Geschrieben von: kaligoettin, 18.10.2007, 17:06, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo, bin schon seit dem 14.08.06 krank und erhalte nur noch Kindergeld. Nun meine Frage: steht mir der kindergeldbezogene Ortszuschlag trotzdem zu.

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Geschrieben von: hansel1706, 09.10.2007, 20:42, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich bin beim Land Niedersachen als Teilzeitbeschäftige angestellt mit 19,90 Stunden im Monat. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht klar geregelt wann ich diese Stunden arbeite also an 3 , 2 oder 4 Tagen die Woche. Ich arbeite die Stunden von Mittwoch bis Freitags ( nach mündlicher Absprache )
Jetzt ist am Mittwoch den 03.10 ein Feiertag gewesen, und mir sind auf meinem Stundenkonto für diesen Arbeitstag 2 Minusstunden eingetragen worden. Kann mir mal bitte jemand sagen ob das rechtens ist ? Und wenn ja, Warum ?
Vielen Dank im voraus.

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Geschrieben von: sharnisch, 01.10.2007, 18:23, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo,
ich habe eine Frage zu den Korrekturwerten beim Sachwertverfahren (Bundesland, Ortsgröße)
Wo sind diese festgelegt?
Ich habe inder WertR gesucht, in den NHK2000 und bei den statistischen Ämtern und nichts gefunden.
Die einzige Fundstelle sind die NHK95. Dort stehen die Korrekturfaktoren aber nur als vorläufig drin und außerdem verweist die WertR2006 auf die NHK2000, wo diese Korrekturwerte numal nicht drin stehen.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Steffen

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Geschrieben von: Kerstin H., 22.09.2007, 14:49, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Um einer Kollegin eine Chance zu bieten, plant mein Chef, mich gegen meinen Willen in ein anderes Amt im Hause umzusetzen. D.h. notfalls will er es anordnen. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Meine sozialen, persönlichen bzw. familiären Aspekte werden dabei nicht berücksichtigt. Für mich als Arbeitnehmer muss es doch irgendwelche Rechte geben, mich gegen eine solche Anordnung zu wehren, oder?

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Geschrieben von: Martina, 21.09.2007, 10:18, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo, ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.

Mein Mann und ich haben in Marokko geheiratet und den Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung (FZF) gestellt.

Danach hatten wir eine zeitgleiche Befragung, wo mir der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde sagte, dass mein Mann kein Visum bekommen würde, da ich Hartz 4 bekomme, schon verheiratet war und 9 Jahre älter bin.

Wie sieht es mit dem neuen Zuwanderungsgesetz aus ? Deutsch kann mein Mann sehr gut. Ich bin Deutsche, und dachte, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss. Kann mir jemand Infos geben?

Zur Klarstellung: Bei uns liegt kein Betrugsfall oder so vor, sondern wir haben aus "wahrer Liebe" geheiratet !


(anonymisiert aus einer mail an Kommunalforum.de)

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Geschrieben von: Chris, 20.09.2007, 21:23, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,
bei uns stehen aufgrund einer Gebietsreform Versetzungen an-es wurde per Losverfahren entschieden, nachdem einige wenige Sozialkriterien angewandt wurden.Weiss Jemand,ob so ein Losverfahren rechtlich einwandfrei ist? Der Personalrat hatte das Verfahren abgesegnet
Würde mich über eine Antwort freuen,damit mal wieder Ruhe einkehren kann.
Gruss,Chris


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Geschrieben von: Niklas80, 20.09.2007, 09:47, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Ich nehme gerade meinen Resturlaub aus dem Jahr 2006, der ja bis zum 30.09. in Anspruch genommen werden muss.

Nun habe ich mir gerade jetzt eine Grippe eingefangen und bin krank. Normalerweise wird der Urlaub ja gut geschrieben, wenn man während des Urlaubes arbeitsunfähig ist. Gilt dies auch für den Resturlaub oder verfällt dieser am 30.09. des Folgejahres trotz vorgelegter AU definitiv ?

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 18:26, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

mir ist zugetragen worden, dass es eine Möglichkeit gäbe, Haftpflicht- sowie Kaskoversicherungen für Feuerwehrfahrzeuge kostengünstig über den Bund abzuschließen.

