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Geschrieben von: Gast, 20.12.2022, 11:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Laut Dienstplan hätte ich an den Weihnachtsfeiertagen Dienst. 
Wenn ich vorher einen Arbeitsunfall habe und nicht arbeitsfähig bin, stehen mir die Zulagen trotzdem zu, da ich ja eigentlich ohne Unfall gearbeitet und die Zulagen bekommen hätte?

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Geschrieben von: Gast, 20.12.2022, 10:36, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Hallo, 

ich hoffe hier kann mir einer weiterhelfen. Ich beende jetzt meine Ausbildung als Pflegefachfrau und starte im Krankhaus in P7, Stufe 3. Der Lohn wird gezahlt nach §11, Anlage 31, AVR. Soweit so gut. 

In dem Berechnungsbogen Anlage 31 zu den AVR (als Anlage zu meinem Vertrag) wird

a) die Regelvergütung (P7 Stufe 3)
b) sonstige Zulagen 100,00€

aufgeführt. 

Als Schlusssatz steht dann noch:
Das regelmäßigen Brutto-Entgelt beträgt = P7 Stufe 3

Hier wurde die Zulage nicht hinzugerechnet. Ist das richtig? Und ist auch die Zulagenhöhe korrekt?


Vielen Dank für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 20.12.2022, 08:06, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Kann mir jemand sagen, wo der Unterschied zwischen dem Integrationshelfer und der Fachkraft für Integration und Inklusion liegt ?
Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 19.12.2022, 19:39, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Bin am überlegen, ob ich zur Gemeinde, Stadt, dem Landkreis oder zum Staat wechseln soll.

Was denkt ihr, wo hat man es am Besten?

Beim Landkreis zb weniger Bürgernähe, und zB kein Unkraut zupfen, Kläranlage, oder Veranstaltungen wie bei der Stadt/Gemeinde.

Dafür ist der Winterdienst wohl anspruchsvoller.
Ingesamt bestimmt ist es bestimmt weniger ein Knochenjob in einer Straßenmeisterei?

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Geschrieben von: mbeyer, 19.12.2022, 15:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo ins Forum,

unsere Dienststelle wächst derzeit aufgrund zunehmender Aufgaben und Personaleinstellungen, aber auch durch die Teilung von Stellen auf mehrere Köpfe, in der Mitarbeiterzahl stark an.

Wir als Personalrat erwarten, dass hier in Kürze die Mitarbeiterzahl von 500 überschritten wird, d.h. nach § 42 Abs. 4 LPVG NRW steht dem Personalrat eine zweite Regelfreistellung zu.

Ein benachbarter Personalrat hat hierzu die Meinung vertreten, dass das Überschreiten o.g. Mitarbeiterzahl während der Wahlperiode des Personalrates keine zweite Regelfreistellung auslöst. Vielmehr kommt es an auf die Mitarbeiterzahl zum Stichtag "Beginn der Wahlperiode des PR", d.h. erst wieder am 1.7.2024.

Im LPVG NRW und einschlägigen Kommentaren finde ich keine Regelung, dass nicht auch eine "unterjährige" Überschreitung der Mitarbeiterzahl während der Wahlperiode zu einer zusätzlichen Regel-Freistellung führt.

Hab ich da was übersehen ?

Kollegiale Grüße vom Niederrhein ...

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2022, 23:30, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Bezahlung im öffentlichen Dienst im Krankenhaus in KR 9 entspricht bei AVR welcher Eingruppierung?

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2022, 22:13, Forum: TV-V, Antworten (2)

Hallo zusammen,
 
ich bin seit 2 Jahren in der EG 7 und betreue in einem kleinen Stadtwerk alle Haushalts- u. Gewerbekunden (Strom) im SLP Bereich (Beratung, Vertragsabschluss, Wechselprozesse, Abrechnung, Marketing). Vor drei Jahren merkte ich, dass die Aufgaben mich unterforderten und wurde in die Abrechnung der Individualkunden (RLM) und der Tarif- und Preispflege eingelernt.

Die Tätigkeiten habe ich nur als Vertretung für den Kollegen ausgeübt. Nachdem der Kollege in Rente gegangen ist und die Einarbeitung des neuen Mitarbeiters fehlgeschlagen ist, erledige ich auch die komplette Abrechnung, Wechselprozesse, Vertragsanlage im EDV System der Individualkunden (RLM).

