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Hallo, ich bin als Abteilungsassistenz nach TV-L in die E8/Stufe 6 eingestellt. Habe eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung zur Großhandelskauffrau und zusätzliche Weiterbildung als IHK-Managementassistentin. Zusätzlich bekomme ich Zusatzentgelt. Da ich später keine höhere Stufe beantragen kann und mehr Geld bekommen, würde ich gern wissen ob ich in die Entgeltgruppe 9 höhergruppiert werden kann ohne einen Studiumabschluss? Vielen Dank vorab. Leenah6
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Was ist Erschwerniszulage BTV 840?
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Hallo zusammen,
ich habe mich für den öffentlichen Dienst bei der Landeshauptstadt Düsseldorf beworben.
Nun erhalte ich bald meine Email, wann das finale Auswahlgespräch stattfinden wird.
Hat jemand das Vorstellungsgespräch per Teams, oder die vergangenen Jahre in ****** bereits absolviert ?
Über Erfahrungen und Tipps würde ich mich freuen 😊👍🏻
LG
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Hallo alle,
es geht um TV-L. Mein Job ist in E9b angesiedelt. Nun soll ein neuer Mitarbeiter kommen, der dieselbe Stelle bekommen soll. Dank positivstem Eindruck im Vorstellungsgespräch, will Chef alles tun, damit er gleich in E13 kommt, wobei es immer noch um den E9-Job geht. Geht das einfach so? Auch von einer Verbeamtung war schon die Rede, obwohl die Stelle gar nicht dafür ausgeschrieben war. Bekommt der Chef das wirklich durch? Wenn ja, kann ich dann dasselbe fordern?
Danke schon mal.
Gast
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Werden Frühe Hilfe Fachkräfte in S 14 eingruppiert ?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin eingestellt, die bereits eine Erwerbsminderungsrente erhält.
Meine Fragen: Hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Krankengeld, Krankengeldzuschuss?
Ist Sie zvk-pflichtig?
Wir wissen folgendes:
Kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht bei Bezug einer Altersrente oder einer vergleichbaren Leistung (§ 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD), d. h. während der Rente keine Fehlzeit ZK mehr möglich! Ausnahme: Rente wurde schon vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bezogen.
Gibt es dazu irgendwo einen Kommentar?
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Hey alle zusammen 
Vor mir habe ich 3 Zusagen verschiedener Städte für das Studium Bachelor of Law liegen (45k Einwohner vs. 75k Einwohner vs. 650K Einwohner).
Die kleinen Städte:
Bei den kleineren Städten kennt mich die gesamte Ausbildungsleitung und man hält jetzt schon viel von mir, da ich bereits ein abgeschlossenes Studium mitbringe und meine Leistung im Einstellungstest/Vorstellungstest sehr gut war. Ich würde mit 5 Personen das Studium anfangen, alle anderen haben ihr Studium davor abgebrochen gehabt oder haben noch keine Qualifikationen. Allerdings gibt es nicht so viele Stellen bei den kleineren Städten und ich denke mir im Umkehrschluss, dass man dadurch weniger Aufstiegs-/Weiterbildungs-/Wechselmöglichkeiten in der Zukunft wahrnehmen kann. Bei der kleinsten Stadt gibt es bestimmte Bereiche wie das Jobcenter nicht, da die Stadt kreisangehörig ist und das Jobcenter im Zentrum des Kreises ist. Wahrscheinlich werde ich im Studium in den praktischen Abschnitten keine Auswahlmöglichkeiten / Wunschmöglichkeiten bekommen. Auch nach dem Studium nicht. Außerdem würde ich vielleicht mal in eine noch größere Stadt wechseln wollen, vielleicht würde die Entscheidung für die kleine Stadt ein Minuspunkt darstellen da die Verwaltung einer kleinen Stadt ja anders aufgebaut ist.