Hat jemand hierzu Informationen?

(aus der Mailing-List Kommunalforum / Sicherheit - Ordnung)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 18:20, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

mir wurde vom Chef mitgeteilt, dass gegen mich ein Diszi eingeleitet werden soll, da ich am Arbeitsplatz privat im Internet gesurft haben soll (Was ich nicht bestätigen kann: bei focus.de, komba.de, etc. lässt sich doch wohl ein dienstlicher Bezug erkennen.)

Der Personalrat wurde zu diesem Gespräch nicht hinzugezogen. Der PR meint auch, bei Disziplinarmaßnahmen auch keine Beteiligungsrechte zu haben. Ist dies richtig ? Hat er nicht wenigstens Beteiligungsrechte und hätte zu dem Gespräch hinzugezogen werden müssen ? Bundesland: NRW

(Anonymisierte Wiedergabe einer mail an Kommunalforum.de)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 18:02, Forum: Bürgerbüro, Antworten (1)

Guten Tag,
ich habe heute den seltenen Fall einer Passentziehung nach § 8 PassG, sowie die Aufgabe den Personalausweis nach § 2 Abs. 2 PAuswG auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes zu beschränken auf meinen Schreibtisch bekommen. Meine Frage ist, ob jemand Erfahrungen mit solch einem Verfahren hat und mir sagen kann welche Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften wichtig sind.

Der Betroffene soll sich evtl. gerade im Ausland aufhalten, ist dann die Deutsche Botschaft vor Ort zuständig? Alleiniger Wohnsitz ist in Deutschland angemeldet (dient jedoch wohl nur als Postanschrift)

(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Einwohner- und Personenstandswesen)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 17:57, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,
ich soll als Aufgabe während eines Praktikums alternativ die
Wirtschaftlichkeit der Umwandlung von Regiebetrieben (Hilfsbetrieb und kostenrechnende Einrichtung) in Eigenbetrieb/e
der Eingliederung in eine bestehende Gesellschaft (GmbH)
die Umwandlung in zu gründende Gesellschaft/en des privaten oder
öffentlichen Rechts untersuchen. Sind Mitgliedern des Forums hierzu veröffentliche Untersuchungen, Erfahrungsberichte etc. bekannt oder könnten mir diese zur Verfügung gestellt werden?

M. E. könnten einigermaßen gesicherte Aussagen nur auf der Basis
einer Probe-Eröffnungsbilanz, der die tatsächlichen Gegebenheiten zu
Grunde liegen, getroffen werden, wobei auch die haushaltsmäßigen
Auswirkungen einzubeziehen sind.

Bei abstrakten Untersuchungen könnte m. E. nicht viel mehr als die
mögliche Mehrwertsteuerbelastung; Personalkosten für die kaufmännische
Leitung; Kosten für die Bilanzprüfung sowie ggf. -erstellung angeführt werden.

Oder sehe ich das falsch? Gibt es andere Ansatzmöglichkeiten für die
Untersuchung?

(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Kommunale Unternehmen)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 17:41, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich habe folgende Frage an das Forum: Es ist angeblich eine durch das Beamtenversorgungsgesetz legitimierte Praxis, dass das Witwengeld gemindert wird, wenn der ruhegehaltsberechtigte Ehemann vor Eintritt der Pensionsgrenze verstirbt, und dass die gemeinsame Höchstgrenze der Versorgungsbezüge auch dann an den geminderten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge des Ehemanns festgemacht werden, wenn sich die Ehefrau als Beamtin eigene Ansprüche auf ein Ruhegehalt erworben hat. Diese Praxis führt dazu, dass die Kürzung der Versorgungsbezüge umso höher wird, je früher der verbeamtete Ehemann verstirbt und je höher die erworbenen eigenen Ansprüche der Ehefrau/Witwe auf ein eigenes Ruhegehalt sind.

In Kurzform: Je mehr eigene Ansprüche sich eine Witwe als Beamtin erworben hat, desto mehr wird ihr abgezogen. Dies kommt m.E. einer mittelbaren Benachteiligung im Sinne des Antidiskrimierungsgesetzes gleich. Gibt es in diesem Bereich bereits Aktivitäten/Erfahrungen oder weitergehende
rechtliche Klarstellung? Gibt es entsprechende Fachleute?

