E1 NEUEINSTELLUNG
#1

Bei Neueinstellung als Reinigungskraft bei 25 Stunden zeigt E1 kein Gehalt an. 
Wieviel würde ich verdienen?
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#2

Welchen Tarifvertrag meinst Du?

In den Tarifverträgen TVÖD und TV-L gibt es in Entgeltgruppe 1 die Stufe 1 nicht. Du steigst also direkt in Stufe 2 oder 3 ein.

Dann musst Du das Monatsgehalt durch 39 Stunden teilen und mit 25 multiplizieren.

Bei Stufe 2 im TVöD:

2.016 € : 39 Stunden x 25 Stunden = 1.292 €
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#3

Im Hinterkopf behalten:
E1 einfachste Tätigkeit
E2 einfache Tätigkeit

Vielleicht zu gegebener Zeit einen Antrag zur Überprüfung und Höhergruppierung von E1 in E2 stellen.
Hab ich 2/ 2020 gemacht, nachdem ich die Tätigkeitsmerkmale von E1 und E2 gegenüber gestellt habe. Leider habe ich zu viele Jahre gewartet, mit meiner Antragstellung aber es  hat sich gelohnt.
Ich musste zwar mehrere Monate warten (zu der Zeit herrschte Chaos wegen Corona), aber es wurde ab Antragstellung nachgezahlt.
Alle Reinigungskräfte haben dann E2 erhalten.
Ich arbeite in einer Kindereinrichtung.
👍😊
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#4

So einen Antrag gibt es nicht von daher muß der Arbeitgeber ihn nicht zur Kenntnis nehmen, geschweige denn Ressourcen mit einer Bearbeitung verschwenden.

Wenn die Rechtsmeinung von AG und AN nicht zueinanderpassen, ist die Eingruppierungsfeststellungklage das Mittel der Wahl, da man gemäß der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert IST. Man wird nicht eingruppiert sondern ist es durch Tarifvertrag. Insofern nutzt irgendein Antrag gar nichts. Entweder klagen oder mindestens dem AG gegenüber ernsthaft geltend machen, wie viel Geld man haben will.
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#5

(21.02.2023, 15:38)Gast schrieb:  So einen Antrag gibt es nicht von daher muß der Arbeitgeber ihn nicht zur Kenntnis nehmen, geschweige denn Ressourcen mit einer Bearbeitung verschwenden.

Wenn die Rechtsmeinung von AG und AN nicht zueinanderpassen, ist die Eingruppierungsfeststellungklage das Mittel der Wahl, da man gemäß der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert IST. Man wird nicht eingruppiert sondern ist es durch Tarifvertrag. Insofern nutzt irgendein Antrag gar nichts. Entweder klagen oder mindestens dem AG gegenüber ernsthaft geltend machen, wie viel Geld man haben will.

Nunja, in diesem Fall hat der Antrag ja bewirkt, dass der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung geändert hat und die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde. Insofern kann es durchaus sinnvoll sein, im ersten Schritt auf diesem Wege eine Höhergruppierung anzustreben.

Eine direkte harte Konfrontation über eine Klage kommt beim Arbeitgeber meistens nicht gut an. Die Klage sollte meines Erachtens der letzte Schritt sein.
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#6

Genau, eine Klage wollte ich nicht.
Bin zwar „ nur „ eine Reinigungskraft, aber auch ich muss nachdenken beim reinigen einer Einrichtung, mit verschiedenen Putzmitteln, Arbeitsgeräten, Richtlinien und wir müssen Prioritäten setzen, wegen der vorgegebenen Arbeitszeit, die manchmal sehr eng bemessen ist, da nicht jeder Tag gleich ist im Bezug auf den Verschmutzungsgrad.
Auch eine Schulung, für die Reinigungskräfte, erfolgte.
Die E1 ist für Reinigungskräfte, die bei ihrer Tätigkeit mitdenken müssen n i c h t die richtige Einstufung, dies wurde ja in den letzten Jahren, in Deutschland (NRW als Vorreiter) immer wieder bewiesen.
So ein Antrag sollte natürlich auch sehr detailliert sein, im Bezug auf die tägliche Arbeit.
Es ist nicht so, dass uns ein Besen in die Hand gegeben wird und dann geht es los.
Jedenfalls wünsche ich allen Reinigungsfachkräften, die in E1 eingestuft sind und eine umfassende Reinigungstätigkeit ausführen viel Erfolg bei einer Antragstellung zur Überprüfung der Eingruppierung.
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