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Informationen zur Situation.
Azubi A hat im September 2018 seine Ausbildung fertig gebracht. Sitzt im Ordnungsamt auf einer EG8 Stelle.
Macht seit einem halben Jahr alle Aufgaben voll umfänglich.
Bekommt aber durch ein erlassenes Aufstiegskonzept vom BM und Personalservice nur EG5 Stufe 1. Nach einem weiteren Jahr EG6, usw.. Sodass er erst nach 4 Jahren die Bezahlung nach EG8 bekommt.
Ist das tarifrechtlich vertretbar?
Absolute Ausbeutung aus meiner Sicht.
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Guten Morgen zusammen,
ich habe eine kurze Frage zum Überstundenzuschlag außerhalb der Rahmenarbeitszeit.
Unser Rahmenarbeitszeit sind von Mo. - Do. 7.00 Uhr - 18.30 Uhr u. Fr. von 7.00 - 14.00 Uhr bei einer 39 Stunden Woche/ Tvöd Kommune. (Mo- Do. 8,5 Std. u. Fr. 5 Std.)
Leider kommt es häufiger dazu, dass wir Freitag Nachmittag und Samstag arbeiten. Natürlich erhalten wir die zusätzlichen Stunden auf unsere Gleitzeitkonto und können die bei Gelegenheit abbummeln. Das ist auch alles ok.
Nun zur Frage:
Bekommt man IMMER der Überstundenzuschlag, wenn man außerhalb der regulären Rahmenarbeitszeit arbeitet? Auch wenn man in der drauf folgenden Woche mal eher nach hause geht oder sich einen Tag frei nimmt.
Falls noch mehr Details benötigt werden, dann bitte ich um eine kurze Rückmeldung.
Ich freue mich über eine Antwort.
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo,
meine Frage ist:
Wie formuliere ich am Besten ein Schreiben ans Jugendamt wo ich um Beendigung der Unterstützung zur Hilfe zur Erziehung bitte?
Silke
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Ich gehe am 30. November 2020 mit 65 Jahren in Rente.Steht mir anteilmäßig eine Einmalzahlung zu ?
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Unfassbar, wie mit uns Beamten in diesem Land umgegangen wird.
Wertschätzung sieht anders aus.
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Guten Tag,
ich trete bald eine neue Stelle an und wurde gebeten, auch mal zu schauen, wo man mich als Diplom-Pädagogin eingruppiert. Ich habe Erziehungswissenschaften an der Uni studiert und der Abschluss ist Diplom- Pädagoge. Oft wird das gleichgesetzt mit einem Abschluss der FH (Sozialpädagoge), was aber eben ein Unterschied ist. Ich arbeite im klinischen Bereich und mache im Endeffekt die gleiche Beratung wie unsere Psychologen und biete Gruppentherapien an. Auf der Arbeit zuvor wurde ich in die S12 eingruppiert, habe aber genau die gleiche Arbeit gemacht wie unsere Psychologen (Diagnostik, Beratung, Gutachenten, Therapie etc...). Da war ich meiner Meinung nach falsch eingruppiert. Habt ihr Erfahrungen oder Tipps? Lieben Dank und viele Grüße
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Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Ich bin als VFA unbefristet in EG 9a eingestuft. Aufgrund von Gesetzesänderungen zum 01.01.2018 hat sich meine Stelle wesentlich verändert, sodass nun eine neue Stellenbewertung erfolgt. Möglicherweise ist die Stelle 9b (Kollegen, die die Aufgaben ausüben, nur für einen anderen Personenkreis bekommen auch 9b). Also kann es schon sehr wahrscheinlich sein, dass auch meine Stelle 9b wird.
Jetzt meine Fragen:
- sollte die Stelle tatsächlich 9b werden, was passiert da mit mir?
- greift hier dann die Tarifautomatik, wenn die feststellen, dass die Tätigkeit bereits seit dem 01.01.2018 höherwertig ist und ich die Arbeit bereits 17 Monate ausübe?
Finde irgendwie keine Antworten auf meine Fragen ??♀️?
Vielen Dank schon mal ?
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ich möchte gern eine Versetzung beantragen, weiß aber nicht, wie man das konkret formulieren muss.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Gibt es da vielleicht ein Formular?
Ich arbeite z.Z. für die Justiz NRW (GeStA) und würde gern in die ordentliche Gerichtsbarkeit oder auch in die außerordentliche Gerichtsbarkeit wechseln.
