit keine ausführliche Begründung erforderlich.
Kann ich während der Probezeit fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich. Ansonsten gilt die reguläre Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Kann ich nach einer Kündigung erneut im öffentlichen Dienst eingestellt werden?
Ja. Eine Kündigung während der Probezeit schließt eine spätere Beschäftigung im öffentlichen Dienst grundsätzlich nicht aus.
Fragen und Diskussionen im Forum
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