Dienstherrnwechsel Kirche zum Land NRW
#1

Hallo,
wir kommen einfach nicht weiter und stehen vor folgendem Problem: Mein Freund möchte sich als Kirchenbeamter beruflich verändern mit einem Wechsel zum Land NRW. Es geht um den Erhalt der Versorgungsansprüche, da eine beamtenrechtliche Versetzung ausgeschlossen ist, über die Möglichkeit einer Vereinbarung in Anlehnung an den -> Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag aus 2010. Die AKA (Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung) hat vom 09.08.2016 die Möglichkeit geschaffen nach Vorlage eines Mustervereinbarungstextes eine Vereinbarung zwischen Land und Kirche zum einzelnen Personalfall zu schließen. Von Seiten der EKD wurde die Empfehlung hierzu an die Gliedkirchen, diese zu nutzen, ausgesprochen.
Nun heißt es, dass eine solche Vereinbarung nicht möglich sei aufgrund eines Erlasses (Schreiben) vom Land NRW (Finanzen/Inneres?) aus 08.2019? Es heißt, es sollen keine Präzedenzfälle mehr geschaffen werden (?).
Kennt jemand den Bezug des Inhalts des Schreibens? Welche Möglichkeit besteht, einen beruflichen Wechsel von Kirche zum Land ohne "Versorgungsverluste" umzusetzen?
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