Antwort 1:
Das geltende Recht sieht eine Kürzung des Witwengeldes beim Zusammentreffen mit einem eigenen Ruhegehalt vor (§ 54 BeamtVG). Mindestens 20% des Witwengeldes sind jedoch zu belassen. Da diese Vorschrift sowohl für Witwen als auch für Witwer gilt, ist eine Diskriminierung von Frauen wohl nicht zu erkennen. Eine noch schärfere
Regelung findet sich im Rentenrecht wieder (keine Mindestbelassung). Eine Ungerechtigkeit ergibt sich natürlich im Vergleich dazu, wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sonder eine eigene Rente bezieht. Diese ist dann anrechnungsfrei - nicht so im Rentenrecht. (...)

Antwort 2:
Was soll das denn heißen: "Wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sondern eine eigene Rente bezieht" ? Eigene Rente ist doch eigenes Ruhegehalt. Das gibt doch keinen Sinn...

Antwort 3:
nein, Ruhegehalt ist nach Beamtenrecht, Rente ist gesetzliche Rente nach SGB VI.

(Auszug aus einem Beitrag in der Mailing-List Kommunalforum/Öffentlicher Dienst)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 17:37, Forum: Fortbildung , Antworten (7)

Ist es möglich, den 1. Angestelltenlehrgang im Rahmen eines Fernlehrganges / Fernstudiums durchzuführen ? Ich arbeite in einer Kommune in Niedersachsen.

(Auszug aus einer Mailanfrage an Kommunalforum.de)

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Geschrieben von: lupo, 10.09.2007, 07:31, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo!
Ich bin jetzt schon seit Dez.2006 krank geschrieben und mich würde mal interessieren ob mir die volle Zahl an Urlaubstagen zusteht für das Jahr 2007.Vielleicht weiß ja auch noch jemand wie es mit den Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aussieht?!
Fange nächste Woche wieder an zu arbeiten und wollte nicht gleich mit so einer frage zum Personalbüro gehen.
Bedanke mich schon mal im voraus und hoffe das Ihr mir bei meinen fragen weiterhelfen könnt.

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Geschrieben von: Heike, 03.09.2007, 12:52, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Darf ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Erzieher-/in) Tätigkeiten eines Beamten (Lehrer-/in) auf Weisung ohne Rücksprache auf längere Zeit durchführen, ohne jegliche zusätzliche Vorausbildung? Wenn ja, wo muss dieses schriftlich festgelegt sein Im Arbeitsvertrag ist solche Möglichkeit nicht festgelegt.

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Geschrieben von: Nicel, 29.08.2007, 21:57, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Da sprechen unsere Politiker immer davon, dass Familien gefördert werden sollen... Kinder seien unsere Zukunft... Bildung sei das zentrale Gut, um unser Land fit für den Wettbewerb der Globalisierung zu machen....

Auf der anderen Seite wurde in einigen Bundesländern aber die Lernmittelfreiheit abgeschafft. Eltern werden gnadenlos abkassiert.

Womit ist es zu rechtfertigen, dass lt. Bericht der Sendung Plusminus vom 28.08.07 eine Familie mit 3 Kindern z.B. im Saarland nach Abschluss der Sommerferien 650 Euro für Bücher und Lernmaterialien bezahlen muss ???

Link: Bericht zur Lernmittelfreiheit von Plusminus

Frage: Welche Bundesländer denken zukunftsweisend und garantieren weiterhin die volle Schulmittelfreiheit ? Mir ist nur Bayern bekannt !?!

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Geschrieben von: Pluto, 28.08.2007, 18:58, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo Forum,

unsere Strasse soll eine neue Fahrbahndecke erhalten, die überwiegend von den Anliegern bezahlt wird.

Jetzt hat die Stadt ein Stein-Pflaster beschlossen, was etwa 2000 EUR pro Anlieger Mehrkosten im Verhältnis zur Teerdecke bedeutet.

Darf sie das? Muss sie nicht die kostengünstigste Variante wählen? Insbesondere OHNE mehrheitliches Einverständnis der Anwohner!

