Zulagen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall
#1

Laut Dienstplan hätte ich an den Weihnachtsfeiertagen Dienst. 
Wenn ich vorher einen Arbeitsunfall habe und nicht arbeitsfähig bin, stehen mir die Zulagen trotzdem zu, da ich ja eigentlich ohne Unfall gearbeitet und die Zulagen bekommen hätte?
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#2

Nein. Zuschläge werden nur für die tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt.
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