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Geschrieben von: Gast, 26.05.2023, 07:53, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

hat man durch den Vorsitz des Personalrates einen Anspruch auf eine Höhergruppierung?

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Geschrieben von: Gast, 26.05.2023, 00:21, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo, mein Kollege und ich sind mit jeweils 6 Std. die Woche (5 Tage Woche zugrunde gelegt) bei der Stadt angestellt. Sind also geringfügig entlohnte Beschäftigungen ("520 €-Jobs") nach TVöD. Je nach Belegungsplan der Mehrzweckhalle müssen wir auch nach Bedarf an den Wochenenden arbeiten und bei Veranstaltungen auch mal sehr spät. Wir öffnen die Halle für den Übungsbetrieb und schließen dann später nach einem Kontrollgang wieder ab. Die Arbeitszeit variiert somit. Allerdings müssen wir während dieser 6 Std. immer erreichbar sein, falls wir gebraucht werden. 
Nun hatten wir heute ein Gespräch im Rathaus, da hin und wieder anfallende Mehrarbeit nicht bezahlt wird. Die Begründung: es würde sich ausgleichen, da wir ja mit Auf- und Abschließen niemals auf 6 Std. die Woche kämen. Auch Zuschläge für Wochenendarbeit will man uns nicht gewähren. Im Vertrag würde ja stehen, dass wir dazu bereit sein müssen und es wurde nochmals betont, dass es sich ausgleicht. Als Arbeitszeit wird wirklich nur die Dauer des Auf- und Abschließens gewertet, nicht aber, dass wir in den 6 Std. , in der die Halle geöffnet ist,  ja immer auf Abruf sein müssen. Bei Veranstaltungen (meist am Wochenende) kommen wir mit Übergabe und Abnahme der Halle, inkl. Teeküche und der Abrechnung der vorgehaltenen Getränke (die auch von uns organisiert werden) schnell auf insgesamt 4 Std. 
Im "Homeoffice" kontaktieren wir Veranstalter, bestellen Getränke und leiten die Abrechnungen an den Getränkelieferanten weiter. 
Mein Kollege und ich sehen den Ausgleich nicht, da wir auch 12 Std. am Tag telefonisch erreichbar sein und auch spontan mal Handwerkertermine wahrnehmen können müssen. All dies neben unserer hauptberuflichen Tätigkeit in anderen Bereichen. 
Jetzt sollen wir noch weitere verwaltungstechnischen Aufgaben übernehmen OHNE diese bezahlt zu bekommen. Man müsse erst prüfen, ob wir dadurch auch wirklich mehr Stunden arbeiten oder ob es sich immer noch ausgleicht. 
Irgendwie fühlt sich das nicht richtig an. Dann liegt es ja im Ermessen des Arbeitgebers, wann wir nach dessen Meinung unsere 6 Std./Woche "erarbeitet" haben. 
Kennt sich da jemand mit aus? Hat unser Arbeitgeber Recht?

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 17:32, Forum: Bundesbeamte, Antworten (5)

Bekommen Bundes Pensionäre auch den Inflationsausgleich?

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 17:11, Forum: Beamte, Antworten (1)

Auf meinem Gehaltsschein von Juni ist der Inflationsausgleich nicht aufgelistet. Als Soldat sollte die Einmalzahlung drauf sein, oder??

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 16:42, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo, ich stecke in einer schweren Situation. Bin erst seit 01.05.2023 im KH als MFA eingestellt, aber die Abteilung ist unerträglich. Heute habe ich gesehen, dass eine andere Abteilung auch eine Stelle als MFA freigeschaltet hat. Ist es schlimm, wenn ich mich dort bewerbe bzw. versetze ?!

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 12:48, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (12)

Ich bin Tunesier und jetzt in Tunesien. Ich suche eine Ausbildung kommunal Verwaltung. Ich möchte würde arbeiten als Beamter kommunale Verwaltung. Das ist eine Ausbildung Gemeinde Verwaltung.

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 12:39, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo unser AG hat uns soeben mitgeteilt, dass die Inflationsprämie im Juni aufgrund der Software nicht leistbar wäre, wir sind bei einem sehr großen Drittanbieter für Gehaltsabrechnungen, deshalb bekommen wir die Prämie erst im Juli.
Hat von euch auch schon wer etwas ähnliches mitbekommen (Bayern TVÖD VKA)?

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 12:30, Forum: TV-N, Antworten (1)

Bekommen die Angestellten im TV- N Sachsen den Inflationsausgleich und die Erhöhung des Bruttoentgeltes?

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 11:29, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo,
gilt in Berlin der TvL S auch für freie Träger? Unser AG sagt, hier werden ab 12/22 nur 04, % angerechnet...

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 11:23, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Bekommen Angestellte, die nach TVöD AVR angelehnt sind, auch den Inflationsausgleich?

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 09:49, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo in die Runde: 
Ich bin staatlich anerkannter Sozialarbeiter und arbeite als Familienhelfer (eingruppiert in der S12). Ich habe dieses Jahr meine Weiterbildung zum Systemischen Therapeuten/ Familientherapeuten (DGSF) beendet. 
 
Seht ihr eine Möglichkeit für eine Höhergruppierung oder eines vorzeitigen Stufenaufstieg ? 

Wenn ja, wie ?? 

Vielen Dank für eure Antworten

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 09:16, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Tag, ich wüsste gerne wie die Stufenlaufzeit berechnet wird, wenn es Elternzeit dazwischen gab, die nicht länger als drei Jahre pro Kind war. Die Monate sind oft nicht voll. Rechne ich die einzelnen Tage der Monate zusammen oder zählen nur volle Monate?

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 09:10, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Was muss ich tun für Lohngruppe 8?

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2023, 06:38, Forum: TVöD, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich habe mal folgende Frage:

Wenn ich regelmäßig während einer 6 Tage Woche immer nur Montags frei habe und auf diesen freien Montag ein Feiertag fällt,
bekomme ich für diesen freien "Feiertag" eine Zeitgutschrift bzw. einen Ausgleichstag?
Es geht hier nicht um Zuschläge etc.
Es geht auch nicht um Feiertage welche auf einen Sonntag fallen.

Siehe auch TvöD:
Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.

Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 3:
Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen des Dienstplans am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung nacharbeiten müssten.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

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Geschrieben von: Gast, 24.05.2023, 23:38, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
wir kommen einfach nicht weiter und stehen vor folgendem Problem: Mein Freund möchte sich als Kirchenbeamter beruflich verändern mit einem Wechsel zum Land NRW. Es geht um den Erhalt der Versorgungsansprüche, da eine beamtenrechtliche Versetzung ausgeschlossen ist, über die Möglichkeit einer Vereinbarung in Anlehnung an den -> Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag aus 2010. Die AKA (Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung) hat vom 09.08.2016 die Möglichkeit geschaffen nach Vorlage eines Mustervereinbarungstextes eine Vereinbarung zwischen Land und Kirche zum einzelnen Personalfall zu schließen. Von Seiten der EKD wurde die Empfehlung hierzu an die Gliedkirchen, diese zu nutzen, ausgesprochen.
Nun heißt es, dass eine solche Vereinbarung nicht möglich sei aufgrund eines Erlasses (Schreiben) vom Land NRW (Finanzen/Inneres?) aus 08.2019? Es heißt, es sollen keine Präzedenzfälle mehr geschaffen werden (?).
Kennt jemand den Bezug des Inhalts des Schreibens? Welche Möglichkeit besteht, einen beruflichen Wechsel von Kirche zum Land ohne "Versorgungsverluste" umzusetzen?

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