Bisher gab es auch eine Teerdecke. Ein Steinpflaster war bereits unter den Anliegern in der Diskussion, ist aber bisher an der Uneinigkeit / den Kosten gescheitert.

Die Baumassnahmen laufen bereits, eine schnelle Info wäre also schön.

Gruß
Pluto

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Geschrieben von: heinz, 26.08.2007, 12:00, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Bin für 6 Wochen ins Ausland verfügt worden. Bis jetzt gab es eine Überstundenregelung - bis zu 3 Stunden täglich und das 7 Tage die Woche.
Ab sofort dürfen wir nur noch 8 Tage Überstunden im Monat einbringen. D.h., mit den 2 Tagen am Wochenende je 7:48 Std. sind die 8 Tage schon erbracht. Der Arbeitgeber schreibt vor, dass ich nur noch 7:48 täglich arbeiten darf, aber auf Ereignisse flexibel reagieren muss. Bereitschaftsdienst ist nicht angeordnet.

Fragen:
Wie sieht es mit den Pausen für Beschäftigte aus? Darf ich 3 Stunden arbeiten, dann 3 Stunden Pause machen. 1 Stunde arbeiten - 2 Stunden Pause machen. usw.? Diese Zeiten sind aber jeden Tag anders.
Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich 24 Stunden erreichbar sein muss, auch wenn ich die 7:48 schon gebracht habe?

Darf ich auch mehr arbeiten, auch wenn ich die Zeiten schon verbraucht habe, sprich, 8 Tage Überstunden im Monat zusammengebracht habe?
Wie sieht das dann Arbeitsrechtlich aus? Wenn mir dann etwas während der Arbeitszeit passiert, obwohl ich eigentlich nicht hätte arbeiten dürfen?

Wie sieht es damit aus, dass ich in meiner Freizeit das Haus nicht verlassen darf und im Haus bleiben muss? (Das ist so).

Darf eine Arbeitszeit von 7:48 Std. täglich auf den ganze Tag verstreut werden. Wir bewegen uns in einem Zeitfenster von 6:00 - 20:00 Uhr.

in der Hoffnung auf Antwort,

Heinz

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Geschrieben von: Janine1907, 31.07.2007, 09:27, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

hallo!
Also, meine Frage ist, ob der Angestelltenlehrgang I Pflicht ist! Ich habe eine Ausbildung als Bauzeichnerin bei der Stadtverwaltung gemacht und konnte nach der Ausbildung vorerst noch in dem Beruf arbeiten (ebenfalls bei der Stadt) nach 2 Jahren lief mein Vertrag allerdings aus und ich habe mich auf eine Stelle als Schulsekretärin (ebenfalls über die Stadt) beworben und auch erhalten! Jetzt wird mir gesagt, obwohl ich eine Festvertrag habe, dass ich die Stelle hier nicht behalten kann wenn ich nicht den AI Lehrgang mache!Sad Ist es Pflicht den AI Lehrgang zu machen????

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Geschrieben von: Tina83, 28.07.2007, 22:04, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Ich habe die Frage, ob die Elternzeit auch als Beschäftigungszeit nach § 34 TVöD (Kündigung des Arbeitsverhältnis) gilt und somit die Kündigungsfrist verlängern.

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Geschrieben von: y20frank, 26.07.2007, 16:47, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

wer hat im Zusammenhang mit einer digitalen Poststelle in der Dienststelle (Scannen aller ein- und ausgehenden Schriftstücke sowie deren digtale Verteilung) schon Erfahrungen mit einer Invoicing- bzw. Mailroom-Software gemacht? Speziell mit Ascent Xtrata (Pro)!
Wie zuverlässig arbeitet eine solche Software bei der Erkennung, Indizierung und Verteilung von eingescannten Dokumenten (maschinell- und handschriftlich erstellte Dokumente)?

Bin für jede Rückantwort dankbar.