Die große Stadt:
Bei der größeren Stadt kennt mich die Ausbildungsleitung nicht. Ich bin einer der 50 weiteren die das Studium antreten werden, und die Hälfte dieser Personen haben wahrscheinlich ebenfalls zusätzliche Qualifikationen vorzuweisen. Dafür gibt es fast 10X mehr Stellen in dieser Stadt, sprich: größere Aufstiegs-/Weiterbildungs-/Wechselmöglichkeiten und in den praktischen Abschnitten des Studiums Wunschmöglichkeiten, da die Verwaltung mehrere Bereiche umfasst. Nach dem Studium bekomme ich sicherlich auch eine freie Auswahl in welchem Bereich ich eingesetzt werden möchte. Die Stadt hat 4-5 Jobcenter, und allein dass zeigt ja, dass die Stadt einem mehrere Möglichkeiten bieten kann. Falls ich später mal in eine größere Stadt wechseln möchte, könnte die jetzige große Stadt ja ein Pluspunkt darstellen.
Für welche Stadt würdet ihr euch unter Berücksichtigung dieser Aspekte entscheiden? Ich tendiere eher zur größeren Stadt.
Lieben Gruß an alle
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Hallo,
ich bin verbeamtete Sonderschullehrerin in Baden-Württemberg und arbeite 16 Deputatsstunden (= 61,5 % = Teilzeit aus familiären Gründen, 26 wären Vollzeit).
2020 habe ich eine Weiterbildung in Kunsttherapie begonnen - meine eigentliche Leidenschaft, wie ich festgestellt habe.
Nun möchte ich ein zweites Standbein aufbauen, konnte bisher jedoch noch keine befriedigende Antwort auf folgende Fragen finden:
1. Könnte es ggf. bei der Genehmigung dieser Nebentätigkeit (Selbständiges Dienstleistungsgewerbe) Probleme geben?
2. Wieviel Stunden darf ich nebenher arbeiten, also wie wird demnach bei meiner Teilzeit die 40-Prozent-Regel im Nebentätigkeitsrecht gewertet?
3. Wieviel Einkommen dürfte ich ggf. höchstens haben?
HG
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Hallo,
Ich hoffe ich erhalte auf diesem Weg Hilfe und Quellen zu diesem Thema.
Folgende Situation. Wir Haben bei uns das Rufdienstmodell.
Wenn wir nun an einem Feiertag Rufdienst haben und gerufen werden erhalten wir insgesamt 130% an Stunden auf unser Zeitkonto für den Einsatz. Plus die 35% Feiertagszuschlag für die tatsächlichen geleisteten Stunden als Auszahlung.
Meiner Meinung nach ist das nicht Richtig, bei der Berechnung fehlen 100% Zuschlag ( Egal ob Zeitkonto oder Auszahlung) Weil 130% fallen auf den Rufdienst und 135% auf den Feiertag , somit sollten es insgesamt 265% sein oder?
Unsere Personal Abteilung sieht das aber anders und gibt als Grund ein Kumulierungsverbot an. Dieses finde ich aber nicht. Steht sowas nicht dann auch im Tarifvertrag?
Habt ihr evtl. auch Beispiele für mich wo es anders läuft oder ist das richtig und ich muß mich damit zufrieden geben?
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Guten Tag!
Kurz zur Vorgeschichte, Tarifbeschäftigter, Ausbildung vor mehr als 20 Jahren, leider nur Quali (was wohl dem heutigen Realschulabschluss gleichzusetzen ist). Stelle in einer deutschen mittelgroßen Stadt, Abteilung Einwohnermelde und Ordnungsangelegenheiten. Verhältnis Beamte:Angestellte 70:30. Vor 15 Jahren vom Einwohnermeldeschalter zu Ordnungsangelegenheiten aufgestiegen (E5 zu E8).
Jetzt zum Problem, junge Kollegin, Angestellte, Angestelltenlehrgang 2 absolviert, der Rest Beamte. Nun war vom Behördenleiter schon immer die Hebung der Stellen geplant, was wohl (trotz Corona) in Kürze soweit sein dürfte. Nun wurde mir nahegelegt, dass mir für die gehobene Stelle nun leider die Vorbildung fehlt, was zur Folge hat, dass ich (nach 15 Jahren augebübter Tätigkeit, weil die ändert sich nicht großartig, evtl kommen Verwaltungsakte dazu) wohl auf einmal nicht mehr befähigt bin. Immerhin hat man mir schon eine frei werdene Stelle wieder am Einwohnermeldeschalter in Aussicht gestellt (welche Freundlichkeit).
