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Geschrieben von: Gast, 16.12.2021, 13:53, Forum: TV-L, Antworten (2)

Ich bin pensionierter StD, also A15, und arbeite seit September 2021 an einem staatlichen Gymnasium auf Angestelltenbasis. Ich wurde E14 eingestuft. Müsste das in meinem Fall nicht E15 sein?

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2021, 12:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Guten Morgen,

Ein PR ist nur beschlussfähig, wenn die Hälfte seine Mitglieder anwesend ist (ggf. auch durch Ersatzmitglieder) § 39 BPersVG.
Ferner besagt § 40 BPersVG, dass in Angelegenheiten, die nur eine Gruppe betreffen, nach gemeinsamer Beratung eine Beschlussfassung durch die Vertreter der betroffenen Gruppe erfolgt. 

Dem PR gehören noch Vertreter dieser Gruppe an, diese nehmen aber an der aktuellen Sitzung nicht teil (krank, Urlaub, Lehrgang).
In diesem Fall, wird die Beschlussfassung ausgesetzt und der TOP auf die nächste Sitzung vertagt. Beschlüsse, die ohne Gruppenmitgliedern gefasst wurden, sind unwirksam.

Wie sieht es aber aus, wenn von 5 Gruppenmitgliedern nur eine Person dieser Gruppe an einer Sitzung teilnimmt. 
Nach den Bestimmungen des BPersVG § 39 u. 40 ist der PR beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Aber wann ist eine Gruppe beschlussfähig? Kann ein einzelnes Mitglied einen Gruppenbeschluss herbeiführen, wenn das gremium beschlussfähig ist?
Wenn ja, wo steht es geschrieben.

Dienststelle d. Bundes Bund, Mitglieder im PR: 20 (Grp1 = 15 / Gruppe 2 = 5), Grundlage: BPersVG, Bundesland: SH

Beste Grüße aus Schl.-H.

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2021, 12:03, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen, wie hoch ist das Gehalt, wenn im Jobangebot folgende Angabe steht: "E 8 erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD"?

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Geschrieben von: Gast, 15.12.2021, 22:05, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo.

Ich finde einfach nichts Oassendes im Internet, nun muss ich doch mal hier fragen... vllt kann mir jmd. helfen.

Ich habe Februar 2018 meine Ausbildung zur ex. Altenpflegerin bestanden.
Ein halbes Jahr in einem Altenheim gearbeitet und schließlich habe ich Oktober 2018 in einer Rehaklinik, Neurologie auf der IMC begonnen, bis heute. (Eingruppiert in P8)
Auf meinen Abrechnungen konnte ich entnehmen dass ich P8 eingruppiert bin und mit Stufe 2 begonnen habe. Ich bin im Februar 2019 in Stufe 3 gestiegen.
Laut AVR, Internet usw. müsste ich nach 3 Jahren, sprich Feb. 2022 in Stufe 4 steigen ODER liege ich da falsch? Es heißt nach 3 Jahren in Stufe 3 geht es in Stufe 4. Habe ohne Unterbrechung dort gearbeitet..

Warum ich das frage, ich habe vor, den AG zu wechseln, wohl zum 1.04.22, dann wäre ich im Grunde schon in Stufe 4, wenn ich richtig liege mit 3 Jahren in Stufe 3.
Es bleibt der AVR und ebenfalls Kath. Krankenhaus bestehen. Nur bin ich dort nicht mehr auf der IMC, heißt auch keine P8 mehr.

Nun möchte man mich in P7 stecken. Was korrekt ist. Aber Stufe 3 ? Und man sagt mir, ein Aufstieg in Stufe 4 wäre dann erst im Februar 2024.
Im Grunde wurde ja nichts übernommen vom vorherigen AG, und 6 Jahre um eine Stufe höher zu kommen?
Ich bin verwirrt :-D

LG

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Geschrieben von: Gast, 15.12.2021, 17:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe zum 31.3.2022 gekündigt und habe noch mehr als 3 Wochen Urlaub + Überstunden, so dass ich bereits Anfang März meinen letzten Tag haben werde. Nun meint mein Arbeitgeber, ich muss die Tage anders nehmen, also nicht "voranstellen", so dass ich im März noch die "Neue" einlernen kann. Ich muss hier vllt. einfließen lassen, dass ich nicht "in Gutem" gehe, sondern sehr verärgert bin. Ich mache meine Arbeit jedoch natürlich noch weiter bis zum letzten Tage (das hatte ich zumindest seither vor).

Hat jemand eine Idee wie sich das mit dem Urlaub verhält? kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, den Urlaub z.B. wochenweise auf Januar und Februar und März zu verteilen?

