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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
In Österreich können private E-Mails von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst 10 Jahre gespeichert und von Vorgesetzten gelesen werden:
http://www.heise.de/newsticker/Oesterrei...ung/113993
Achtung: Das klingt zunächst schlimm, ist aber meines Wissens in Deutschland schon heute der Fall, wenn der Dienstherr private mails verboten hat und sich die Überwachung vorbehalten hat.
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Auszug Express:
"Beim Eignungstest der Stadt Köln werden folgende Voraussetzungen erwartet und geprüft: Lernfähigkeit, Befähigung zum Zuhören, rechnerisches Denken, Logik und Genauigkeit, Arbeitstempo und sprachliches Verständnis. (...) Mitte des Jahres stellt die Stadt Köln dieses Verfahren um: Bewerber, die schlechter Deutsch können, erhalten einen Bonus, damit sie deswegen nicht benachteiligt werden. 'Wir wollen den Anteil der städtischen Mitarbeiter mit Migrationshintergrund erhöhen' (...)."
Die Meldung ist bereits aus April, aber ich finde sie so interessant, dass ich sie auch hier mal veröffentlicht habe. Denn: Das System klingt zwar zunächst kurios, ist aber wie ich finde eine sehr gute Idee für eine bessere Integration !
Hier der ganze Meldung: http://www.express.de/nachrichten?pagename=express/index&pageid=1004370693460&rubrikid=200&ressortid=100&articleid=1207050437578&artikeltype=sz
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Das Alkoholverbot gilt seit dem 7. Juli, als eine entsprechende städtische Verordnung in Kraft trat. Es betrifft weite Teile der Innenstadt (...). An diesen Stellen darf Alkohol in der Öffentlichkeit nicht außerhalb von Gaststätten, Straßencafés und an Erfrischungsständen konsumiert werden.
http://www.tschechien-online.org/news/13...rbot-prag/
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Report München berichtet heute:
"Deutsches Leitungswasser gilt als besonders sauber und gesund. Doch was kaum bekannt ist: In manchen Gegenden ist Trinkwasser mit Uran belastet. Wegen seiner chemischen Giftigkeit kann das Schwermetall in hoher Konzentration bei längerfristiger Einnahme Nierenschäden verursachen. Doch im Gegensatz zu Mineralwasser im Handel gibt es für Trinkwasser aus der Leitung noch immer keinen gesetzlich verbindlichen Grenzwert."
Link: http://www.br-online.de/daserste/report/...008/00495/
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hallo, ich bin neu hier. eine frage ich fange jetzt meine ausbildung zum verwaltungsfachangestellten an. ich bin 29 habe ein kind. ich hätte gern gewusst in welche gehaltsstufe und gruppe ich nach der ausbildung komme. kann mir da jemand weiterhelfen. es ist die komunalverwaltung.
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Hallo
mir stellt sich folgende Frage zur Ausformung der Rechnungsprüfung:
Erhält der (in diesem Fall auch für die Zahlnug zuständige) Sachbearbeiter zuerst die Rechnung und fordert daraufhin die entsprechenden Unterlagen(verträge) an, oder verwaltet er die Verträge bereits und wartet auf die ensprechenden Rechnugen?
Diese Frage ist insofern relevant, als sowohl der Vetrag als auch die Rechnung eine Täuschung beinhalten und nun zu klären ist, welche Täuschung den Irrtum erregt hat.
mit freundlichen Grüßen
Xavier
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Guten Tag,
ich habe einen Antrag auf Stundenerhöhung gestellt. Dieser wurde mir für ein Jahr befristet genehmigt. Mir wurde aus diesem Grunde ein Änderungsvertrag zugeschickt. Ist ein Änderungsvertrag wie ein Neuvertrag? Bleibt mein alter Arbeitsvertrag mit Kündigungsschutz usw. bestehen (arbeite seit 20 Jahren dort)?
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Hallo!
Ich bin Vollzugsbeamter des Landes Baden-Würrtemberg.
Diesen Beruf habe ich nun fast 13 Jahre ausgeübt.
Leider komme ich nun psychisch nicht mehr mit dem Beruf zurecht.
Ich habe ach das Alkohol trinken angefangen, da ich persönliche Probleme mit der Arbeit bekommen habe.