Da bei uns nach und nach die ganze kaufmännische Abteilung in Rente gegangen ist, unterstütze ich die Kollegen im Forderungsmanagement, da alle Mitarbeiter neu bei uns angefangen haben und keine richtige Einarbeitung in unser EDV-System hatten.

Ich habe im November eine Fortbildung als Wirtschaftsfachwirt abgeschlossen. Obwohl ich viel mehr Leistung als meine Kollegen erbringe, passiert nichts bei meinem Gehalt. Ich überlege mir den Arbeitgeber zu wechseln, will aber davor das letzte Mal nach einer Gehaltserhöhung in die EG 9 nachfragen.

Was meint Ihr ? Ist die EG 9 realistisch?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2022, 13:57, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich habe seit dem 15.10.2022 eine neue Stelle im öffentlichen Dienst (TVÖD VKA West/ Eingruppierung 9b Stufe 4) angetreten und bin leider zwei Wochen nach Dienstantritt an Corona erkrankt. Mein Arbeitgeber hat daraufhin mein Entgelt für die 8 Krankheitstage nicht gezahlt (das ist ja richtig, weil ich innerhalb der ersten 28 Tage erkrankt bin). Aber meine anteilige Jahressonderzahlung ist KOMPLETT gestrichen - mit der Begründung, ich hätte keine 4 Wochen am Stück gearbeitet. Ist das richtig?

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2022, 16:55, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo,

mich beschäftigt die Frage, ob die private Nutzung von Fahrzeugen bzw. Maschinen eines Gemeidebauhofs durch Bauhof- oder Gemeindemitarbeiter zulässig ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Liegt es z.B. im Ermessen des Bürgermeisters, solchen Nutzungen zuzustimmen? In welchen Rechtssetzungen wird diese Frage geregelt? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern? Mich interessiert besonders Bayern.

Danke für eure Rückmeldungen!

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2022, 15:24, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (2)

Hallo, ich habe 3 Jahre Berufserfahrung in der Kita. Bin ich dann im TVöD in die Stufe2 oder 3 eingruppiert?

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2022, 22:32, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Steht mir Sonderurlaub zu, wenn mein leibliches Kind heiratet?

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2022, 20:59, Forum: TV-L, Antworten (7)

Guten Abend zusammen,

da ich Berufeinsteiger (nach Ausbildung) bin und mich noch gar nicht mit Verträgen usw. auskenne hoffe ich auf Expertenhilfe.
Ich habe mich für eine IT-Stelle in einer Behörde beworben. Die Stelle ist mit "höherer Dienst" angegeben.
Ich habe nun nach Vorstellungsgespräch usw. einen Arbeitsvertrag mit E 10 TV-L zugeschickt bekommen. Scheinbar reichen meine Qualifikationen nicht aus.
Aber meine eigentliche Frage/Sorge: Bekomme ich jetzt "härtere" Aufgaben im Job, da es ja eigentlich für den höheren Dienst ausgeschrieben ist, ich aber nur für gehobenen Dienst bezahlt werde? Also bekomme ich Arbeit für E13 mit einer Bezahlung E10 oder ist die Behörde "freundlich genug" mir nur Aufgaben zu übertragen die meiner Entgeltgruppe E10 entsprechen?
Je nachdem würde ich den Vertrag unterschreiben oder nicht. Bitte um Hilfe. Danke im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2022, 20:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Bei Neueinstellung als Reinigungskraft bei 25 Stunden zeigt E1 kein Gehalt an. 
Wieviel würde ich verdienen?

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2022, 19:54, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo!
Kann mir jemand sagen, bis zu welcher Entgeltgruppe man im TVöD VKA als Verwaltungsfachangestellter kommen kann (also ohne Angestelltenlehrgang 2)? Ist dies Entgeltgruppe 9a oder 9b? Und wo steht das? 
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2022, 18:25, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo,
habe meine Ausbildung mit Examen zum Gesundheits und Krankenpflegerasssistenten abgeschlossen.
Mache nun eine verkürzte Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger. 
Bekomme nun das Auszubildendengehalt für den Gesudheits und Krankenpfleger.
An verschieden Krankenhäusern wird aber diesen Auszubildenden das volle Gehalt für den Gesundheits- und Krankenpflegerasssistenten bezahlt. 
Gib es dafür einen Text oder irgendetwas wo man dieses nachlesen kann und gibt es einen Rechtsanspruch darauf?
Danke für eure Hilfe
Grüße
Lars

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