TVL S für Freie Träger
#1

Hallo,
gilt in Berlin der TvL S auch für freie Träger? Unser AG sagt, hier werden ab 12/22 nur 04, % angerechnet...
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#2

Freie Träger können selber einen Tarifvertrag abschließen und/oder im Arbeitsvertrag die Anwendung eines Tarifvertrags vereinbaren. Dabei sind sie nicht auf den TV-L begrenzt. Aus Zuwendungsbedingungen können sich ggf. Vorgaben und Grenzen ergeben.
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#3

Freie Träger haben einen Tarifvertrag.
Tarifvertrag Erwachsenenbildung, dort findest du Infos.
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