Ich war vor kurzem bei einem Amtsarzt, dieser hat mir auch bestätigt, das ich ein Alkoholproblem habe.
Nach dem ich nochmal zur Blutabnahme einbestellt wurde, waren die Werte allerdings wieder normal.
Dieses lag aber daran, das ich im Moment nicht arbeite> Krankschreibung vom Amtsarzt.
Jetzt hat der Amtsarzt einen Bericht geschrieben, an meine zuständige Dienststelle, in dem er mitgeteilt hatte, das ich nicht mehr dienstfähig bin, für den Vollzugsdienst, aber das eine Pensionierung auch nicht in betracht kommt.
Was passiert denn nun mit mir???????
Kann mir jemand helfen????
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Hallo!
Ich bin im geh. nicht techn. Justiz- und Verwaltungsdienst. Besteht die Möglichkeit eines Wechsels in den Bereich Kreis, Stadt, Kommune o.ä.? Wenn mit welchen Komsequenzen / Voraussetzungen? Den Status würde ich schon gerne behalten wollen.
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Hallo, wer kann mir helfen bei folgendem Sachverhalt. Seit 2002 bin ich Angestellter im öffentlichen Dienst. Ursprünglich eingestellt als Jugendpfleger für 2 Kommunen ( BAT IVb - jetzt TVÖD VKA 9 Stufe 4 ) bin ich ab sofort als Projektmanager und Gesamtleiter, nun für 3 Kommunen, quasi aufgestiegen. Nun habe ich auch die Mitarbeiterverantwortung, Organisation und Finanzierung übertragen bekommen. Es sind 2 hauptamtliche Mitarbeiter sowie 1 Azubi und 1 Praktikant weiterhin beschäftigt.
Wer kann mir sagen auf welche Eingruppierung ich nun Anspruch habe? Gibt es eine Vergleichstabelle etc...
Vielen vielen Dank!
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Hallo, wer kann mir helfen bei folgendem Sachverhalt. Seit 2002 bin ich Angestellter im öffentlichen Dienst. Ursprünglich eingestellt als Jugendpfleger für 2 Kommunen ( BAT IVb - jetzt TVÖD VKA 9 Stufe 4 ) bin ich ab sofort als Projektmanager und Gesamtleiter, nun für 3 Kommunen, quasi aufgestiegen. Nun habe ich auch die Mitarbeiterverantwortung, Organisation und Finanzierung übertragen bekommen. Es sind 2 hauptamtliche Mitarbeiter sowie 1 Azubi und 1 Praktikant weiterhin beschäftigt.
Wer kann mir sagen auf welche Eingruppierung ich nun Anspruch habe? Gibt es eine Vergleichstabelle etc...
Vielen vielen Dank!
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Im Jahr 2005 habe ich ich beim Land NRW als Jurist für den höheren Dienst beworben. Damals hieß es, es bestehe ein Einstellungsstop und man würde meine Bewerbung zunächst lagern und ggfls auf mich zurückkommen. Zwischenzeitlich habe ich eine Stelle als Rechtsanwalt angenommen. Mein Schwerpunkt dort ist nicht das öffentliche Recht. Nunmehr bekommen ich einen Anruf und man fragt mich, ob ich noch Interesse hätte. Ich habe zugesagt und wurde zu einem Gespräch geladen.
Eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst wäre für mich eine kleine Traumstelle. Ich bin mir aber nicht sicher, wie ich mich am besten auf das Gespräch vorbereite. In der Zwischenzeit ist sicherlich einiges an Wissen im öffentlichen Recht eingeschlafen (ich werde das zwar noch grob wiederholen aber im Zweifelsfall würde ich nicht mehr sämtliche Argumente für oder gegen die Möglichkeit eines Fortsetzungsfeststellungswiderspruches zusammenkriegen).
- Muss ich dort mit solchen Fragen rechnen?
- Oder Fragen zur allgemeinen rechtspolitischen Entwicklung (Abschaffung des Widerspruchsverfahrens z.B.).
- Sollte man beim Land eher Sozialkompetenz oder Führungsstärke (wie z.B. bei den Finanzbehörden) in den Vordergrund stellen?
- Werden Fragen zum Aufbau der Landesverwaltung gestellt?
