16.12.2021, 12:39
Guten Morgen,
Ein PR ist nur beschlussfähig, wenn die Hälfte seine Mitglieder anwesend ist (ggf. auch durch Ersatzmitglieder) § 39 BPersVG.
Ferner besagt § 40 BPersVG, dass in Angelegenheiten, die nur eine Gruppe betreffen, nach gemeinsamer Beratung eine Beschlussfassung durch die Vertreter der betroffenen Gruppe erfolgt.
Dem PR gehören noch Vertreter dieser Gruppe an, diese nehmen aber an der aktuellen Sitzung nicht teil (krank, Urlaub, Lehrgang).
In diesem Fall, wird die Beschlussfassung ausgesetzt und der TOP auf die nächste Sitzung vertagt. Beschlüsse, die ohne Gruppenmitgliedern gefasst wurden, sind unwirksam.
Wie sieht es aber aus, wenn von 5 Gruppenmitgliedern nur eine Person dieser Gruppe an einer Sitzung teilnimmt.
Nach den Bestimmungen des BPersVG § 39 u. 40 ist der PR beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Aber wann ist eine Gruppe beschlussfähig? Kann ein einzelnes Mitglied einen Gruppenbeschluss herbeiführen, wenn das gremium beschlussfähig ist?
Wenn ja, wo steht es geschrieben.
Dienststelle d. Bundes Bund, Mitglieder im PR: 20 (Grp1 = 15 / Gruppe 2 = 5), Grundlage: BPersVG, Bundesland: SH
Beste Grüße aus Schl.-H.
Ein PR ist nur beschlussfähig, wenn die Hälfte seine Mitglieder anwesend ist (ggf. auch durch Ersatzmitglieder) § 39 BPersVG.
Ferner besagt § 40 BPersVG, dass in Angelegenheiten, die nur eine Gruppe betreffen, nach gemeinsamer Beratung eine Beschlussfassung durch die Vertreter der betroffenen Gruppe erfolgt.
Dem PR gehören noch Vertreter dieser Gruppe an, diese nehmen aber an der aktuellen Sitzung nicht teil (krank, Urlaub, Lehrgang).
In diesem Fall, wird die Beschlussfassung ausgesetzt und der TOP auf die nächste Sitzung vertagt. Beschlüsse, die ohne Gruppenmitgliedern gefasst wurden, sind unwirksam.
Wie sieht es aber aus, wenn von 5 Gruppenmitgliedern nur eine Person dieser Gruppe an einer Sitzung teilnimmt.
Nach den Bestimmungen des BPersVG § 39 u. 40 ist der PR beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Aber wann ist eine Gruppe beschlussfähig? Kann ein einzelnes Mitglied einen Gruppenbeschluss herbeiführen, wenn das gremium beschlussfähig ist?
Wenn ja, wo steht es geschrieben.
Dienststelle d. Bundes Bund, Mitglieder im PR: 20 (Grp1 = 15 / Gruppe 2 = 5), Grundlage: BPersVG, Bundesland: SH
Beste Grüße aus Schl.-H.