Vielen Dank.
Lieben Gruß
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Hallo falls jemand Fragen oder Anregungen zur Prüfung hat oder Näheres weiß kann man sich ja mal austauschen
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Moin.
Die Teilhabe an Sitzungen der Vertretung in meiner heimatlichen Kommune ist an manchen Sitzungstagen nur beschränkt möglich. Dies deshalb, weil es im Sitzungsraum nur an die 40 Sitzplätze, dazu noch einmal die gleiche Anzahl an Stehplätzen gibt. Es gibt Sitzungen, wo diese Kapazität mehr als ausgeschöpft wird. Der eine oder andere Zuschauer dann darauf verzichtet, der Sitzung beizuwohnen.
Die eingeschränkte Größe des Sitzungsraumes ist auch für die Angehörigen der Vertretung nachteilig. Die Platzanordnung erfolgt in U-Form. Am kurzen Schenkel des Us sitzen die Mitarbeiter der Verwaltung und der Hauptverwaltungsbeamte. An den beiden langen Schenkeln die Angehörigen der Vertretung. Diese sitzen mit 16 Personen Rücken an Rücken zueinander.
Für den Hauptverwaltungsbeamten und die Mitarbeiter der Verwaltung ist der derzeitige Sitzungsraum praktisch, weil er sich im Verwaltungsgebäude befindet. Vorhandene größere Sitzungsräume würden für die Verwaltung also einen höheren Wege- und damit Zeitaufwand bedeuten.
Formell ist eine Sitzungsöffentlichkeit also gegeben. De fakto ist sie aber durch die beschriebenen Limitierungen mehr oder weniger erheblich beschnitten.
Meine Frage: steht es trotz der beschriebenen Situation im Belieben des Hauptverwaltungsbeamten, Sitzungen nach wie vor in dieser räumlich eingeschränkten Örtlichkeit stattfinden zu lassen, oder gibt es einen - wo auch immer beschriebenen - Anspruch, einen größeren Sitzungsraum auszuwählen?
Gruß an alle Interessierten.
Noch mehr Grüße an alle, die mir sachkundige Antworten geben können.
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Ich arbeite in einem Landratsamt und habe unseren Hausmeistertrupp in meinem Fachbereich.
Die Hausmeister haben alle eine 3 jährige abgeschlossene Berufsausbildung (Heizungsinstallateur, Zimmerer und Schreiner) und viele Jahre Berufserfahrung in unterschiedlichen Bauberufen und als Hausmeister.
Sie sind in der Entgeltgruppe 4 eingruppiert.
Die Personalstelle sagt, da die Hausmeister nicht überwiegend in ihrem gelernten Beruf arbeiten, sondern es nur ein kleiner Teil ihrer Hausmeistertätigkeit ausmache, wäre eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 nicht möglich.
Ein Maler, der als Maler angestellt wird und überwiegend Malertätigkeiten ausübt, könne in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden.
Meiner Ansicht nach, ist dies so nicht fair, da die Hausmeister aus ganz vielen Tätigkeitsbereichen Fähigkeiten besitzen müssen.
Kann mir jemand sagen, ob die Einschätzung unserer Personalstelle stimmt, oder ob es doch auch Möglichkeiten gibt, eine Eingruppierung der Hausmeister in die Entgeltgruppe 5 vorzunehmen?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen! Vielen Dank schon mal.
Andrea
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Guten Morgen liebe Leute,
würde gerne von euch wissen wie bei euch in den Kommunen die Vollstrecker eingruppiert sind?
Und dann auch am besten mit Einwohnerzahl.
Würde da gerne ein paar Vergleiche einholen um dann zu schauen ob ein Antrag auf Höhergruppierung realistisch wäre.
Danke schonmal im Voraus.
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Darf mein Chef die Rufbereitschaft vertraglich ändern?
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Hallo! Ich habe Kauffrau für Bürokommunikation im öffentlichen Dienst gelernt ! Bin in EG 6 eingestuft, habe am 01.06.18 höherwertige Tätigkeiten übernommen und möchte gerne in EG 8 eingestuft werden. Ist dies mit meiner Ausbildung möglich?
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Hallo
Meine Frage betrifft die Gehaltsgruppe E5.
Angenommen ich bin in Teilzeit (26 Std.wöchentlich)
angestellt. Wie hoch ist dann das Bruttoentgeld?
Danke,
Sabine
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