- Ist es von Vorteil, zu erwähnen, dass meine Freundin (oder auch Verlobte) beim Finanzamt als Beamtin im gehobenen Dienst arbeitet?
- Mit was für Standartfragen muss ich noch rechnen und was sollte man am besten drauf antworten?
Mir ist natürlich schon klar, dass ich nicht alles vorlernen kann, aber wenn man völlig unvorbereitet gefragt wird, wo liegen Ihre Stärken und Schwächen wird man sicherlich einen nicht so guten Eindruck hinterlassen, wie wenn man darüber schon ein Weilchen nachgedacht hat.
Sollte ich hier im Forum falsch sein, und es aber ein entsprechendes Forum geben, bitte mir sagen.
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Im Jahr 2005 habe ich ich beim Land NRW als Jurist für den höheren Dienst beworben. Damals hieß es, es bestehe ein Einstellungsstop und man würde meine Bewerbung zunächst lagern und ggfls auf mich zurückkommen. Zwischenzeitlich habe ich eine Stelle als Rechtsanwalt angenommen. Mein Schwerpunkt dort ist nicht das öffentliche Recht. Nunmehr bekomme ich einen Anruf und man fragt mich, ob ich noch Interesse hätte. Ich habe zugesagt und wurde zu einem Gespräch geladen.
Eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst wäre für mich eine kleine Traumstelle. Ich bin mir aber nicht sicher, wie ich mich am besten auf das Gespräch vorbereite. In der Zwischenzeit ist sicherlich einiges an Wissen im öffentlichen Recht eingeschlafen (ich werde das zwar noch grob wiederholen aber im Zweifelsfall würde ich nicht mehr sämtliche Argumente für oder gegen die Möglichkeit eines Fortsetzungsfeststellungswiderspruches zusammenkriegen).
- Muss ich dort mit solchen Fragen rechnen?
- Oder Fragen zur allgemeinen rechtspolitischen Entwicklung (Abschaffung des Widerspruchsverfahrens z.B.).
- Sollte man beim Land eher Sozialkompetenz oder Führungsstärke (wie z.B. bei den Finanzbehörden) in den Vordergrund stellen?
- Werden Fragen zum Aufbau der Landesverwaltung gestellt?
- Ist es von Vorteil, zu erwähnen, dass meine Freundin (oder auch Verlobte) beim Finanzamt als Beamtin im gehobenen Dienst arbeitet?
- Mit was für Standartfragen muss ich noch rechnen und was sollte man am besten drauf antworten?
Mir ist natürlich schon klar, dass ich nicht alles vorlernen kann, aber wenn man völlig unvorbereitet gefragt wird, wo liegen Ihre Stärken und Schwächen wird man sicherlich einen nicht so guten Eindruck hinterlassen, wie wenn man darüber schon ein Weilchen nachgedacht hat.
Sollte ich hier im Forum falsch sein, und es aber ein entsprechendes Forum geben, bitte mir sagen.
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Hallo zusammen,
habe z.ZT. Mords Ärger wegen einer Anzeige von Schülern gegen mich (Hauptschullehrer), weil sich die Schüler einig sind und es gegenseitig bezeugen. Ich stehe recht alleine da. Habe mir jetzt einen Rechtsanwalt genommen - Vorschuss 470 € - und weiß nicht, ob ich Recht bekomme und somit auch das Geld wieder sehe.
Hat nicht der Dienstherr eine Fürsorgepflicht für seinen Beamten? Kann er mir nicht einen Rechtsanwalt stellen? Im Momrnt ermittelt der Dienstherr nur g e g e n mich!
Wäre für schnelle Hilfe dankbar skipper
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Hallo zusammen,
habe z.ZT. Mords Ärger wegen einer Anzeige von Schülern gegen mich (Hauptschullehrer), weil sich die Schüler einig sind und es gegenseitig bezeugen. Ich stehe recht alleine da. Habe mir jetzt einen Rechtsanwalt genommen - Vorschuss 470 € - und weiß nicht, ob ich Recht bekomme und somit auch das Geld wieder sehe.
Hat nicht der Dienstherr eine Fürsorgepflicht für seinen Beamten? Kann er mir nicht einen Rechtsanwalt stellen? Im Moment ermittelt der Dienstherr nur g e g e n mich!
Wäre für schnelle Hilfe dankbar skipper
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