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Geschrieben von: Gast, 08.09.2022, 18:34, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

In dem Artikel von Haufe ist das Thema Personalgespräch bereits gut erklärt.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozia...30558.html

In der kommenden Woche bin ich als PR Mitglied bei einem Personalgespräch dabei, in dem der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer erheben wird, an dessen Ende entweder ein Auflösungsvertrag oder eine fristlose Kündigung stehen wird.
Die Vorwürfe sind berechtigt und konkret und lassen sich auch nicht aus dem Weg räumen, da es hierfür mehrere Zeugen gibt. 

Meine Frage zielt darauf ab, ob man dem Arbeitnehmer die Empfehlung geben kann, zu dem Tatbestand keine Aussage zu machen um sich nicht noch weiter zu belasten, bzw. in ein Wortgefecht zu verstricken, das am Ende nachteilig für den Arbeitnehmer ausgehen könnte. Man muss dem Arbeitgeber ja nicht noch mehr Argumente liefern, die eine mögliche Kündigung weiter untermauern.

Wer hat dazu Erfahrungen und kann Tipps geben?

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Geschrieben von: Gast, 08.09.2022, 17:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo liebes Forum,

ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob in der Gastronomie und einen Minijob im öffentlichen Dienst.
Es geht um den Minijob. Vereinbart waren 450 € Grundgehalt.
Auf meine Rentenversicherungspunkte wollte ich nicht verzichten. Die 16,20 € gehen natürlich davon ab.
Mein Arbeitgeber sagt aber nun, dadurch dass ich eine erst Beschäftigung habe, bekomme ich ein geringeres Gehalt.
 
Das sieht folgendermaßen aus:
    410,00 €  Grundgehalt
-     15,90 €  mein staatlicher Rentenbeitrag
=  394,10 €  Gehalt
 
Laut Lohnabrechnung:
     410,00 € Grundgehalt
+     16,40 € Zusatzbeitrag
+     31,78 € ST/SV Anteil ZVK
=    441,78 € Brutto.
 
Damit übersteige ich nicht die 450,00 € Grenze.
 
Meine Frage:
 
Darf mein Arbeitgeber seine Kosten von meinem Bruttogehalt abziehen, damit ich nicht über die 450,00 € Grenze komme?
Wie gesagt, sie begründen es mit meiner anderen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung und der Gastronomie.  
 
Die 16,40 € muss ich ja wohl im öffentlichen Dienst pflichtversichert für die ZVK zahlen  Icon_sad , auch wenn ich nicht 5 Jahre dort arbeiten werde und das Geld einfach verpuffen wird !!!
 
Vielen Dank für eine Antwort
Karin

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Geschrieben von: Gast, 08.09.2022, 12:31, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Arbeitgeber lehnt gewählte Person als Personalratsvorsitz ab und verweigert jegliche Zusammenarbeit. Gewerkschaft wurde eingeschaltet. Kann der Verwaltungsgerichtsweg Abhilfe schaffen und auf was sollte man klagen?

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Geschrieben von: Gast, 08.09.2022, 12:10, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich wurde im April 2021 verbeamtet auf Widerruf, vorher war ich als Angestellter in meiner Behörde tätig. Ich habe im April 2022 meine Laufbahnprüfung abgeschlossen und wurde umernannt zum Beamten auf Probe. Im März 2021 hatte ich meinen Personalerin gesagt, dass ich einen Beihilfeantrag brauche. (Wollte einfach alles erledigt haben, damit ich während der Laufbahn keine Rennerein habe). Hatte auch einen Antrag bekommen und diesen unterschrieben (da ich ja nicht der erste feuerwehrtechnische Beamte bin, dachte ich, es wird das alles seine Richtigkeit haben). Dies war jedoch ein Antrag für pauschale Beihilfe, was sich jetzt vor kurzem herausgestellt hatte, als ich Leistungen von der indiviuellen Beihilfe geltend machen wollte. Es wurde mir nie gesagt, dass es zwei verschiedene Arten der Beihilfe gibt und kommuniziert wie welche abläuft. Da die pauschale Beihilfe ja unwiderruflich ist (und ich noch nicht das Ergebnis der Einzelfallprüfung habe) wollte ich euch mal fragen ob jemand Erfahrung gemacht hat mit der pauschalen Beihilfe oder wie man über Umwege doch in die individuelle Beihilfe rutschen kann. Da ich der Meinung bin, dass die individuelle Beihilfe besser ist für meine Zukunftsplanung. Zu mir noch: Ich bin 23 Jahre jung, nicht verheiratet und habe keine Kinder (die letzten beiden Punkte sollen sich aber iwann mal ändern).

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 08.09.2022, 11:23, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin Hausmeister in einer Verwaltung mit E 6. Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem die Programmierung, Überwachung, Behebung von Defekten der Haustechnik Beleuchtung, Heizung, Beschattung...mittels Software am PC mit umfangreichen Möglichkeiten. KNX Steuerung

Für die Feuerwehr repariere ich gelegentlich defekte Digitalfunkgeräte und kleine Mängel an Fahrzeugen.

Jetzt unterstütze ich seit über einem Jahr das Gebäudemanagement mit Prüfung von Angeboten, Beauftragung von Firmen und Klärung vieler technischer Angelegenheiten.
Umfang 60-75 Prozent meiner monatlichen Arbeitszeit.

Nun ist mir evtl. die E 7 in Aussicht gestellt worden, bin aber der Meinung, dass das eher E8 entspricht?!