Nun ,eine Frage, warum werde ich nach 15 Jahren der Tätigkeit als nicht mehr befähigt angesehen, nur weil es dann im gehobenen Dienst ist? Zählt hier Erfahrung nicht? Warum geht es augenscheinlich bei den Beamten (wohl mit Sonderzulage)? Ich ziehe wirklich in Erwägung zu klagen, vorallem vor dem Hintergrund, dass es möglich ist, Ministerin für Verteidigung zu werden ohne jegliche berufliche Erfahrung usw. Schein so, dass es ab gewissen Ebenen wohl möglich ist, gehobene Tätigkeiten ohne nötige Erfahrung zu besitzen.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, bzw. sagen ob es sich lohnt, vor Gericht zu ziehen. Ich mein, sowas kann doch nicht sein. Nach 15 Jahren Erfahrung und geleisteter Tätigkeit. Und die ein oder zwei Verwaltungsakte sollte ich doch auch hinbekommen, bzw. weshalb können es die gleichwertig ausgebildeten Beamten und ich als Angestellter nicht, sondern müsste hierfür eine dreijährige Weiterbildung machen. Das ist in meinen Augen unfassbar.
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen welche Voraussetzungen man in MV erfüllen muss um verbeamtet zu werden? In der Stellenausschreibung steht: Möglichkeit der Verbeamtung wenn alle Kriterien erfüllt sind. Was sind die Kriterien?
Viele Grüße
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Hallo,
mich interessiert, wie es bei Euch mit mind. zwei Personen im Bürgeramt mit den Aufgabenverteilungen bestimmt ist.
Wir haben hier sooo viele Aufgaben neben Melde- und Passwesen (Gewerbe, Hund, Müll, Zweitwohnsitzsteuer, Fundbüro, Fischereischeine, Beschaffung Büromaterial, Telefon, Post ...) und keiner kann alles und von den vier Personen meint eine Person alles zu können, kann es aber nicht.
Habt ihr jeweilige Schwerpunkte? Einer macht primär Meldesachen, der andere Passangelegenheiten, wiederum ein anderer kümmert sich um Auskunftsersuchen, X-Meldungen macht dann noch ein anderer ...
Oder muss bei Euch jeder alles können?
Ich präferiere ja genau das, aber unsere Chefin will das nicht, weil in ihren Augen alles gut läuft. Und dabei läuft eben nicht alles. Es gibt von allen Personen immer mal zu viel Luft, wo dann eben Dinge von den anderen gemacht werden können und genau das aber nicht geschieht, weil es sonst keiner kann?
Wo seht ihr bitte Vor- und Nachteile?
Danke.
Grüße
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Guten Abend,
ich habe nächste Woche eine Gehaltsverhandlung für einen Job bei Stadtwerken (NRW).
Bei der Stelle wird ein Elektro- bzw. Projektplaner gesucht. Leider habe ich keinerlei Erfahrung mit dem Thema Tarifverträge.
Zu mir:
Ich schließe gerade mein Masterstudium im Fach Elektrotechnik ab.
Meine Masterarbeit habe ich im gleichen Bereich geschrieben, in dem ich auch arbeiten würde.
Ich habe bereits seit einigen Jahren als Werkstudent im Bereich Projektmanagement gearbeitet, auch wenn die Aufgaben mehr eine unterstützende Arbeit hatten.
Ich würde gerne für das Gespräch vorbereitet sein und dementsprechend hier gerne Feedback erhalten. Laut Tarifvertrag (NRW) würde ich in EG11-13 eingestuft werden.
Jetzt ist mir bewusst, dass ich noch Berufsanfänger bin und habe mir deshalb EG 10 als Einstufung als Ziel gesetzt.
Bei den Stufen bin ich mir absolut unsicher, deswegen habe ich da noch keine genaue Vorstellung.
Ist das zu hoch gegriffen? Im Gespräch war evtl. von EG 8 die Rede, wobei da der Leiter der Abteilung selber unsicher war und das noch besprechen musste.
Vielen Dank für euer Feedback und bleibt gesund!
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Ist es zulässig in der Corona Pandemie meinen Arbeitsvertrag TVöD zurückzustufen in einen Minijob?
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Hallo,
ich arbeite in einem Krankenhaus als Ärztin in Weiterbildung und möchte wissen, ob meine Berufstätigkeit zu den öffentlichen Dienste gehört oder nicht.
Viele Grüße
Auad
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