MfG
y20frank

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Geschrieben von: peter pan, 23.07.2007, 00:08, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, - Keine Antworten

Hat bitte jemand detailierte Informationen über einheitliche Dienstbekleidung

Unser Amtsleiter will uns Mitarbeiter des technischen Dienstes an einem Mehrzweckhaus ( Theater- Bürgerhaus ) in Uniformen stecken. Gibt es dazu rechtlichen Hintergrund und was kann mir geschehen, wenn ich es ablehne Uniform zu tragen?

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Geschrieben von: Petra K., 10.07.2007, 14:10, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Ich würde gerne im nächsten Jahr für 2 Monate unbezahlten Urlaub nehmen. Ich bin Justizangestellte bzw. jetzt heißt es ja Justizbeschäftigte. Meine Verwaltung teilte mir mit, dass ich in dem Fall in meiner Vergütungsstufe zurückgestuft werden würde, wenn ich die Arbeit wieder aufnehme, das würde so wohl im neuen Tarifvertrag stehen. Unbezahlter Urlaub bedeutet eine Unterbrechung der Beschäftigung. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit für mich? Wie kann man die Vertretung regeln? Gibt es die Möglichkeit, für diese 2 Monate einer Auszubildenden (diese müßten im Februar 2008 ihre Ausbildung beenden)[/size][/font] zu beschäftigen?

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Geschrieben von: partiesan, 05.07.2007, 17:11, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Guten Tag,
da ich ev. demnächst eine Stelle als Angestellter im öffentlichen Dienst antreten kann, wollte ich mich vorab über die Vergütung informieren. Da ich jedoch nicht weiß welche Vergütungsgruppe ich bin, kann ich mir schwer gemeinsam mit der Altersstufe, die passende Vergütung aus der Tabelle heraussuchen.
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Danke im Vorraus

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2007, 22:58, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Die Klassenfahrt unseres Sohnes (Oberstufe Gymnasium) nach Wien soll rd. 450 EU kosten. Wir können uns dies leisten, halten diesen Betrag aber für unangemessen. Schließlich soll das Lernen im Vordergrund stehen und nicht ein touristischer Ausflug. Und Lernen ist auch in Deutschland für kleineres Geld möglich.

Frage: Wie kann man gegen diese Planung vorgehen, ohne unserem Sohn bei Lehrern oder Mitschülern hier zu schaden ???

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2007, 20:52, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Ist es richtig, dass man für einen Hund, den man aus dem Tierheim holt, keine Hundesteuer zahlen muss ?

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Geschrieben von: Muenchner, 04.07.2007, 13:30, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hier ein wie ich finde sehr gelungener Clip der CSU München für die Kommunalwahl 2008, vgl. Website
Oberbürgermeisterkandidat Josef Schmid

[YouTube]Klq4NXqj3Xs[/YouTube]

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Geschrieben von: wolfgang, 04.07.2007, 00:19, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Interessantes Stadtmarketing-Projekt: Vorstellung von Städten auf NRW.TV und Youtube, hier z.B. Attendorn:

http://www.youtube.com/watch?v=N-q2NtIaRNg

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Geschrieben von: Redakteur, 02.07.2007, 13:03, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo, in die Runde Smile

Unter der Rubrik "Macht Landleben glücklich? (Ohne Post, ohne Bäcker, ohne Einkaufsmöglichkeit)" ist mir letzte Woche folgende Geschichte begegnet, die für all diejenigen interessant sein könnte, die auf dem "platten Land" leben und sich in die Diskussion darüber einmischen wollen, dass der letzte Laden im Ort unrentabel sei und deshalb auf die "Grüne Wiese" verlagert werden sollte Wink

Herzlich aus Bellheim
(auch plattes Land)
C.

--

Asterix ist überall

Reilingen setzt auf attraktiven Ortskern mit Zukunft /
Wegweisendes Konzept bringt Absage für Supermarkt „auf der Grünen Wiese“

Wenn ein kleines Dorf voller unbeugsamer Badener nicht aufhört, den Betreibern einer ortsansässigen Supermarktkette die Stirn zu bieten, ist die Rede von Reilingen bei Hockenheim. Mit einem Aufsehen erregenden Konzept setzt die Gemeinde ein Zeichen gegen die zunehmende Verödung der Innenstädte im Land. Unterstützt werden die Reilinger dabei durch „Hilfstruppen aus dem freien Germanien“. Städteplaner der Kaiserslauterer WSW und Partner GmbH helfen den Stadtvätern bei ihrem Vorhaben einer umfassenden Neustrukturierung der Ortsmitte. Im Zentrum des gemeinsamen Projektes steht der Erhalt einer Supermarkt-Filiale im Ortskern.