Was sagt Ihr dazu?

Vielen Dank für eure Meinung

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Geschrieben von: Gast, 08.09.2022, 10:25, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Wonach werden Beamte bei den Kommunen bezahlt, BBesG? , ich habe gerade gelesen, dass Beamte der Kommunen dem TV-L zugeordnet sind.
Das habe ich ja noch nie gehört ist auch mit Sicherheit falsch!
Gruß Sabine

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Geschrieben von: Mascha, 08.09.2022, 03:18, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (2)

Hallo an Euch,

ich bin Erzieherin mit 17 Jahren Berufserfahrung aus diversen Bereichen der Jugendarbeit/ Jugendbildung.
Seit 12 Jahren bin ich als Erzieherin Leitung eines Jugendzentrums, also Offene Kinder- und Jugendarbeit, in einer Kommune angestellt. Hier arbeite ich mit zwei anderen Kolleg*innen. 

Meine Frage: Wie müsste ich als Erzieherin, als Leitung Jugendzentrum, mit der o.g. Berufserfahrung eingestuft sein? 

Bin gespannt auf Eure Antworten.
Liebe Grüße 
Mascha

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Geschrieben von: Gast, 08.09.2022, 01:59, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Bin Gesundheit und Krankenpfleger, arbeite seit 2003 in der LVR, werde nach der Tarifstufe P7/6 bezahlt. Habe durch Zufall mitbekommen, dass meine Kollegen nach Tarifstufe P8 bezahlt werden obwohl die die gleiche Ausbildung und sogar weniger Erfahrungen haben als ich !!!

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Geschrieben von: Gast, 07.09.2022, 16:44, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo und guten Tag,

kann ich als Angestellte im öffentlichen Dienst das LOB Gespräch und die Beurteilung ablehnen?
Und hat dies Konsequenzen?

Grüße

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Geschrieben von: Musi, 07.09.2022, 14:45, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, Antworten (2)

Hallo,

aktuell habe ich eine 100% Stelle als Musikschullehrkraft im öffentlichen Dienst (TVÖD 9b). Ist es rechtlich möglich bei einem Arbeitgeber in zwei 50% Teilzeitstellen mit unterschiedlichen Entgeldruppen (50% TVÖD 9b und 50% TVÖD 7) zu arbeiten? Würde gerne zu 50% in die Verwaltungsarbeit gehen und 50% weiterhin unterrichten.

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Julucpi, 07.09.2022, 13:04, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Tarif TVöD B /P
10 Jahre mit L1 L2 einschlägige Berufserfahrung
Januar Job gewechselt zum anderen Pflegedienst .
Meine Frage wäre welche Einstufung?

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2022, 19:10, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo an alle,

ich arbeite als Lehrkraft an einer Grundschule in Meißen und benötige Unterstützung durch einen Personalrat. Leider konnte ich bisher nicht herausfinden wer überhaupt für mich zuständig ist. 
Evtl. hat hier jemand eine Idee wo ich mich hinwenden kann.

LG

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2022, 18:07, Forum: TVöD, Antworten (1)

Es gibt Kollegen, die auf Grund langer Krankheit keine LFZ mehr erhalten. Ihnen soll ein Krankengeldzuschuss von der Kommune gezahlt werden. Einige Unklarheiten gibt es seitens der Betroffenen was die Berechnungsgrundlage angeht.

1. Lt. Beitrag aus TVÖD Office Professionell, Prof.Dr. Klaus Hock : "Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterscheidsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des SV-Trägers und dem Nettoentgelt gezahlt."  Unter Barleistung des Versicherungsträgers, verstehe ich den Auszahlungsbetrag, als Krankengeld -netto. Demzufolge wäre der Zuschuss das fiktive Nettoentgeld abzüglich des Netto-Krankengeldes (Auiszahlbetrag). Richtig oder falsch?

2. Von der Gewerkschaft Verdi Baden-Würtenberg gibt es ein Rechenbeispiel, in dem der Krankengeldzuschuss wie folgt berechnet wird:
Nettoentgelt abzüglich Bruttokrankengeld ergibt den Krankengelzuschuss.

Der Unterschiedsbetrag beider Varianten ist nicht unerheblich. Was ist die richtige Berechnungsmethode
für Kommunen in Sachsen?

V

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2022, 14:47, Forum: TV-V, Antworten (6)

Guten Tag, 

ich bin vor kurzem bei einem größeren Stadtwerk im Bereich Finanzen und Abschlüsse angefangen. Ich habe inzwischen 17 Jahre Berufserfahrung im Einzelabschlussbereich vorzuweisen. Von der Qualifikation habe ich ein Uni-Studium mit Abschluss als Dipl. - Kfm. (Uni). Nach meinem Start vor wenigen Wochen werde ich im neuen Unternehmen nun fast ausschließlich in der Konzernrechnungslegung eingesetzt. Welche TV-V Eingruppierung ist wohl die Richtige? Habe inzwischen das Gefühl, dass die Kollegen hier mit gleichem Werdegang deutlich höher liegen als ich. 
Besten Dank im Voraus für ein Feedback.

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2022, 12:26, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, kann ich als Dipl.Ing.(FH) in Bekleidungstechnologie und einer 6-monatigen Weiterbildung zum Mitarbeiter in der Öffentlichen Verwaltung einen Job als Quereinsteiger erhalten?

Bitte um Information.

Mit freundlichen Grüßen

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