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Geschrieben von: Gast, 15.12.2021, 07:18, Forum: TVöD, Antworten (1)

Guten Morgen,

wir werden in den TVöD überführt. Wenn man seinen Änderungsvertrag erhält kann man diesen unterschreiben und läuft dann über Tarif oder man unterschreibt nicht und behält seinen Individualvertrag. Falls man nicht mit seiner Eingruppierung einverstanden ist, wurde uns im Personalbüro gesagt, soll man unterschreiben und dann einen Widerspruch machen. Ist das richtig, oder kann man den Widerspruch auch machen ohne zu unterschreiben (dann würde man ja theoretisch die Bedingungen akzeptieren) ?

Euch einen schönen Tag.

Stephanie

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2021, 22:23, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
welche Eingruppierung kann man als Energiefachwirt bei einem mittelständischen Stadtwerk verlangen, wenn ich demnächst die Projektleitung für unser Fernwärmenetz übernehmen soll?
Das Netz wird neu übernommen und es muss alles neu aufgebaut und organisiert werden. Eine Stellenausschreibung dazu gibt es nicht,da die Stelle intern vergeben wird. 

Zudem habe ich auch vor einem Jahr den Abrechnungsbereich der EEG Anlagen mit allem drum und dran übernommen, was auch sehr sehr viel Fachwissen erfordert (auch inkl. Eigenverantw. Meldungen an den ÜNB). 

Gehaltsverhandlungen stehen jetzt an. Ich tendiere zur 11 oder 12 (TV-V), habe aber absolut keine Vergleiche. Bisher bin ich in 8-4.

Danke für euer Feedback

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2021, 22:07, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Guten Abend zusammen. 

Ich bin seit 4 bis 5 Jahren im Krankenhaus tätig und zZ in P5 Stufe 3. Ich habe jetzt jedoch die Möglichkeit in P6 aufzurücken (beim selben Arbeitgeber). 
Bleibe ich dann in Stufe 3,oder falle ich zurück?

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2021, 19:12, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo Forum, 

Ich arbeite seit ca 5 Jahren als Krankenpflegehelfer (1- jähriges Examen) auf einer internistischen Station einer großen Berliner Klinik (Tvöd-P). 
Jetzt haben wir hier den Sonderfall des neuen Tarifvertrags Entlastung, wonach es einen Examinierten/Patienten Schlüssel gibt der nicht unterschritten werden darf. Unter anderem bedeutet dies, es müssen immer mind 2 examinierte im Nachtdienst sein. 
Meine eigentliche Frage ist, darf mir der Arbeitgeber meinen Schichtdienst sozusagen "streichen"? Sprich mir fallen jegliche Schichtzulagen weg, sowie Urlaubstage? 

LG

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2021, 17:08, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo,

ich bin in der EG 8 als Fakultätssekretärin, übernehme aber schon seit 5 Jahren den kompletten Eventbereich zu 90 % , der dem Pressesprecher mit einer E13 zugeteilt ist. Nun ist es absehbar, dass der Pressesprecher in Ruhestand geht und die Bereiche Presse und Event sollen aufgeteilt werden. Ich habe keinen Bachelor oder Studium und gelte zu den sonstigen Beschäftigten, die trotzdem die gleichen Fähigkeiten besitzen. Meine Frage: In welche EG kann ich als sonstige Beschäftigte für den Eventbereich eingestuft werden?

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2021, 11:41, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Wie ist das mit stellvertretenden Leitungen in den Kitas, gibt es hierfür Regelungen?

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2021, 08:27, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite seit Oktober 2018 durchgehend Vollzeit in Pflegeheimen und 6 Monate im Krankenhaus auf Palliativ. Seit dem 01.11.2021 arbeite ich wieder in einem Akutkrankenhaus und bin in P7 Stufe 3 eingruppiert. Ist das normal?

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2021, 17:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo Zusammen,
könnte jemand definieren, was Richtlinien für die personelle Auswahl bei Einstellungen genau umfasst?
Wenn geäußert wird, dass eine Bepunktung der Kandidaten erst nach den Gesprächen mit mehreren Kandidaten erfolgt...
könnte das schon als Mitbestimmungstatbestand angesehen werden?

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2021, 16:44, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo, ich habe schon ein wenig recherchiert, aber nichts darüber gefunden, ob ein Landesbeamter (NRW) in ein Bundesamt eines anderen Bundesamtes (Niedersachsen) ABGEORDNET werden kann (für drei Jahre).
Bisher habe ich immer nur zu Versetzungen etwas gefunden.
Ich freue mich auf zahlreiche Rückmeldungen von Euch.
Mit kollegialen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2021, 14:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mir nicht in welcher Entgeltgruppe der "GIS Fachbereich" eingruppiert wird.

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