Nach Auskunft von Bürgermeister Walter Klein hatte es Bestrebungen gegeben, den bestehenden Markt durch eine moderne Niederlassung am Rand der Gemeinde zu ergänzen. Das aber hätte über kurz oder lang zu einer Schließung des Geschäftes im Zentrum der 7.000 Seelen-Gemeinde geführt. Sollten die Ratsherren dem Vorhaben Steine in den Weg legen, würde sich das Unternehmen komplett aus Reilingen zurückziehen.

„Dieses Risiko sind wir eingegangen“, sagt Walter Klein. Trotz allerlei Befürchtungen, dass ihnen „der Himmel auf den Kopf fallen könnte“, hatte der Gemeinderat nach einem tragbaren Kompromiss gesucht, der den Interessen beider Seiten gerecht wird. Mit Erfolg. Gemeinsam mit den Pfälzer Stadtplanungs-Experten ist ein Konzept entstanden, das ein Beispiel für Städte und Gemeinden in vergleichbarer Lage geben könnte. Reilingen plant, den vorhandenen Supermarkt in eigener Regie weiter zu führen und gemäß dem Bedarf der Einwohner auszuweiten.

„Weil eine Gemeindevertretung keinen Supermarkt betreiben kann, führt der Weg zum Ziel über eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft“, erklärt WSW-Geschäftsführer Dieter Wild. Neben der Erweiterung des Supermarktes im Ortskern plant die Gemeinde nun eine umfassende Sanierung mit dem Ziel, ungenutzte innerörtliche Flächen in die gewerbliche Nutzung einzubeziehen und neue „Gallier“ zu einer Ansiedlung in einem zunehmend attraktiven Ortskern zu bewegen.

Nach Auskunft von Walter Klein ist das eben anlaufende Projekt der vorläufige Höhepunkt eines, seit 16 Jahren andauernden Prozesses, dessen Ziel es ist, „den Ortskern unserer Gemeinde für ältere Menschen interessant zu erhalten und das Interesse junger Familien zu wecken." Nicht nur die Pfälzer Stadtplaner werten dies als eine richtungweisende Absage an die, in ganz Germanien verbreitete Praxis, funktionierende Strukturen in „gallischen Dörfern“ durch „Trabantenstädte auf der Grünen Wiese“ zu ersetzen. Und selbst die Reilinger Supermarkt-Betreiber haben sich – so „Dorfchef“ Klein - inzwischen von Vorzügen und Nutzen einer innerörtlichen Versorgung überzeugt und seien auf bestem Weg, sich zu wichtigen Verbündeten der „Unbeugsamen“ zu entwickeln.

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Geschrieben von: wolfgang, 01.07.2007, 20:51, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Es ist nicht leicht, bei Google die aktuelle Tariftabellen (Gehaltstabellen / Lohntabellen) für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende im öffentlichen Dienst zu finden, ohne auf Werbung zu gelangen. Das gleiche gilt für Besoldungstabellen für Beamte und Beamtenanwärter,

Ich habe daher für alle Suchenden einen Link zu einer guten Download-Seite aufgenommen.

Links:  Besoldungstabellen   /   Entgelttabellen

Hinweise:

  • Kommunalbeamte: Werden wie Landesbeamte besoldet, daher müssen die Beamten in die Besoldungstabelle ihres Bundeslandes schauen.
  • Beschäftigte der Kommunalverwaltung: Entgelttabelle TVöD Kommunen
  • Sozialarbeiter, Erzieher, etc: TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE)
  • Stadtwerke (soweit nicht privatisiert): TV Versorgungsbetriebe (TV-V)
  • Kommunale Kliniken / Krankenhäuser: TV Versorgungsbetriebe (TVöD BT-K)
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen: TVöD BT-B

PS: Fragen dazu kann man dann ja hier stellen oder auch in den Foren für Arbeitnehmer oder Beamte:

Gruß

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